Bakschisch, Trinkgeld… wo ist da die Grenze zur Bestechung?
Ich schrieb mehrmals, daß man bei Verhandlungen auf subalterner Ebene unter Umständen zu einem schnelleren Erfolg gelangt, wenn man bereit ist, dem Betreffenden eine kleine Belohnung zukommen zu lassen. Dabei beantworte ich seit Jahren die Frage nach der Höhe einer solchen Belohnung mit den Worten: „Es soll knistern, nicht klimpern.“
Die jeweiligen Vorschriften mögen solche Belohnungen möglicherweise als Bestechung bewerten, das sei mal dahingestellt. Mir geht es aber nicht darum jemanden durch die Zahlung eines bestimmten Betrages zu einer gesetzwidrigen Handlung zu bewegen oder ihn dazu zu bringen, einem einen nicht gerechtfertigten Vorteil zu gewähren. Vielmehr geht es darum, daß doch die meisten Menschen, innerhalb der gesetzten Grenzen, oft nur den bequemen Weg gehen, nur ausgetretene Pfade beschreiten und dazu dann auch noch einem gewissen beruflichen Frust ausgesetzt sind.
Drückt man nun einer solchen Person sein persönliches Mitgefühl für seine ach so schreckliche berufliche Lage in Form einer kleinen Zuwendung aus, kann man häufig zu einem sehr befriedigenden Arbeitsergebnis kommen, das in keinster Weise über die gesteckten Vorschriften hinausgeht.
Ein bißchen anders sieht das mit Zuwendungen aus, die man in Form einer Provision oder eines Trinkgeldes zum Beispiel Pflegepersonal oder Pförtnern zukommen lässt, damit diese ein bestimmtes Bestattungsinstitut empfehlen. Das wird ja in der Presse gerne mal als vollkommen unlautere Methode hingestellt. Aber ich sehe das anders. In vielen Städten ist der Bestattungsmarkt seit Generationen fest organisiert. Da hat entweder das städtische Bestattungsinstitut überall schon einen Fuß in der Tür oder ein alteingesessener Konzern hat alles fest im Griff. Da dienen kleine Liebesgaben eher dazu, diese festen Verkrustungen aufzuweichen. Bedenken hätte ich, wenn derjenige, der sich auf diese Weise eine Empfehlung verschafft, eine weitaus schlechtere Arbeit abliefert, als derjenige der ansonsten beauftragt worden wäre. In der Tat ist es aber oft so, daß ausgerechnet diejenigen, die fast immer beauftragt werden, es gar nicht mehr nötig haben, sich anzustrengen und eine 08/15-Arbeit abzuliefern.
Bestechung fängt bei mir woanders an. Beispielsweise da, wo ein Großbestatter einem leitenden Beamten Geld zusteckt, um eine Baugenehmigung zu bekommen.
Was wäre unsere Welt ohne Trinkgelder?
Ich frage unsere Kunden immer danach, ob wir den Sargträgern und Friedhofsleuten in ihrem Namen eine kleine Belohnung geben dürfen. Das sind dann 20 oder 30 Euro, die wir sogar auf der Rechnung bei den durchlaufenden Posten mit aufführen. Allerdings weisen wir unsere Kunden auch darauf hin, daß wir dieses Geld nicht sofort zum Friedhof tragen, sondern immer in Umschlägen sammeln und den Friedhofsmitarbeitern zu Weihnachten mit einer Namensliste der Spender gesammelt zukommen lassen. So 5 Euro pro Nase, mal eben so in die Hand gedrückt, gehen doch im Geldbeutel einfach unter. Wenn sich aber in der Adventszeit so 700 Euro angesammelt haben, da können die Männer doch richtig schön von feiern oder Geschenke kaufen.
Ähnlich machen wir das übrigens auch mit den Trinkgeldern hier in der Firma. Alles was jemand persönlich in die Hand gedrückt bekommt, darf er direkt behalten. Beträge die von Angehörigen „für die Angestellten“ abgegeben werden, kommen in einen Topf und werden zu Weihnachten aufgeteilt. Dabei haben die Mitarbeiter unter sich einen Schlüssel von 40:60 zugunsten der Fahrer ausgetüftelt, weil die den unangenehmeren Teil der Arbeit haben und am meisten bei der Zuwendung der Trinkgelder genannt werden.
