Manche Kommunen unterhalten ja städtische Bestattungsdienste. In der Bevölkerung hält sich zumeist hartnäckig das Gerücht, diese Bestattungsdienste seien besonders preiswert. Manche glauben, diese Bestattungsunternehmen würden in enormem Maße aus dem Stadtsäckel bezuschusst und die Leistungen stünden zu einem extrem günstigen Preis zur Verfügung oder seien teilweise sogar kostenlos, so wie der Besuch von Freibädern, Leihbüchereien oder anderen städtischen Einrichtungen.
Dabei handelt es sich oft um wirtschaftlich agierende Eigenbetriebe der Kommune, die um keinen Deut anders kalkulieren, als ganz normale gewerbliche Bestatter. Ja in manchen Städten sind ausgerechnet diese kommunalen Bestatter mit die Teuersten überhaupt. Dabei spielen diese Eigenbetriebe oft einen ganz schönen Gewinn ein, denn zumeist stehen ihnen die Logistik auf den Friedhöfen und andere städtische Einrichtungen entweder zu besonders attraktiven Konditionen oder überhaupt alleine zur Verfügung.
Auch in Würzburg gibt es einen solchen städtischen Bestattungsdienst und der ist jetzt aufgefallen, weil er auf internen Rechnungen…
…die er an „Subunternehmer“ und „Kooperationspartner“ versendet, im Zusammenhang mit den Verstorbenen von Kommissionsware spricht.
In einem Artikel der Main-Post heißt es:
Familie entschloss sich, den städtischen Bestattungsdienst mit der Beisetzung zu beauftragen.
Wenig später traf in der Praxis dieses Arztes ein Schreiben ein. Überschrieben war der Formbrief mit den fett gedruckten Worten „Abrechnung/Gutschrift von Kommissionsware“.
Die Arzthelferinnen, die das Schreiben bearbeiteten, sind heute noch empört. „Unsere verstorbenen Patienten sind keine Kommissionsware“, sagen sie, „so darf man tote Menschen doch nicht bezeichnen“.
Steffen Schmitt vom städtischen Bestattungsdienst bezieht dazu in der „Main-Post“ Stellung und gesteht ein, „dass der Begriff „Kommissionsware“ im Zusammenhang mit Verstorbenen „ein bisschen blöd klingt“. Aber „aus buchhalterischer Sicht“ handele es sich bei den Toten nun mal „um Waren“.
Die Familie der Verstorbenen indes sieht das etwas anders:
„Tote als Kommissionsware zu bezeichnen ist eine unverzeihliche Respektlosigkeit“, sagt der Enkel.(Quelle: Main-Post)
gefunden von Thorsten
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Leute schickt das Arbeitsamt… Einmal mit Profis arbeiten!
Kommissionsware?
Die kaufen also die Oma auf Kommission und wenn sie sie nicht gewinnbringend wieder los werden, geben sie sie eben wieder zurück. Ist doch ein bombiges und risikoloses Geschäft. Heutzutage weiß man doch nicht, ob man so eine alte gebrauchte Leiche wieder verscherbeln kann, da muss sich schon absichern.
Man kann sie wenden, dann werden sie wieder wie neu.
http://www.youtube.com/watch?v=V4uPkK8wjtY&feature=related
Ab min.7
Gruß
Fauler
P.S. Danke für dieses Blog. Lese jetzt schon seit über 1 Jahr mit. Klasse.
@Fauler (3): Das war auch das erste was mir durch den Kopf ging, als ich den Artikel las *grinsundpopkornverteil*
Ihr Oma wurde abgeschrieben… ähh beerdigt.. ne, danke!
Ich wette, da ist so ein wildgewordener „Betriebsablaufoptimierer“ über den Bestattungsdienst hergefallen und hat erst einmal alles auf betriebswirtschaftliche Nenngrößen zurechtgestutzt.
Es ist immer wieder lustig zu beobachten, wenn irgendwelche (meist sauteuren) Berater den öffentlichen Dienst umkrempeln, weil jemand in der Verwaltungsspitze mal ein Wochenendseminar Betriebswirtschaft gemacht hat und nun unbedingt diesen Klugschwätzer einkaufen musste. Meist kommen dann nur angeblich moderne Bezeichnungen für die alten Ämter dabei raus – kann sich doch jeder unter „Fachbereich Bürgerbauamt“ was vorstellen, oder? Ich sach immer noch Bauaufsicht… (Werden im Bürgerbauamt Bürger gebaut, so ähnlich wie Türken gebaut werden?)
Der Mensch ist eine (Kommissions)ware,
von der Wiege bis zur Bahre 🙂
Uhh, das ist übel.
