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Frag den Bestatter

Grosstante im Heim, wer bezahlt die Bestattung?

In Hessen. Meine verstorbene Oma hatte eine Schwester. Diese Schwester ist verstorben. Die hat keine Kinder, keiner Eltern mehr und keine lebenden Geschwister. Zuletzt hat die im Pflegeheim gelebt, die Kosten für die Heimunterbringung hat das Sozialamt (Kreis) getragen.

Wer trägt die Kosten? Wer regelt die Bestattung? Wie kann ich es verhindern, dass eine anonyme Bestattung angeordnet wird? Sie soll ein normales Erdgrab erhalten mit nem Holzkreuz oder so….

Wenn ich das richtig sehe, ist die Verstorbene Eure Großtante. Somit seid Ihr für die Bestattungspflicht außen vor und könnt normalerweise nicht wegen der Kosten belangt werden. Die Bestattung müßte aus dem Vermögen der Verstorbenen beglichen werden. Gibt der Nachlass das nicht her, wird die Kommune über die ortsüblichen Sozialbehörden für eine würdige aber einfache ortsübliche Bestattung sorgen.

Es ist häufig so, daß das eine Erdbestattung ist, wenn in der Gemeinde bislang die Erdbestattungen überwogen haben. Gibt es mehr Feuerbestattungen so ist eben die Feuerbestattung ortsüblich. Oft wird aber aus Kostengründen von dieser einfachen Regel, die keine gesetzliche Vorschrift ist, abgewichen und stets eine anonyme Feuerbestattung angeordnet.

Möchten nun die Angehörigen, selbst wenn sie nicht in der Bestattungspflicht stehen, die Totenfürsorge übernehmen, so wird sich die Behörde nur in außerordentlichen Ausnahmefällen dagegen wehren, denn dem Amt ist es natürlich lieber, wenn die Familie oder gar Freunde und Bekannte sich da vordrängeln und letztlich auch für die Kosten geradestehen.

In Eurem Fall sieht alles danach aus, daß das Sozialamt auch die Bestattung regeln wird.
Möchtet ihr das nicht, müßte man so schnell wie möglich beim Sozialamt vorsprechen und seine Bereitschaft signalisieren, daß man für abweichende Wünsche die Mehrkosten übernimmt.
Das könnte für Euch konkret bedeuten, daß Ihr als Familie den Differenzbetrag zwischen anonymer Feuerbestattung und einfacher Erdbestattung mit Kreuz bezahlen müßtet.

Wer die Musik bestellt, der bezahlt sie auch.

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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 10. Juli 2012 | Peter Wilhelm 10. Juli 2012

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4 Kommentare
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Joachim
14 Jahre zuvor

„Bereitschaft signalisieren, daß man für abweichende Wünsche die Mehrkosten übernimmt.“

Ich hoffe doch das ist ein Witz. Entweder man zahlt ganz oder garnicht, aber nur die Extrawünsche zu bezahlen?

Entweder bedeutet es einem etwas, dann zahlt man es komplett, oder nicht. Aber sich einen Teil von der Stadt zahlen zu lassen fände ich sehr unverschämt.

bloeder_hund
14 Jahre zuvor

@joachim,
nö,finde ich nicht 🙂

MacKaber
14 Jahre zuvor

Die Stadt hätte doch sowieso bezahlt. Also können ihr die Extras doch egal sein. Ich finde es auch nicht unverschämt.
Wenn ich denen eine Hand reiche, müssen die nicht meinen ganzen Arm haben.

Tobi
13 Jahre zuvor

Ich finde alleine die Mail des Fragestellers sehr abwertend. Allein das penetrante „die“ zeugt von Geringschätzung, ja fast Anwiederung. Herzliches Pfui an den Fragesteller.




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