Wenn man nach dem Tod eines Verwandten den Telefon und/oder Internetanschluß kündigen möchte, muß man da bei der Telekom anrufen oder wie geht das?
Da der Verstorbene mit der Telekom ja oft einen längerfristigen Vertrag eingegangen ist, besteht das Unternehmen als Nachweis für die außerordentliche Kündigung auf der Übersendung einer Kopie der Sterbeurkunde.
Das eigentliche Kündigungsschreiben kann man online erstellen und zwar genau hier unter diesem Link.
Danach kann man es ausdrucken und gemeinsam mit der Sterbeurkunde einsenden.
Soll der Anschluß des Verstorbenen von einer anderen Person übernommen werden, so genügt ein Anruf unter 0800 33 01000.
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Außerordentliche Kündigung? Ich würde davon ausgehen, dass der Vertrag mit dem Tod des Vertragspartners automatisch endet. Wieso sollte das hier nicht so sein?
Natürlich wäre es dann immer noch nett, die Telekom zu informieren.
Warum sollte es denn automatisch enden und dann stehen z.B. die Frau und die Kinder eines Verstorbenen auf einmal ohne Telefon, Strom, Heizung, Gas, Wohnung, Versicherungen (z.B. Haftpflicht) da, nur weil die alle vom Ehemann/Vater abgeschlossen wurden?
Oder, anders rum, ein Vertrag „zugunsten“ des Verstorbenen, z.B. Geldanlage bei der Bank. Soll der Vertrag einfach enden, weil der Vertragspartner verstorben ist und nicht etwa zugunsten der Erben weiterlaufen? Oder stell dir vor, dein Mietvertrag endet und du stehst auf der Strasse, weil dein Vermieter verstorben ist.
In ganz besonderen Fällen (schlechter Beratung am Postschalter) könnte man als Hinterbliebener sogar Zeuge werden, wie dem Verstorbenen zum neuen Heim gratuliert wird.
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Hallo, auch bei einer Übernahme ist der Nachweis per Sterbeurkunde notwendig.
Danke für den Hinweis.
gerne, aber hätte die Betroffenen unter der Hotline ja auch erfahren 😉
Außerordentliche Kündigung? Ich würde davon ausgehen, dass der Vertrag mit dem Tod des Vertragspartners automatisch endet. Wieso sollte das hier nicht so sein?
Natürlich wäre es dann immer noch nett, die Telekom zu informieren.
Warum sollte es denn automatisch enden und dann stehen z.B. die Frau und die Kinder eines Verstorbenen auf einmal ohne Telefon, Strom, Heizung, Gas, Wohnung, Versicherungen (z.B. Haftpflicht) da, nur weil die alle vom Ehemann/Vater abgeschlossen wurden?
Oder, anders rum, ein Vertrag „zugunsten“ des Verstorbenen, z.B. Geldanlage bei der Bank. Soll der Vertrag einfach enden, weil der Vertragspartner verstorben ist und nicht etwa zugunsten der Erben weiterlaufen? Oder stell dir vor, dein Mietvertrag endet und du stehst auf der Strasse, weil dein Vermieter verstorben ist.
Und dann war da noch die Deutsche Post, die den Tod der Kundin nicht als ausreichenden Kündigungsgrund ansah!
In ganz besonderen Fällen (schlechter Beratung am Postschalter) könnte man als Hinterbliebener sogar Zeuge werden, wie dem Verstorbenen zum neuen Heim gratuliert wird.