Gestern und vorgestern hat der Kommentarredakteur eine Reihe von Kommentaren zum Artikel über Aarau-Bestattungen gelöscht. Keine Bange, es geht nicht darum, die Meinungsvielfalt zu glätten, sondern darum, die erkennbar immer gleichen Leute, die Aarau hochloben und die Argumente verdrehen, mit ihren Doubletten aus den Kommentaren heraus zu bekommen.
Es wird hier über ein Unternehmen berichtet, dem verschiedene Dinge vorgeworfen werden.
Einmal lesen wir hier immer mal wieder davon, daß die zunächst versprochenen günstigen Preise am Ende oft nicht eingehalten werden. Dann wird von recht ruppigem bis fast schon pietätlosem Auftreten bei Überführungen berichtet.
Als Nächstes finden die Reporter der Welt am Sonntag heraus, daß Aarau Verstorbene wohl illegal im Ausland einäschern läßt und offensichtlich die vorgeschriebene zweite Leichenschau nicht vornehmen läßt.
Die von vielen Kunden als schöne und wildromantische Alternative empfundenen Aschenbeisetzungen auf einer Schweizer Bergwiese erfolgen, glaubt man der Welt am Sonntag irgendwann ganz unromantisch aus dem Kofferraum eines Geländewagens heraus völlig ohne Genehmigung der Schweizer Behörden.
Überdies sind wohl auch Ermittlungen der Finanzbehörden in Gang, von denen es oberflächlich den Anschein hat, als handele es sich nur um Gerüchte, wobei aber dem aufmerksamen Leser deutlich wird, daß man sich seitens der Behörden und Journalisten auch aus taktischen Gründen bedeckt hält.
Daß um den Aarau-Spitzenmann Schneider Geschichten kursieren, daß er Stasi-Agent war und im Gefängnis war und auf Bewährung freigekommen ist, das hat man alles vorher schon, auch hier im Bestatterweblog gelesen.
Man muß sich das doch bitteschön mal ganz sorgfältig auf der Zunge zergehen lassen. Es gibt da also belegbare Vorwürfe, es gibt weiterhin Ermittlungen, über die man jetzt noch nichts sagen will und es gibt zwei mehr oder weniger „olle Kamellen“.
Die Hauptvorwürfe, und das macht doch auch der Titel meines Artikels „Hat Aarau Bestattungen illegal eingeäschert und bestattet?“ mehr als deutlich, drehen sich um die fehlenden Leichenschauen und die wohl nicht vorliegenden Schweizer Genehmigungen für die Beisetzungen.
Die zweite Leichenschau wird von vielen als lästig, unnötig und teuer empfunden. Dabei hat sie durchaus ihren Sinn.
Stirbt in Deutschland ein Mensch, so kann jeder Augenarzt oder Gynäkologe den Totenschein ausstellen. Man vertraut seinem medizinischen Sachverstand und man traut Ärzten fast jeder Couleur zu, daß sie die Zeichen des Todes sicher erkennen und auch eventuelle Unstimmigkeiten entdecken.
Solche Unstimmigkeiten könnten auf einen Mord, eine Selbsttötung, Pflegemißstände oder sonstige Fremdeinwirkung hindeuten.
Kommen nach der ersten Leichenschau durch den Hausarzt später Zweifel an der Todesursache auf, kann man auch lange nachdem jemand beerdigt worden ist, noch exhumieren und obduzieren. So könnten sich im günstigsten Fall auch Jahrzehnte später noch Spuren eines Verbrechens aufdecken lassen.
Wird allerdings jemand eingeäschert, so bleibt von diesen Spuren und Hinweisen nichts mehr übrig. Damit einerseits sichergestellt ist, daß der Mensch auch wirklich tot ist und damit keine verwertbaren Spuren vernichtet werden, schaut sich also bei Einäscherungen ein Amtsarzt oder Rechtsmediziner die Verstorbenen im Rahmen der zweiten Leichenschau noch einmal sorgfältig an.
Beim geringsten Zweifel wird obduziert.
Umgeht jetzt aber ein Bestattungsunternehmer aus Profitgründen diese zweite Leichenschau, so entfällt diese zweite, sehr notwendige Kontrolle und Tötungsdelikte oder Mißhandlungen etc. bleiben serienweise unentdeckt.
