Nein. Noch besteht in der Bundesrepublik Deutschland Friedhofspflicht für Urnen. Nach Ablauf der Ruhezeit werden die Urnen verbleiben Urnen bei Wahlgräbern solange in der Grabstätte wie die Grabgebühren bezahlt werden.
Wenn die Ruhezeit abgelaufen ist, wer räumt dann das Grab ab und beseitigt es? Das kommt auf die Friedhofssatzung an. In manchen Gemeinden muß das der Nutzungsberechtigte selbst veranlassen und
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Dirk E., Klaus K., Marit U., Sylvia E.R., Henning P.*, Florian S., Sylvia, Babette C.G., Ingo L., Felix M., Jörg L., Michaela A., Patrick B., Herbert F., Florian H.*, Stefan V., Helga M., Merten H., Daniela M.B., Bertram K.
Nekrolog
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