13-Jährige findet Grabstein ihres Opas vor Horrorhaus in Freizeitpark
Eine 13-Jährige hat den Grabstein ihres verstorbenen Großvaters vor einem „Horrorhaus“ des Freizeitparks Geiselwind wiederentdeckt. Wie der Grabstein dort allerdings hinkam, ist unklar. Die Großmutter erstattete Anzeige gegen den Parkbetreiber.
Besucher der Villa des fiktiven Dr. Lehmann im Freizeit-Land Geiselwind in Bayern sollen sich amüsieren und auch gruseln. Doch ein 13-jähriges Mädchen bekam einen ungewöhnlichen Schock bei ihrem Besuch: Sie fand vor dem Horrorhaus den Grabstein ihres verstorbenen Großvaters.
Steinmetz verkaufte Grabstein weiter. Laut einem Bericht der „Mainpost“ sollen Name, Geburts- und Sterbedaten deutlich zu lesen sein. Das Mädchen kannte ihren Großvater nicht persönlich, da dieser vor über 20 Jahren verstarb.
Seine Witwe ließ im Dezember 2016, nach Ablauf der Ruhezeit, das Grab durch einen Steinmetz räumen und veranlasste eine „fachgerechte Entsorgung“.
Laut dem Bericht hatte der Steinmetz den Stein jedoch weiterverkauft, ohne die Beschriftung zu entfernen. Die Witwe erstattete nun Anzeige, gegen den Parkbetreiber wird wegen des Verdachts auf Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener ermittelt.
Wie genau der Grabstein in den Freizeitpark Geiselwind kam, ist noch nicht geklärt. Laut „Mainpost“ soll der Parkbetreiber diesen von einem Schausteller gekauft haben. (arg)
Quelle: mainpost und web.de
gefunden von W-D-R
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Schlagwörter: grabstein?, Horrorhaus, stein
Der Parkbetreiber kann sicherlich einen legalen Kauf belegen. Deshalb wird, wenn überhaupt der letzte Verkäufer, oder der Steinmetz des Steins dran sein.
Aber genaugenommen, denke ich, alles vergebene Liebesmüh. Das Grab war abgelaufen und galt als vergangen. Somit würde ich vermuten, der Stein auch.
Kaum vorstellbar, dass es dafür für wen auch immer, Ärger geben könnte.
Das einfachste wäre, ohne Stress und ganz freundlich den Parkbetreiber anzusprechen oder anzuschreiben und ihn zu bitten, eventuell die Schrift zu ändern.
Das ist ausschließlich meine Meinung.
@Winnie: Unter dem verlinkten Originalartikel bei „web.de“ gibt es eine lange Diskussion. Da wird sogar der Straftatbestand der „Verunglimpfung des Andenkens Verstorbener“ ins Feld geführt. Ich sehe das alles etwas entspannter. Leser des Bestatterweblogs wissen, daß Grabsteine, die nach Jahrzehnten abgeräumt und von den Angehörigen nicht beansprucht werden, verkauft werden. Sie werden geshreddert und zu Straßenbelang verarbeitet, zum Beispiel. Ganz üblich ist es auch, den Stein dem Steinmetz zu überlassen, der dafür das Abräumen des abgelaufenen Grabes erledigt. Oft nehmen die Friedhofsverwaltungen die Steine auch einfach als Bodenplatten für einen Hof usw. Natürlich sollte darauf geachtet werden, daß die Namen der Verstorbenen nicht sichtbar sind. Mancher Angehöriger könnte sich daran stören, wenn auf dem Stein herumgetrampelt würde. Nun, was ist in diesem Fall passiert? Die Leute haben ein Grab abräumen lassen und der Steinmetz hat den Stein fachgerecht entfernt. Dazu muß er beispielsweise auch das Fundament ausgraben und die Einfassung entfernen. Den Stein muß er nun nicht entsorgen, im Sinne von wegwerfen. Er kann den Stein abschleifen und mit einer neuen Schrift versehen und nochmals… Weiterlesen »