Fundstücke

Schweiz: Streit um das Zahngold

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Haben Angehörige ein Anrecht auf das Gold von kremierten Verwandten oder darf das Krematorium die Edelmetalle einfach so verkaufen?

Darf ein Krematorium das Gold von Toten einfach so verkaufen? Oder haben Angehörige ein Anrecht darauf? Die Krematorien stellen sich auf den Standpunkt, dass Edelmetalle nach der Verbrennung «herrenlose Güter» sind und darum dem Staat gehören (BLICK berichtete). Sie lehnen sich dabei an das Recht der Bundesrepublik Deutschland – dort mussten sich Gerichte anders als in der Schweiz mit dieser Frage schon auseinandersetzen.

gefunden von Marcel im BLICK/CH. Mehr dazu dort

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In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.

Lesezeit ca.: 1 Minute | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 4. Januar 2019

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Ingrid Hoerner
5 Jahre zuvor

Ich frage mich, ob die Menschen glauben, dass es da um utopische Summen geht.
Das Zahngold einer einzelnen Person schlägt im Regelfall nicht sonderlich zu Buche.
Die Masse macht den Ertrag.
Wobei ich denke, wenn diese Erträge so genutzt werden, dass dadurch die Kremation günstig bleibt, dann kommt es letztlich ja wieder allen zu Gute.
Ebenso ist es eine gute Lösung, wenn die erzielten Erträge einem guten Zweck gespendet werden.
Diejenigen, die sich hier über ein paar €uronen den Kopf zerbrechen, gehören für mich in die Kategorie „Korinthenkacker“.
Aber von dieser Spezies werden unsere Gerichte mit Arbeit überschwemmt. 🙁




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