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Was tun bei einem Sterbefall?

Was ist bei einem Sterbefall zu tun?

Ein Sterbefall in der Famiie oder im näheren Umfeld ist stets ein schmerzliches Ereignis, das die Angehörigen in den meisten Fällen überfordert. Die notwendigen Behördengänge und Terminabsprachen werden zu einer schier unüberwindbaren Hürde.
Bestattungsunternehmen sind in diesem Fall bestens geeignet, die notwendige Hilfe zu leisten.

Deshalb sollte man bei einem Sterbefall am Besten sofort einen Bestatter aufsuchen, der sich auskennt und alles weitere in die Wege leitet.

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Bevor irgendwelche weiteren Schritte unternommen werden können, muß der Haus- oder Notarzt verständigt werden. Nur ein Arzt darf nämlich den Tod feststellen und die erforderlichen Sterbepapiere ausstellen. Hat sich der Sterbefall in einem Krankenhaus oder Pflegeheim ereignet, wird der Arzt vom Personal hinzugezogen. Ein Notarzt stellt oft nur ein einfaches Formular aus, welches bescheinigt, daß der Mensch verstorben ist. Hier muß noch der Hausarzt bzw. ein niedergelassener Arzt hinzugezogen werden, der die kompletten Leichenschaupapiere ausstellt.

Spätestens am nächsten Werktag soll der Sterbefall dem zuständigen Standesamt angezeigt werden. Das Standesamt verständigt routinemäßig verschiedene andere Stellen, wie z.B. die Ermittlungsbehörden, das statistische Landesamt, das Gesundheitsamt und die Zentralstelle für hinterlegte Testamente usw.

Doch welche Unterlagen werden benötigt?

In der Regel wird der Bestatter die notwendigen Behördengänge erledigen. Es bringt den Angehörigen keinen finanziellen Vorteil, wenn sie diese Schritte selbst unternehmen, weil das für Privatpersonen oft mir unnötigen Laufereien und langen Wartezeiten verbunden ist, während der Bestatter das schnell und zügig im Rahmen der Tagesroutine abwickelt.

Zunächst benötigt der Bestatter alle Unterlagen, die der Arzt ausgestellt hat, der die Leichenschau durchgeführt hat.
Ein Fehler den viele Familien immer wieder machen, ist es, einen Teil der Sterbepapiere für sich zu behalten, weil sie glauben, das bräuchte man eventuell für spätere Zeiten oder weitere Zwecke. Tatsache ist aber, daß diese Unterlagen dringend zur Abwicklung bei den Behörden benötigt werden und das Fehlen nur eines Beiblattes Verzögerungen und weitere Kosten verursacht.

Die notwendigen Sterbeurkunden für die Familie erhält man oft schon am nächsten Tag in ausreichender Zahl vom Bestatter.

So benötigt der Bestatter also:

* Leichenschaupapiere
* Personalausweis und falls vorhanden der Reisepass des Verstorbenen
* je nach Familienstand die entsprechenden Personenstandsurkunden

Welche Personenstandsurkunden werden benötigt?

Der Verstorbene war ledig:

Entweder eine Geburtsurkunde oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch der Eltern oder das Stammbuch der Eltern, wenn die Geburt darin eingetragen ist. Sollten diese Unterlagen nicht beizubringen sein, ist der Bestatter bei der Beschaffung behilflich.

Der Verstorbene war verheiratet:

Eine Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch oder das Stammbuch.

Der Verstorbene war verwitwet:

Die Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch und eine Sterbeurkunde, wenn der Tod des anderen Ehegatten noch nicht im Familienbuch vermerkt sein sollte.

Der Verstorbene war geschieden:

Heiratsurkunde oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch und rechtskräftiges Scheidungsurteil, wenn die Scheidung noch nicht vermerkt ist.

Der Verstorbene lebte in einer eingetragenen Partnerschaft:

Die der Eheschließung entsprechenden Unterlagen, die bei der Verpartnerung ausgestellt wurden.

Sofern die erforderlichen Urkunden nicht zur Verfügung stehen, muß der Sterbefall trotzdem angezeigt werden. Die Urkunden können nachgereicht werden, der Bestatter hilft bei der Beschaffung. Erst wenn die Urkunden vorliegen, kann der eigentliche Sterbefall beurkundet und können Sterbeurkunden ausgestellt werden.

Bei allen Fragen rund um die Beurkundung berät das Bestattungsinstitut.


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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 25. Dezember 2007 | Revision: 28. Mai 2012

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