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Frag den Bestatter

Telekom kündigen Sterbefall

Wenn man nach dem Tod eines Verwandten den Telefon und/oder Internetanschluß kündigen möchte, muß man da bei der Telekom anrufen oder wie geht das?

Da der Verstorbene mit der Telekom ja oft einen längerfristigen Vertrag eingegangen ist, besteht das Unternehmen als Nachweis für die außerordentliche Kündigung auf der Übersendung einer Kopie der Sterbeurkunde.
Das eigentliche Kündigungsschreiben kann man online erstellen und zwar genau hier unter diesem Link.

Danach kann man es ausdrucken und gemeinsam mit der Sterbeurkunde einsenden.

Soll der Anschluß des Verstorbenen von einer anderen Person übernommen werden, so genügt ein Anruf unter 0800 33 01000.

In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 41 Sekunden | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 1. November 2013

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scrap
10 Jahre zuvor

Hallo, auch bei einer Übernahme ist der Nachweis per Sterbeurkunde notwendig.

Reply to  scrap
10 Jahre zuvor

Danke für den Hinweis.

scrap
Reply to  Peter Wilhelm
10 Jahre zuvor

gerne, aber hätte die Betroffenen unter der Hotline ja auch erfahren 😉

Tobias
10 Jahre zuvor

Außerordentliche Kündigung? Ich würde davon ausgehen, dass der Vertrag mit dem Tod des Vertragspartners automatisch endet. Wieso sollte das hier nicht so sein?

Natürlich wäre es dann immer noch nett, die Telekom zu informieren.

Michael
Reply to  Tobias
10 Jahre zuvor

Warum sollte es denn automatisch enden und dann stehen z.B. die Frau und die Kinder eines Verstorbenen auf einmal ohne Telefon, Strom, Heizung, Gas, Wohnung, Versicherungen (z.B. Haftpflicht) da, nur weil die alle vom Ehemann/Vater abgeschlossen wurden?

Oder, anders rum, ein Vertrag „zugunsten“ des Verstorbenen, z.B. Geldanlage bei der Bank. Soll der Vertrag einfach enden, weil der Vertragspartner verstorben ist und nicht etwa zugunsten der Erben weiterlaufen? Oder stell dir vor, dein Mietvertrag endet und du stehst auf der Strasse, weil dein Vermieter verstorben ist.

Flauschkrähe
10 Jahre zuvor

Und dann war da noch die Deutsche Post, die den Tod der Kundin nicht als ausreichenden Kündigungsgrund ansah!

Nicole Krause
Reply to  Flauschkrähe
10 Jahre zuvor

In ganz besonderen Fällen (schlechter Beratung am Postschalter) könnte man als Hinterbliebener sogar Zeuge werden, wie dem Verstorbenen zum neuen Heim gratuliert wird.




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