Nun, so ist es nun mal in dieser Gesellschaft. Leiharbeiter werden als „indirektes Material“ bezeichnet (und verrechnet) die für sie zuständigen Leute in der Personalabteilung laufen unter „Materialdisponent“ (steht so auf der Visitenkarte). In der, Firma in der ich arbeite, lief die Personalabteilung mal unter der Bezeichnung „Human Resources“ – wenn man böse wäre könnte man das mit „Menschenmaterial“ übersetzen.
Da ist der Schritt zu „Kommissionsware“ für tote Menschen nicht so groß.
Wenn Oma als Kommissionsware abgerechnet wird ist das zwar nicht schön, aber sachlich richtig.
Schwierig wird es erst dann wenn vom Rechnungsbetrag ein Materialrestwert abgezogen wurde….>.<
9 Heptarch: Das mit den Leiharbeitern gilt auch für andere Modelle – so lange alles als Sachkosten abgerechnet werden kann, ist alles prima, aber wehe, da schreibt einer Personalkosten drüber. Deswegen wird in vielen Bereichen, gerade im öffentlichen Dienst, manches (teil-)privatisiert – dadurch wird noch ken Cent gespart, weil die Dienstleistung weiterhin erforderlich ist, aber die Personalkosten tauchen halt nicht im Personalkostenansatz auf.
Bei solchen Ausgliederungen wird meistens auch versucht, die Lohnkosten zu drücken (Privatisierungen im Gesundheitswesen sind da besonders beliebt). Dass das alles letztlich zu Lasten der Allgemeinheit geht, wenn reguläre Arbeitsverhältnisse zu geringe Löhne bringen und der Arbeitnehmer spätestens im Rentenalter auf Sozialhilfe angewiesen ist, wird gerne verdrängt – „Nach mir die Sintflut“ ist da leider immer noch die Devise.
Die sogenannte Daseinsvorsorge ist Kernaufgabe der öffentlich Hand, nicht die Gewinnmaximierung, und das wird mitunter übersehen.
@9: „Human resources“ ist nunmal die englische Bezeichnung für die Personalabteilung, das war da soweit ich weiß schon vor McKinsey & Co. so (andererseits kommt der historische böse Klischeekapitalist a la Scrooge ja auch aus GB ;)). Bei uns gibt’s ja auch „historisch bescheuerte“ Begriffe wie „Führerschein“. Und den Begriff „Humankapital“ gibt es bei uns so auch…
Aber mal an die BWLer hier: Ich kannte Kommission bisher eher als so, dass man die Ware hat, aber rikiskolos zurückgeben kann, wenn man nichts damit anfangen kann (die Gäste trinken doch nur 2 statt 10 Kästen Bier, keiner kauft die BILD im McDonalds, …). Gilt der Begriff wirklich betriebswirtschaftlich auch für andere „Überlassungen“?
@Mort
Bei einer Kommission hat der Kommissionär zu keinem Zeitpunkt Eigentum an der Ware, allerdings ein Recht auf Provision.
Er handelt also nicht auf eigene Rechnung.
@Stefan
Handwerkerrechnungen, Putzdienstleistungen ect tauchen auch nicht bei den Personalkosten auf, ich weiß nicht warum das bei den Leiharbeitern so verwerflich ist. Vieleicht klärst Du mich da mal bei Gelegenheit auf.
PS: Leiharbeiter, bzw. eingekaufte Freelancer sind für einen Auftraggeber selten billiger als die eigenen Leute.
Sie können aber bei Bedarf schneller abgebaut werden.
Hier wird also Planungssicherheit mit höheren Stundensätzen vergütet. Mit den Personalkosten hat das wenig zu tun, die werden später ohnehin mit den anderen Kosten der Produktionsfakoren zusammengefasst.
Zum sozialpolitischen was da sonst noch so durchgescheint äußer ich mich mal nicht 😉
Dass die Bezeichnung einer von einem Bestattungsunternehmen übernommenen Leiche als Kommissionsware sachlich richtig ist, bezweifle ich doch stark.
Ich sehe nicht, wo hier mit einer Leiche Handel getrieben wird (was vermutlich auch nicht erlaubt wäre), insofern ist sie auch keine Ware. Abgerechnet wird allenfalls eine Dienstleistung oder eine Provision für die Vermittlung einer solchen, bei der aber keine Kommissionsware in Erscheinung tritt.
Kall,
wie würdest Du denn bezeichenen was ein Bestatter direkt an und mit der Leiche tut? Rechtlich ist sie eine Sache. Ein Eigentum darüber haben weder Hinterbliebene noch der Bestatter noch am Ende der Friedhof.
