Frag doch den Undertaker

Was passiert mit dem Schmuck der Toten?

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In einer Frage-Community habe ich gelesen, dass ein Verstorbener eingeäschert werden soll und nun folgendes passiert ist. Einmal hat die Witwe gesagt, der Mann solle seinen Ehering anbehalten und nun denken die anderen ANgehörigen darüber nach, wie sie an den Ring kommen können. In den Antworten wird gemutmasst, dass der Bestatter den Ring unterschlägt oder er im Krematorium unterschlagen wird und dass jun eine Opduktion stdtfindet um das Grab auszuheben um nachzusehen ob ein Ring im Grab oder in der Urne ist.
Was passiert mit dem Schmuck?

Gute Bestatter führen Aufzeichnungen über jeden Schmuck und die Habseligkeiten die ein Verstorbener bei/an sich trägt. Oft wird schon am Sterbeort, sofern ein Angehöriger bei der Abholung dabei ist, geklärt, ob die Gegenstände am Verstorbenen verbleiben sollen; sonst werden sie an Ort und Stelle abgenommen und den Angehörigen übergeben.

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Ist kein Angehöriger dabei, wird die Familie sobald wie möglich gefragt, wie mit dem Schmuck verfahren werden soll.
Es ist durchaus nicht unüblich, daß Frauen sagen, ihr Mann solle den Ehering anbehalten. Man muß bedenken, daß über viele Jahre getragene Eheringe oft nicht zerstörungsfrei zu bergen sind.

Soll der Verstorbene eingeäschert werden, wird ein Bestatter dahingehend beraten, daß der Schmuck dennoch abgenommen und ausgehändigt wird. Ansonsten landet er mit den weiteren metallischen Teilen in der Asche (Prothesen, Nägel, Platten etc.) und wird von den Krematoriums-Fachkräften aussortiert und gesammelt.
Die so gesammelten Metalle werden einer Scheideanstalt übergeben und die jeweilige Kommune führt den dadurch zustandegekommenen Gewinn, je nach Stadt, entweder dem kommunalen Haushalt zu oder mitunter auch gemeinnützigen Zwecken.

Man wird in einem solchen Fall, wenn also Zweifel seitens der Angehörigen bestehen, keine Graböffnung vornehmen.
Diese heißt im Übrigen Exhumierung und nicht Obduktion.
Bei einer Feuerbestattung enthielte die Urne sowieso nur die Asche und nicht den Schmuck.
Es ließe sich wohl auch kaum wirklich feststellen, so denn der Ring verschwunden wäre, wo er „abhanden“ gekommen ist.

Im Regelfall klärt also der Bestatter mit den Angehörigen, was mit dem Schmuck zu geschehen hat und verzeichnet dies in seinen Akten oder im sogenannten Schmuckbuch. Kein vernünftiger Mensch wird sich ein Geschäft, mit dem er über Jahre hinweg reich werden könnte, durch den Diebstahl von Gold im Werte von vielleicht 80-200 Euro ruinieren.

Ich empfehle stets, den Schmuck -bis auf Eheringe bei Erdbestattungen, wenn das so gewünscht wird- abzunehmen und der Familie zu übergeben. Denn wie heißt es so treffend: „Und führe mich nicht in Versuchung.“

Ein anderer Aspekt der Frage ist folgender: Als Ehefrau ist die Witwe die vorrangige Erbin insbesondere solcher Dinge wie des Eherings (1) und kann somit über den Ehering verfügen, so denn der Verstorbene testamentarisch nichts anderes verfügt hat. Sie kann also über den Verbleib des Ringes frei entscheiden und nachrangige erben oder Nichterben haben da nichts mitzureden, auch wenn es ihnen um das aufgegebene Vermögen leid tut.

Noch ein Blickpunkt: Häufig nennen Angehörige utopische Werte von Schmuckstücken, weil sie dereinst beim Juwelier diese hohen Beträge bezahlt haben. Letztlich geht es aber, vor allem nach der Einäscherung nur um den reinen Schmelzwert des Edelmetallanteils. Da kann es schon mal sein, daß ein Ring zwar 1.000 Euro gekostet hat, aber an reinem Edelmetall nur 80 oder 100 Euro einbringt, der Rest war für die handwerkliche Arbeit des Goldschmieds und die üblichen Gewinnspannen.

(1)
Anmerkung eines Lesers:
Die Ehefrau ist nicht „erstrangige“ Erbin, da es so etwas gar nicht gibt. Die Erbberechtigung wird nur nach Rängen (bzw. besser Parentele) bestimmt. Wenn jemand jedoch Erbe ist, so ist dieser mit der Ehefrau gleichberechtigt. In diesem Fall hier hast Du jedoch insoweit Recht, da die Frau ein Anrecht auf den „Voraus“ hat und somit den Ehering und ein paar andere Sachen nicht in die Erbmasse kommen. Mit „erstrangig“ o.ä. hat das jedoch nichts zu tun


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Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 21. April 2010 | Revision: 10. Juli 2012

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Martin
14 Jahre zuvor

Die Ehefrau ist nicht „erstrangige“ Erbin, da es so etwas gar nicht gibt. Die Erbberechtigung wird nur nach Rängen (bzw. besser Parentele) bestimmt. Wenn jemand jedoch Erbe ist, so ist dieser mit der Ehefrau gleichberechtigt. In diesem Fall hier hast Du jedoch insoweit Recht, da die Frau ein Anrecht auf den „Voraus“ hat und somit den Ehering und ein paar andere Sachen nicht in die Erbmasse kommen. Mit „erstrangig“ o.ä. hat das jedoch nichts zu tun.

Glammy
14 Jahre zuvor

Warum kann der Schmuck denn nicht nach dem Verbrennen wieder mit in die Urne gegeben werden? Könnte dies gemacht werden, wenn die Familie es wünscht?




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