Thema Leichenschau: Für mich ist es nicht verständlich, warum man die Angehörigen in dem Zeitpunkt noch schröpfen muss oder handeln so „In der größten Not darf man sich nehmen was man will“.
Mein Vater ist vor 13 Jahren gestorben und wie ich jetzt in den Unterlagen die Rechnung fand, zahlte meine Mutter 100 EUR an den Hausarzt. Ich als Steuergehilfe machte eine Buchhaltung von einem allgem. Mediziner da stand immer 30 EUR im Kassenbuch für die „Leichenschau“ und da ist keine 5 Jahre her. Bei meiner Mutter die dieses Jahr verstarb wurde mir von meiner Hausärztin – da der von meiner Mutter im Urlaub war – keine 20 EUR berechnet.
Eine Bekannte sagte: Ich bekam eine Rechnung von 120 EUR und das im gleichen Jahr. Ich habe das Gefühl, dass da wohl in der Region jeder Arzt verlangt was er will und das kann es wohl nicht sein.
Es ist weniger von der Region abhängig. In der Tat ist die Gebühr, die die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) da hergibt, sehr niedrig angesetzt. Schließlich muß ein Akademiker oft nachts ausrücken, um eine hieb- und stichfeste Todesanalyse abzugeben. Da kostet einmal Händeschütteln beim Augenarzt schon mehr.
Aber so ist es nunmal. Die Gebührenordnung ist nicht das Problem der Kunden. Hier müssen sich die Ärzte über ihre doch gar nicht so machtlosen Standesvertretungen eben dafür stark machen, daß die Leichenschauen anständig vergütet werden.
Aus bestimmten Gründen, die sich mir nicht ganz erschließen, passiert da aber leider nichts.
So kommt es, daß einige Vertreter der Ärzteschaft recht viel Phantasie an den Tag legen, um aus den einzelnen Positionen der GOÄ einen halbwegs attraktiven Honorarsatz zusammenzu“basteln“.
Und das ist deshalb so schwer zu durchschauen, weil in der GOÄ eben nicht ein fester Satz für die Leichenschau steht, sondern der Rechnungsbetrag aus verschiedenen kleinere Gebühren zusammengerechnet wird. Da kann man leicht noch die eine oder andere Gebührenposition hinzunehmen, die eigentlich nicht passt.
Alle Infos zur ärztlichen Leichenschau hier im Bestatterweblog.de
Einige Ärzte machen die Leichenschau bei eigenen Patienten pro bono. Sie sagen sich: „Ich habe genug an diesem Patienten verdient und möchte in der Stunde des Todes nicht mit dem Portemonnaie in der Hand dastehen.“
Andere Ärzte rechnen ganz exakt die korrekten Gebühren ab, das sind wahrscheinlich sogar die allermeisten.
Aber es gibt halt auch besonders phantasievolle Mediziner, die da alle Register ziehen. Sie verlangen nicht nur zu viel, sondern sie besitzen teilweise auch die Frechheit, auf sofortiger Bezahlung zu bestehen. Mir ist es mehr als einmal untergekommen, daß Ärzte noch in der Nacht mit der Witwe zum EC-Automaten gefahren sind, um dort das Geld in Empfang zu nehmen.
Auch sehr beliebt: Der Arzt „vergißt“ die Unterschrift oder nimmt wichtige Teile der Papiere wieder mit. So erpresst er vom Bestatter am nächsten Tag einen Besuch in seiner Praxis, wo er die Papiere nur gegen Bargeld rausrückt.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Guten Tag Herr Wilhelm,
hat den nun der Mediziner ein Anrecht auf sofortige Bezahlung in bar?
Und als „Kunde“ kann ich mir den Mediziner vermutlich auch nicht aussuchen ?
Und was darf eine Schau in etwa kosten ?
@Tom: Hallo Tom, die Antwort auf die Frage nach den Gebühren gibt dieser Artikel im Bestatterweblog.de. Als Hinterbliebener hast Du bei einem Haussterbefall natürlich die freie Wahl. Du kannst den Arzt rufen, der Dir in den Kram paßt und der bereit ist diesen Auftrag zu übernehmen. Bei einem Sterbefall im Krankenhaus oder Pflegeheim wird zumeist der gerade zuständige Arzt die Leichenschau übernehmen. Zu Problemen kommt es aber meist im Zusammenhang mit Haussterbefällen. Der Arzt hat einen Anspruch auf unmittelbare Bezahlung seiner Arbeit. Hierbei ist unmittelbar aber ein dehnbarer Begriff. Meiner Meinung nach ist es verhältnismäßig, wenn er die sofortige Bezahlung erbittet. Unverhältnismäßig wäre es aber, wenn er die Hinterbliebenen nun losschickt, um nicht vorhandenes Bargeld zur Unzeit noch zu beschaffen. Hier wäre der richtige Weg, eine vorbereitete Honorarrechnung dazulassen oder später eine zuzuschicken. Ärzte haben ja die gesamte Macht ihres Rechnungsbeitreibungsapparates, um diese Kosten im Zweifelsfall auch zu realisieren. Nicht korrekt ist es, wenn der Arzt Teile der Papiere mitnimmt oder die Papiere nicht unterschreibt. In einem solchen Fall rate ich den Bestattern, die Polizei… Weiterlesen »
@Peter Wilhelm:
Danke für die ausführliche Antwort.
LG