Es stellt sich natürlich die Frage warum der Arzt die Rechnung bekommen hat und ob Tom da nicht etwas aus dramaturgischen Gründen leicht aus dem Zusammenhang gerissen hat.
„wie würdest Du denn bezeichenen was ein Bestatter direkt an und mit der Leiche tut“
Nun zumindest würde ich es nicht als „Handel treiben“ bezeichnen. Und damit scheidet die Bezeichnung Kommissionsware erstmal aus.
Der Kommitent kann dem Kommissionär Ware zum Verkauf in seinem Auftrag (und ggf. in seinem Namen) überlassen, wofür der Kommissionär im Erfolgsfalle einen Anspruch auf Provisionszahlung erwirbt. Dieses Geschäft kann ich hier nicht erkennen.
Ggf. könnte man den Begriff des Kommissionsgeschäfts auch auf eine Dienstleistung erweitern, der Gegenstand des Kommissionsgeschäftes wäre dann aber die Dienstleistung (z.B. die Vermittlung eines Geschäftes, im speziellen einer Bestattungsleistung) aber eben nicht der Handel mit der Leiche. Dass letztere dabei eine Rolle spielt, sei unbenommen, mit ihr wird aber kein HANDEL getrieben, sie ist also keine Ware und damit auch keine Kommissionsware.
Bei der Vermittlung von Körperspenden an den guten Herrn Plastinator könnte es ggf. anders aussehen 😉 Denn der erwirbt ja Eigentum (oder zumindest die Verfügungsgewalt, ich kenne seine Verträge nicht) an dem betreffenden Körper, letzterer wurde also gehandelt.
Um die Verwirrung jetzt perfekt zu machen:
Natürlich ist die Leiche eine Sache und natürlich können die meisten Sachen zur Ware werden, wenn man mit ihnen Handel treibt. Aber nicht automatisch sind alle Sachen auch Waren.
Tja… google weiß da auch nicht weiter 🙂
Ich vermute es handelt sich um einen schlichten Transport bei dem zufälligerweise auch einmal eine Verpackung drumrumkommt.
Daher ist Oma wahrscheinlich garkeine Kommission sondern ein Speditionsgut 😉
Ich vermute, TOM oder jeder andere Bestatter würde auch prostestieren, wenn man ihm den Handel mit Leichen unterstellte 😉
Das könnte zwar im Einzelfall vielleicht ein Geschäftsfeld sein und wird von Verschörungstheoretikern wie im Fall des angeblichen Leichenfetthandels in Südamerika, der sich dann doch als Ente herausstellte, immer wieder mal gern zum Thema gemacht. Für die meisten potentiellen Verwendungszwecke dürften die Omas, wenn sie bei Tom gelandet sind, bereits zu vergammelt sein, als dass man sie noch gewinnbringend veräußern könnte.
Wenn man denn die Oma mal unbedingt zur Sache deklarieren will, dürfte sie zunächst mal unabhängig davon, wer sie transportiert, Transportgut sein. Falls ein Transportunternehmer explizit mit dem Omatransport beauftragt würde, könnte sie in der Tat zum Speditionsgut werden. Darüber, welches Gut sie nach Ankunft in der Kühlung darstellt, müsste man sich ggf. nochmal Gedanken machen.
@ kall.
Wenn die Oma zu spät in die Kühlung kommt ist sie schlecht, nicht gut. 😉
B. A.
@B.A.
Und wenn die Oma schlecht wird, wird ggf. auch anderen schlecht. 🙂
@ kall.
Und das wäre auch nicht gut. 8)
B. A.
Siehste jetzt ham wir’s doch noch geschafft: Die Oma ist dann sogenanntes Auchnichtgut.
Man muss halt nur lang genug drüber nachdenken.
@ kall.
Die Oma ist eher ein „Wird-nicht-mehr-Gut“.
MHD ist halt abgelaufen.
B. A.
@B.A.
na gut
Wobei sich natürlich nun die Frage stellt:
An welcher Stelle wird das MHD aufgedruckt?
Und die Frage unter welchen Umständen es denn nun Marmelade oder Konfitüre…ach ich spars mir :))
Ein Kommentator des Main-Post-Artikels bezeichnet den Vorgang sehr treffend als „Sommerloch-Geschichte“. Und wenn man sich die Rechnung ansieht, bestätigt sich die Aussage eines weiteren Kommentators, nämlich dass hier ganz eindeutig die Leichenschau als Kommissionsware bezeichnet wird und nicht die Oma.
Schade, dass der Vertreter des städtischen Bestattungsdiensts (der IIRC übrigens einen ganz guten Ruf genießt) sich hier nicht entschiedener gegen diesen Unsinn verwahrt hat.
Ich kenn doch meine Hühner schon am Gang.