Frag doch den Undertaker

Überführung und Kühlung, Kosten

Hallo,

ich habe eine Frage, meine Mutter ist plötzlich verstorben. Die Beerdigung habe ich bezahlt. Leider ist meine Mutter aber auf offener Straße verstorben. Aufgrund dieser Tatsache wurde sie erstmal in die Uniklinik überführt. Diese stellen mir jetzt ihre Kühlzellenbenutzung in Rechnung. Diese Rechnung wurde vom Bestatter an mich weitergeleitet.Meine Frage lautet:

Gehören diese Kosten zu den Bestattungskosten. Da ich das Erbe abgelehnt habe bin ich nicht sicher ob diese Kosten bezahlen muss.

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Mit freundlichen Grüßen
Claudia

Ja.
Natürlich gehören auch der Transport und die Kühlung einer Verstorbenen zu den Bestattungskosten.
Etwas umstritten ist manchmal, wie es um die Transportkosten steht, wenn der Mensch während oder nach der Rettungsfahrt verstirbt. Bis dahin hatte es sich ja um einen Krankentransport gehandelt und der dürfte nicht an den Bestatter weiterberechnet werden. Kommt so etwas vor, hilft es, wenn man bei der Krankenkasse zunächst formlos Einspruch einlegt; am Besten mal mit der Rechnung hingehen.

Ist der Mensch aber, so wie Du das hier schilderst, bereits als Leichnam überführt worden, so sind das Kosten, die in die Bestattungsrechnung fallen. In vielen Städten ist es so, daß Verstorbene von denen nichts anderes bekannt ist, zunächst immer zu einem bestimmten Sammelort gebracht werden. Irgendwo müssen sie ja hin, bis die Angehörigen anderes verfügen.

Das Ausschlagen des Erbes bedeutet nicht, daß man die Bestattungskosten nicht bezahlen muß. Unabhängig davon, ob man Erbe ist oder nicht, gibt es laut jeweiligem Landesbestattungsgesetz bestimmte Personen die bestattungspflichtig sind. Als Tochter steht man da in vorderster Reihe.
Nur in bestimmten Fällen kommt man als Bestattungspflichtiger um die Bezahlung der vollen Bestattungskosten herum. Das könnte dann der Fall sein, wenn der Verstorbene sein Vermögen einem Dritten vermacht hat und der dadurch mit in die Pflicht genommen werden könnte oder wenn in ganz seltenen Fällen ein Gericht die Zahlung der Bestattung als sittlich und moralisch unzumutbar einstufen würde.
Bei schmalem Geldbeutel der Hinterbliebenen, können sich diese aber an das für sie zuständige Sozialamt wenden.


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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 8. Oktober 2010 | Revision: 16. Juni 2012

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Glückauf
14 Jahre zuvor

By the way, so teuer kann eine Kühlzellenbenutzungsgebühr auch nicht sein oder?

Wussel
14 Jahre zuvor

Eine ähnliche Situation hat eine Bekannte von mir erlebt.
Ihr Ehemann verstarb im Alter von 58 Jahren zu Hause, ohne vorherige Anzeichen. Sie wollte ihn nicht obduzieren lassen und wurde jedoch dazu gezwungen. Bei der Obduktion stellte sich ein Herzinfarkt heraus. Nun wurde ihr die Rechnung für den Transport zur Gerichtsmedizin (45 km) und zurück zum Friedhof im Wohnort vom Bestatter zugesandt, obwohl sie sich gegen die Obduktion gewehrt hatte. Ist dies eigentlich rechtens? Müsste das nicht die in Auftrag gebende Staatsanwaltschaft bezahlen?

Verena
14 Jahre zuvor

@Wussel:
Wieso wollte sie keine Obduktion? Ich meine, wenn jemand in meiner Familie ‚überraschend‘ verstirbt würde zumindest ich wissen wollen wieso… Aber ok, ich denke das sieht jeder etwas anders und die Vorstellung einer Obduktion ist nicht gerade etwas ’schönes‘ aber ich glaube mittlerweile schon fast die Norm (vor allem in Fällen wie diesen).

