Was ist bei einem Sterbefall zu tun?
Ein Sterbefall in der Famiie oder im näheren Umfeld ist stets ein schmerzliches Ereignis, das die Angehörigen in den meisten Fällen überfordert. Die notwendigen Behördengänge und Terminabsprachen werden zu einer schier unüberwindbaren Hürde.
Bestattungsunternehmen sind in diesem Fall bestens geeignet, die notwendige Hilfe zu leisten.
Deshalb sollte man bei einem Sterbefall am Besten sofort einen Bestatter aufsuchen, der sich auskennt und alles weitere in die Wege leitet.
Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muß der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf nämlich den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen. Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular aus, welches bescheinigt, daß der Mensch verstorben ist. Hier muß noch der Hausarzt bzw. ein niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die kompletten Leichenschaupapiere ausstellt.
Spätestens am nächsten Werktag soll der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, wie z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente usw.
Doch welche Unterlagen werden benötigt?
In der Regel wird der Bestatter die notwendigen Behördengänge erledigen. Es bringt den Angehörigen keinen finanziellen Vorteil, wenn sie diese Schritte selbst unternehmen, weil das für Privatpersonen oft mir unnötigen Laufereien und langen Wartezeiten verbunden ist, während der Bestatter das schnell und zügig im Rahmen der Tagesroutine abwickelt.
Zunächst benötigt der Bestatter alle Unterlagen, die der Arzt ausgestellt hat, der die Leichenschau durchgeführt hat.
Ein Fehler den viele Familien immer wieder machen, ist es, einen Teil der Sterbepapiere für sich zu behalten, weil sie glauben, das bräuchte man eventuell für spätere Zeiten oder weitere Zwecke. Tatsache ist aber, daß diese Unterlagen dringend zur Abwicklung bei den Behörden benötigt werden und das Fehlen nur eines Beiblattes Verzögerungen und weitere Kosten verursacht.
Die notwendigen Sterbeurkunden für die Familie erhält man oft schon am nächsten Tag in ausreichender Zahl vom Bestatter.
So benötigt der Bestatter also:
* Leichenschaupapiere
* Personalausweis und falls vorhanden der Reisepass des Verstorbenen
* je nach Familienstand die entsprechenden Personenstandsurkunden
Welche Personenstandsurkunden werden benötigt?
Der Verstorbene war ledig:
Entweder eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern oder das Stammbuch der Eltern, wenn die Geburt darin eingetragen ist. Sollten diese Unterlagen nicht beizubringen sein, ist der Bestatter bei der Beschaffung behilflich.
Der Verstorbene war verheiratet:
Eine Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder das Stammbuch.
Der Verstorbene war verwitwet:
Die Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch und eine Sterbeurkunde, wenn der Tod des anderen Ehegatten noch nicht im Familienbuch vermerkt sein sollte.
Der Verstorbene war geschieden:
Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch und rechtskräftiges Scheidungsurteil, wenn die Scheidung noch nicht vermerkt ist.
Der Verstorbene lebte in einer eingetragenen Partnerschaft:
Die der Eheschließung entsprechenden Unterlagen, die bei der Verpartnerung ausgestellt wurden.
Sofern die erforderlichen Urkunden nicht zur Verfügung stehen, muß der Sterbefall trotzdem angezeigt werden. Die Urkunden können nachgereicht werden, der Bestatter hilft bei der Beschaffung. Erst wenn die Urkunden vorliegen, kann der eigentliche Sterbefall beurkundet und können Sterbeurkunden ausgestellt werden.
Bei allen Fragen rund um die Beurkundung berät das Bestattungsinstitut.
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Der Bestatter benötigt nicht die Unterlagen, die DER Arzt ausgestellt hat, der den Tod festgestellt hat. Er benötigt nur die Unterlagen DES Arztes, der auch die Leichenschau durchgeführt und den ganzen Block der Sterbedokumente ausgefüllt hat. Handelt es sich in beiden Fällen um denselben Arzt, wird dieser gleich die richtigen Sterbepapiere ausfüllen. War es der Notarzt, so lies dieser nur eine vorläufige „Todesfeststellung“ in Form eines Protokolldurchschlages aus und verschwindet wieder. Damit kann das Standesamt nichts anfangen. Diese Papiere braucht der Bestatter nicht.
@MacKaber: Das ist insoweit richtig und falsch, als daß das regional unterschiedlich gehandhabt wird. Aus verständlichen Gründen kann sich ein Notarzt oft nur auf die bloße Feststellung des Todes an sich beschränken, da er die Vorgeschichte nicht kennt. In einigen Regionen wurden die Notärzte jedoch angewiesen/gebeten, den kompletten Satz auszufüllen.
Ich trage das aber oben noch nach. Danke.
Darf ich fragen, wozu bei einem Geschiedenen oder verwitweten Menschen noch diese Papiere benötigt werden?
Was hat mein Ex-Partner (also egal ob verstorben oder getrennt) mit meinem Ableben zu tun???
Da hatte ich mir erst so ein Buch gekauft, in dem drinsteht, was alles getan werden muß im Falle eines Falles, aber mir fällt der verflixte Titel nicht ein!!! Da darf man überrascht sein, was man alles selber tun darf, allerdings ob man dann in der Lage ist, dies zu tun, ist die Frage. Eine Bekannte von mir war so gelähmt in ihrer Trauer, funktionierte nur wie ein Roboter und war dankbar für jeden Handgriff, den ihr die Bestatter, ihr Sohn und ich abnahmen…
In dieser und dieser Leseprobe gibts weitere Infos.
Den Notarzt (wirklich den Notarzt des Rettungsdienstes! – nicht den ärztlichen Bereitschaftsdienst, ärztlichen Notfalldienst, Notdienstarzt, usw.) zu verständigen ist nur dann ratsam, wenn ein plötzlicher Todesfall eingetreten ist und Wiederbelebungsmaßnahmen einschließlich des eventuellen Transportes in die Klinik angestrebt werden. Für die Feststellung des Todes und die ärztliche Leichenschau ist der Notarzt der falsche Ansprechpartner; er (und der zugleich entsandte Rettungswagen) wird dann für andere, möglicherweise lebensrettende Einsätze blockiert, und die nahezu unweigerlich anlaufenden Wiederbelebungsmaßnahmen (insbesondere dann, wenn das nichtärztlich besetzte Rettungsmittel zuerst eintrifft) sind oft nicht erwünscht und bescheren bei „friedlich entschlafenen“ Patienten den Angehörigen möglicherweise traumatische Erfahrungen.
Es bietet sich daher an, wirklich den Hausarzt (oder seinen Vertreter, oden den ärztlichen Bereitschaftsdienst als organisierte Form der Notdienstvertretung) zu verständigen, nicht aber den Rettungsdienst oder den Notarzt.
-thh
@Glammy – jetzt fällt mir doch gerade ein, daß ich gar nicht weiß, ob ich dem Bestatter meiner Schwester Heiratsurkunde und Scheidungsurteil gegeben hab.. hab ich? Hab ich nicht?
Meine Erben sollen für das, was sie nicht kriegen, gefälligst meine Heiratsurkunde aus Ungarn besorgen (da hab ich nämlich geheiratet) Scheidungsurteil hab ich noch irgendwo.. Hab ich? Hab ich nicht?
*kicher*