Das ist kein Kavaliersdelikt, das man mit dem Argument ‚Der ist eben billig‘ abtun kann.
Der zweite Punkt, die illegale Entsorgung der Asche, ist vielleicht weniger dramatisch, aber durchaus auch eine nähere Betrachtung wert.
Ein Kommentator schrieb sinngemäß: „Woanders regen sich die Leute über eine abgeknickte Nelke auf, hier sollen sie das Maul halten, wenn die Asche ihrer Lieben illegal bestattet wird.“
Er hat meiner Meinung nach den Nagel auf den Kopf getroffen.
Die Kunden bezahlen eine ordnungsgemäße Beisetzung auf einer Schweizer Bergwiese und sind davon überzeugt, daß dies im Rahmen der Gesetze passiert. Keiner will seinen Verstorbenen illegal beigesetzt wissen mit der Gefahr, daß die Urnen vielleicht von irgendeiner Kantonspolizei zur Beweissicherung gesucht, ausgegraben und sichergestellt werden.
Kommen wir zum nächsten Themenkomplex, nämlich daß die Leute mit der Behandlung durch das Unternehmen und die Art und Weise wie dort oft gearbeitet zu werden scheint, unzufrieden sind.
Hier muß ich das wiederholen, was ich schon immer zum Thema „Billigbestattungen“ gesagt und geschrieben habe:
Wer beim Billigdiscounter kauft, der kann keine Spitzenprodukte erwarten.
Es gibt nun eben ganz viele Leute, die sich die scheinbar teuren Bestattungen herkömmlicher Bestatter nicht leisten können und solche Leute sind dankbar und froh, daß sie da jemanden finden, der das günstiger macht als alle anderen.
Das ist zunächst auch gut und richtig so.
Hiergegen habe ich auch noch nie etwas gesagt und hiergegen wendet sich auch nicht der Unmut der Branche.
Solche Hechte im Karpfenteich werden immer argwöhnisch beäugt, das ist normal. Aber allein die Tatsache, daß Aarau günstig ist, steht überhaupt nicht in der Kritik.
Es bleibt allerdings die Frage, ob Aarau wirklich immer so günstig ist, wie man behauptet und ob die Leute tatsächlich das für ihr Geld bekommen, was sie erwarten.
Wird der Preisvorteil etwa dadurch erzeugt, weil der Bestatter durch illegale Praktiken, etwa das Weglassen vorgeschriebener Wege und Untersuchungen, Geld einspart, dann ist das sehr wohl ein Punkt, den es zu untersuchen gilt und dann hat das nichts damit zu tun, daß die anderem diesem einen seine günstigen Preise mißgönnen.
Ob nun jemand vorbestraft ist oder ob er mal Stasi-Mitarbeiter war, nun das sind ganz andere Dinge.
Ich persönlich finde, daß jeder der wegen irgendetwas verurteilt worden ist und seine Strafe abgesessen oder bezahlt hat, dieses hinter sich gelassen hat und nicht allein deshalb immer wieder neu von der öffentlichen Meinung verurteilt werden sollte.
Aber so ganz erledigt und vorbei ist eine Straftat auch mit der Verbüßung der Strafe nicht.
Rein rechtlich hat der Mensch zwar seine Schuld in gewisser Weise abgebüßt, aber die Tatsache bleibt doch bestehen.
So ist es gut, richtig und wichtig, daß man bei bestimmten Straftaten (etwa gegen Leib und Leben und sexuelle Unversehrtheit von Kindern) auch nach der Strafverbüßung noch hinschaut und sicherstellt, daß so etwas nicht nochmal passieren kann.
Nun haben wir es hier, soweit ich das sehe, mit Finanzdelikten zu tun und da weiß jeder, der selbst ein Unternehmen führt, wie schnell die einen da am Kanthaken haben und man für Dinge den Kopf hinhalten muß, die man letztendlich selbst gar nicht zu verantworten hat.
Deshalb sollte man gerade solche Vorstrafen nicht unbedingt so hoch hängen und immer wieder so deutlich herausstellen. Aber sie gehören zur Vita eines Menschen und wenn die Presse will, dann gräbt sie sowas eben aus.