Liebe Grüße

Verena
14 Jahre zuvor

P.S. Sorry, hab grad gelesen, dass es wohl in Deutschland keine ‚Norm‘, scheinbar nur wenn Notwendig ist, z.B. Todesursache unbekannt ist.

Liebe Grüße

wertzu
14 Jahre zuvor

So weit ich weiß, dürfte rein theoretisch/rechtlich ein Patient während der Fahrt im Rettungswagen nicht versterben, da diese Fahrzeuge nicht zum Leichentransport zugelassen sind. Die müssten dann anhalten und mitten auf der Straße auf den Bestatter warten. Wie mir erzählt wurde sieht es in der Praxis aber so aus, dass die Reanimation dann bis in die Klinik einfach weiterläuft, bzw wird der Tod ofiziell erst in der Klinik festgestellt. Rein theoretisch müssten diese Kosten dann die Krankenkasse übernehmen, da der Patient ofiziell in der Klinik versorben ist.

@2 Über die Notwendigkeit der Obduktion/weiterer Ermittlungen entscheidet idR der Arzt der den Tod feststellt und hierbei keine natürliche oder garkeine Todesursache feststellt. Wäre ja sonst der Perfekte Mord. Vergiftest den Gatten/Gattin und sagst hinterher: „Obduktion will ich net“.

Tim
14 Jahre zuvor

Über die Notwendigkeit einer Obduktion entscheidet nicht der Arzt, sondern die Staatsanwaltschaft nach der Kenntnisnahme des kriminalpolizeilichen Ermittlungsergebnisses.

Kreuzt der Arzt auf dem Leichenschauschein bei „Todesursache“ „unklar“, „Unfall“ oder „Fremdverschulden“ an, kommt automatisch die Kriminalpolizei auf das Spielfeld! Meines Wissens trägt die Kosten für den Transport zur Gerichtsmedizin aber die öffentliche Hand und nicht die Angehörigen…

Selbstverständlich können auch Angehörige eine Obduktion in Auftrag geben, deren Kosten sie dann aber selber tragen müssen.

Schroeder
14 Jahre zuvor

Also, zunächst wäre festzustellen, wer die Überführung in die Uniklinik veranlasst hat. Dies war wohl die Polizei, da es sich um keinen natürlichen Tod gehandelt hat. Nach dem alten Rechtsgrundsatz „Wer die Musik bestellt, bezahlt sie auch“ sind die Kosten bis zur Freigabe also von der Polizei/Staatsanwaltschaft zu übernehmen. Diese können sich die Kosten jedoch von den Bestattungspflichtigen „wiederholen“. Von der Bestattungspflicht kann man sich durch Erbausschlagung nicht befreien. In vielen Fällen werden diese Art der Kosten (Bergung etc.) den Angehörigen direkt in Rechnung gestellt. Die Vielzahl der Fälle, die so gehandhabt werden macht den Sachverhalt jedoch nicht richtiger.

Gouilos
14 Jahre zuvor

@Schroeder: Wir hatten das Thema hier schon so oft, da wurden alle Aspekte schon beleuchtet. Genau das was du schreibst, hat Tom schon so zwanzigmal geschrieben oder mehr.

Tzosch
14 Jahre zuvor

[quote=“Glückauf“]By the way, so teuer kann eine Kühlzellenbenutzungsgebühr auch nicht sein oder?
[/quote]

Das ist bei jeder Stadt bzw. Kommune unterschiedlich. Hängt von deren Gebührengestaltung ab. Kann z.B. 20€ pro Tag sein, oder pauschal 150€ egal ob der/die Verstorbene ein, zwei oder drei Tage eingestellt wird.




Rechtliches


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