Auch die Werbegeschenke, die wir von allen möglichen Zulieferern bekommen, stelle ich in einem Raum an die Seite und die werden dann im Rahmen einer Sonderaktion an die Mitarbeiter verteilt. Wer sich freiwillig für den Dienst an Weihnachten und Neujahr meldet, darf (zusätzlich zum Feiertagslohn) dort einmal freie Auswahl haben. Die anderen teilen sich den Rest.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: bakschisch, bestechung, trinkgeld
Werden direkte E-Mails an dich über folgende Mailadresse gesendet:
E-Mail: peter@profi1a.de
oder habe ich was übersehen, es geht um Fragen an dich
Gruss Jan
@Jan: Guckst Du "ABOUT-Seite" 🙂
Hat sich schonmal ein Kunde vor den Kopf gestoßen gefühlt, als du das gefragt hast? Ich denke mal, dass du schon durch andere Planungen abschätzen kannst, ob es sich um knauserige, geizige Menschen handelt. Aber ich könnte mir vorstellen dass diese Frage nach dem Trinkgeld, das weitergereicht wird, einige Menschen als unverschämt ansehen könnten.
@ph0: Nein. Damit gab es noch keine Probleme. Ich meine, wenn jemand sowieso keine Kohle hat, fragen wir sowas nicht auch noch. In den anderen Fällen sagen die Leute dann höchstens: "Vielen Dank aber das erledigen wir selbst."
Man merkt, dass du dir im Laufe der Jahre deine Tricks erarbeitet hast.
Wenn ich mir den gedanklichen Druck (der nicht mal wirklich vorhanden sein muss) vorstelle: "Wenn ich dem Bestatter XY nicht alle Wünsche erfülle, fehlen meinem Weihnachtsgeld evtl. 700€" sehe ich das schon als problematisch an. Da wird die Grauzone wirklich bis zum Äußersten ausgenutzt.
Türen mit Geld zu öffnen fand ich noch nie wirklich gut, selbst wenn man im Geschäft der Außenseiter/Neuling sein sollte.
Dann lieber gleich pleite gehen?
Dann sollte man mit herausragendem Service, Preis oder halt Marketing den Fuß in die Tür bekommen.
Ich würde es sinnvollerweise nicht dahingestellt lassen, ob eine Handlung als Bestechung / Vorteilsgewährung (Bestechlichkeit / Vorteilsannahme) zu beurteilen ist; immerhin handelt es sich dabei um Straftaten, auch dann, wenn ein Amtsträger eine Zuwendung in Bezug auf eije Diensthandlung entgegen nimmt, obwohl er nur seine Arbeit tut (Vorteilsgewährung / Vorteilsannahme). Eine gesetzeswidrige Handlung ist gerade nicht erforderlich.
Bei Angestellten in der Privatwirtschaft ist das weniger kritisch; auch dort ist aber Bestechung und Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr strafbar, wenn ein Vorteil für eine Bevorzugung beim Bezug von gewerblichen Leistungen gewährt wird. Das könnte ggf. den Fall der Gewährung von Provisionen an Pförtnert oder Pflegepersonal erfassen (wobei die Voraussetzungen hier deutlich enger sind als bei Amtsträgern).
Gesammelt an Weihnachten…… ja, früher war das was Schönes, aber wenn das Finanzamt diese Zeilen liest, dann wird gleich ne Trinkgeldpauschalsteuer erhoben, wie bei Kellnern und Friseuren. Stell Dir Vor, Du bist in der Großstadt, hast 10 Bestatter und bekommst von jedem 700 Euro zu Weihnachten. Wow – ich kündige noch auf meine alten Tage und werd Versenkungsrat.
Trinkgelder sind für Angestellte (nicht die Chefs) steuerfrei.
Wir im Verkauf bekommen auch regelmäßig Trinkgeld, zwar mehr rot als gelb und Silber, aber da Kleinvieh bekanntlich auch Mist macht, gehen wir davon zweimal im Jahr schön Essen, mit Vorspeise/Nachspeise und Cocktails & Co., das ist jedesmal sehr schön und steigert den Teamgeist. Obwohl wir unser "Schwein" nicht sichtbar aufstellen (dürfen), kommt doch immer gut was zusammen.
Fazit: Zufriedene Kunden, freundliches Verkaufspersonal, gutes Betriebsklima, guter Umsatz, sicherer Arbeitsplatz.