Etwas anders sieht es mit der Stasi-Vergangenheit eines Menschen aus. Ich selbst komme nicht aus den sogenannten neuen Bundesländern, durfte bis 1995 aus verschiedenen Gründen nie in die Länder des östlichen Machtbereiches reisen und kann deshalb so etwas auch nur aus der Ferne einordnen.
Viele, die heute wegen ihrer Stasi-Kontakte angefeindet werden, sind wohl auch unfreiwillig und durch Repressalien zur Mitarbeit gezwungen worden. Andere haben sich in kleinem Stil einige alltägliche Vorteile „erkauft“, indem sie andere bespitzelt haben. Das scheint sogar System und sehr weite Verbreitung gehabt haben.
Aber in diesem Fall ist die Rede von einem hauptamtlichen Agenten, der damit sein Geld verdient hat und über den es bei der „Birthler-Behörde“ eine entsprechende Akte gibt.
Da darf man wenigstens mal annehmen, daß derjenige nicht so ganz unfreiwillig gespitzelt und spioniert hat.
Aber auch das ist kein geeignetes Argument, nach dem man einen Bestatter bewerten sollte. Wenn es darum geht, einen guten Bestatter zu finden, dann zählen andere Dinge und es ist unwichtig, ob der schon mal im Knast war oder ob der in längst vergangenen Zeiten für die Stasi gearbeitet hat.
Was zählt ist das Hier und Jetzt.
Beide Punkte wären vermutlich auch in einer normalen Berichterstattung, etwa über pietätloses Verhalten bei Überführungen, in der Welt am Sonntag gar nicht näher erwähnt worden. Das Eine hätte mit dem Anderen einfach nichts zu tun und die Herren Banse und Wiegelmann von der „Welt“ verstehen genug von ihrem Job, um die persönlichen Ansprüche eines Menschen höher zu werten als die schnelle und platte Schlagzeile.
Nein, andersherum wird da ein Schuh daraus: Weil eben wiederum Verfehlungen gegen Recht und Gesetz im Raum stehen, genau darum wird durchaus mit Recht darauf hingewiesen, was für eine Vergangenheit der Betroffene hat.
Natürlich stehen, wie bei allen Berichterstattungen hier im Bestatterweblog über Billig- und Internetbestatter, die Claqueure bereit. Da werden dann immer erstaunlich viele Kommentare abgegeben, die sich an einem Nebensatz oder dem unwichtigsten Teil des Artikels hochziehen und die Unwichtigkeit diese Nebensätze so hoch hängen, daß es dann in der weiteren Argumentation immer wieder unisono heißt: Die wollen den nur fertig machen, weil der so billig ist.
Das ist aber Humbug.
Wenn jemand es schafft, irgendeine Leistung oder Ware besonders günstig anzubieten, dann können die Mitbewerber versuchen, das auch so billig hinzukriegen. Wenn sie erkennen, daß der andere einfach cleverer ist als sie, dann können sie dem natürlich aus lauter Neid Knüppel zwischen die Beine werfen, auch das gibt es.
Aber wenn jetzt alle Bestatter hingingen und verbotenerweise auf die zweite Leichenschau verzichten und dann die Asche irgendwo im Ausland illegal entsorgen, na dann könnte jeder Bestatter 400-1.600 Euro günstiger sein…
Aber das ist nur meine persönliche Sicht der Dinge. Schreibe ich, daß die Leute sich am Besten beim Bestatter ihres Vertrauens vor Ort beraten lassen sollen, dann werde ich als Lobbyist der Bestatterverbände angefeindet.
Schreibe ich hingegen, daß günstige Internetanbieter für diejenigen, die genau wissen, was sie wollen und was sie dann bekommen werden, eine preiswerte Alternative sein können, dann bin ich ein Scherge der Internetbestattermafia.
Wie dem auch sei: Hier haben Journalisten recherchiert und sind auf Mißstände gestoßen, die im Unternehmen bzw. im Verhalten der Verantwortlichen zu suchen sind bzw. gefunden wurden. Von einem „Krieg unter Bestattern“ kann da gar keine Rede sein. Auch wenn der redegewandte Herr Schneider sich in „Freies Wort“ zu rechtfertigen versucht, es bleibt dabei, daß er dieses Mal keine Klage eines anderen Bestatters an der Backe hat, sondern daß derzeit wohl die Behörden aus ganz vielen verschiedenen Gründen näher hinschauen.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden
Ist es nun eigentlich geschriebenes Gesetz oder nur eine allgemeine Übereinkunft, dass vor der Kremierung eine zweite Leichenschau stattfindet?
Heute schreibst du: „…und verbotenerweise auf die zweite Leichenschau verzichten …“, während es am 17.10.2009 („Einäscherung in Tschechien, Fragen“) hieß: „Die zweite Leichenschau wird ohnehin nicht immer durchgeführt, sei es weil das Bundesland es nicht erfordert oder weil der Kremierung z.B. eine Obduktion vorausgegangen ist, die die Leichenschau ersetzt.“
Ok, während ich den Kommentar schrieb, ist die Frage im nächsten Beitrag teilweise beantwortet worden, daher konkretisiere ich meine Frage: Ist [b]in Deutschland[/b] eine zweite Leichenschau einheitlich vorgeschrieben?
Ich habe hier mal was dazu gefunden:
Ist zwar das Bestattungsgesetz aus Niedersachsen und aus dem Jahr 2005, aber wenn Du mal selbst nach dem Bestattungsgesetz Deines Bundeslandes googelst, oder im örtlichen Friedhofsamt nachfragst, wirst Du entweder den gleichen Satz, oder einen ähnlichen finden:
§ 12
Feuerbestattung
(1) 1Einäscherungen dürfen nur in einem Krematorium vorgenommen werden. 2Die Einäscherung einer Leiche darf erst durchgeführt werden, wenn eine zweite Leichenschau zweifelsfrei ergeben hat, dass kein Anhaltspunkt für einen nicht-natürlichen Tod besteht. 3Satz 2 gilt nicht, wenn die schriftliche Genehmigung der Staatsanwaltschaft nach § 159 Abs. 2 der Strafprozessordnung vorliegt.
(2) 1Die zweite Leichenschau ist von einer Ärztin oder einem Arzt durchzuführen, die oder der von der unteren Gesundheitsbehörde hierfür ermächtigt worden ist oder dieser Behörde angehört. 2Es dürfen nur Ärztinnen und Ärzte ermächtigt werden, die die Gebietsbezeichnung „Rechtsmedizin”, „Pathologie” oder „Öffentliches Gesundheitswesen” führen dürfen. 3§ 4 Abs. 2 bis 4 Satz 1 und Abs. 5 gilt entsprechend.
Friedhofs- und Bestattungsrecht ist die Sache der Bundesländer, hier kannst Du vielleicht mehr finden:
http://www.bestattungsrecht.com/
@ Mortician (3):
Nett von dir, das rauszusuchen (so weit war ich allerdings auch schon), aber der eigentliche Punkt ist, ob es ein deutschlandweit einheitliches Gesetz dazu gibt.
@ MiniMoppel:
In meinem letzten Satz stehts doch drin und auf der angegebenen Website steht es auch:
[b]Friedhofs- und Bestattungsrecht ist alleinige Sache der Bundesländer[/b]
Davon abgesehen, habe ich noch kein Deutsches Bestattungsrecht gesehen, in den Landesspeziefischen Bestattungsgesetzen die ich bis jetzt gesehen habe war die zweite Leichenschau immer vorgeschrieben.
Soweit ich weis, ist eine zweite Leichenschau einheitlich in Deutschland nur dann vorgeschrieben, wenn die Leiche eingeäschert werden soll. In allen anderen Fällen liegt es in der Hand des Bundeslandes, wei es gehandhabt wird.
@6 Leider komplett daneben und falsch. Die meisten Bundesländer schreiben eine zweite LS vor. Ausnahme wäre bspw. Bayern. Hier wird der Totenschein, den „jeder Augenarzt oder Gynäkologe“ ausgestellt hat, dem nächst verfügbaren Polizeibeamten präsentiert und dieser gibt die Leiche frei (wenn keine Anhaltspunkte für einen nicht-natürlichen Tod vorliegen – aber wo sollen die auch herkommen, wenn „jeder Augenarzt oder Gynäkologe“ einen Totenschein ausfüllen darf)!
Prinzipiell kritisiert Tom hier die vorgehensweise eines Bestatter in diversen Bundesländern, die in Bayern mitunter legal wäre…..
Um es zu verallgemeiner, wären dann nicht auch alle bayerischen Bestatter Verbecher??? Ich zitiere Tom und ergänze gegebenenfalls:
„Umgeht jetzt aber ein [bayerischer] Bestattungsunternehmer aus Profitgründen [oder weil er es nicht mu0] diese zweite Leichenschau, so entfällt diese zweite, sehr notwendige Kontrolle und Tötungsdelikte oder Mißhandlungen etc. bleiben serienweise unentdeckt.
Das ist kein Kavaliersdelikt, das man mit dem Argument ‚Der ist eben billig [oder bayerisch]‘ abtun kann.“
Also selbst Tom wäre demnach der Meinung: Bayerischer Bestatter = Bayerischer Verbecher!
@ Overtaker (7):
Ja, ungefähr dahin sollte meine Frage zielen.
*uff*
Nun ja, war ja zu erwarten, das die Bayern mal wieder eine extra Wurst backen, aber dort gehen halt die Uhren anders und das nicht im positiven.
Die bayerische Regelung ist Bestattern natürlich sehr wohl bekannt. Diese hielt ich in diesem Zusammenhang aber gar nicht für relevant, da sich die mir bekannten Fälle alle im Osten und Norden der Republik abgespielt haben.
So habe ich auch auf die Frage eines Lesers hin nur die Landesbestattungsgesetze vor allem der neuen Bundesländer zu Rate gezogen.
Nur dort kann man nämlich fündig werden, ein einheitliches Bundesbestattungsgesetz gibt es nämlich nicht.
Es ist auch Quark, jetzt in meinen Text irgendetwas hinein zu kopieren, was ich nicht geschrieben habe.
Zum Thema Leichenschau und deren Bedeutung habe ich nämlich wahrlich schon genug geschrieben und bin seit jeher ein Verfechter der professionellen Leichenschau und halte die bayerische Lösung für untragbar.
Ausserdem spielt es ja keine Rolle was gewesen wäre, wenn Aarau in Bayern so gehandelt hätte. Das haben die nämlich nicht. Und noch muß man sich an die Gesetze halten, die da gelten wo man ist oder handelt und nicht da wo einem die Gesetze am besten passen.
Sonst kaufe ich ab morgen nur noch nach albanischem Blutracherecht ein, so!
Ist doch herrlich wie die Aarau-Kommentatoren erfolglos versuchen, Tom das Wort im Mund herum zu drehen.
DAS ist mal STÜMPERHAFT!!!
🙂
Es ist auf allen Gebieten Mist, wenn keine richtigen Experten hinzugezogen werden. Ein Hausarzt kann auf seinem Gebiet ganz Hervorragendes leisten, aber keinerlei kriminalistisches Gespür haben.
Eine Leichenschau sollte deshalb m. E. in unklaren Fällen öfter, vor allem aber vor Einäscherungen, von Spezialisten vorgenommen werden, z. B. von Rechtsmedizinern. Nur die haben viele Mordopfer u. Ä. gesehen und wissen ganz genau, worauf sie achten müssen.
Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich davon, ein „Aarau-Kommentator“ zu sein – sondern wollte nur mithilfe stilistischer Mittel den Wahnsinn in Bayern ankreiden (bin mir dabei auch sicher, dass Tom den Wink verstanden hat). Zumal unsere Meinungen, was die zweite Leichenschau in Bayern angeht, äußerst vergleichbar sind.
Letztlich stellt sich mir allerdings die Frage, was Aarau bspw. von Aadee / Aabach / Sarg-Discount / Berolina und weitere unterscheidet…?
[PersönlicheMeinung]Ich kann mir ganz gut vorstellen, dass was für A gilt auch gut und gerne von B umgesetzt wird[/PersönlicheMeinung]
„Wer beim Billigdiscounter kauft, der kann keine Spitzenprodukte erwarten.“ Das kann man eben (im Lebensmittelbereich) doch, Aldi macht’s vor, und genau das ist das Problem. Die Produkte bei den führenden Lebensmitteldiscountern sind größtenteils wirklich hervorragend von der Qualität her, und daher erwarten die Konsumenten auch in anderen Bereichen Spitzenprodukte zum Dumpingpreis. Dass die Preise bei den Lebensmitteldiscountern auch teuer erkauft werden müssen, bekommt der Konsument in dem Fall nicht zu spüren: Die Schattenseite ist eben Ausbeutung und Überwachung der Angestellten und Knebelung der Lieferanten.