Es sieht schlimm aus! Die Decke hängt richtig rund durch, so als ob sie schwanger wäre. Man hat das Gefühl, sie könnte gleich bersten.
Montag früh kommt eine Firma und reiß das ganze Gelumps herunter. Wie es aussieht, und das hatten ja einige Kommentatoren schon befürchtet, wird die Filiale für längere Zeit ausfallen 🙁
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.
Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.
Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.
Hier veröffentlicht der Publizist Informationen und Geschichten über den Bestatterberuf. Mehr über den in der Halloween-Nacht an Allerheiligen geborenen Autor finden Sie u.a. hier. Der Schriftsteller Peter Wilhelm lebt mit seiner Familie in Edingen-Neckarhausen bei Heidelberg.
Unterstützen Sie das Blog bitte mit einer Spende. Klicken Sie hier.
schonwieder "Wassereinbruch 2"? hatten wir gestern schon 😉
undertaker
16 Jahre zuvor
Wo Du Recht hast, hast Du Recht 🙂
Andreas
16 Jahre zuvor
Werdet ihr für den Verlust die Mietpartei über euch in Regress nehmen?
AnPi
16 Jahre zuvor
Verlust/entgangener Umsatz lässt sich nicht in Zahlen fassen, somit kein messbarer Schaden. Denn die Miete wird ja dem Vermieter für die Zeit (selbstverständlich) nicht gezahlt.
"Verlust" wäre nur Arbeitszeit für Umzug oder gar Anmietung anderer Räume.
Andreas
16 Jahre zuvor
"“Verlust” wäre nur Arbeitszeit für Umzug oder gar Anmietung anderer Räume."
Wovon ich auch ausgegangen bin…
Andreas
16 Jahre zuvor
Der entgangene Umsatz lässt sich sehr wohl in Zahlen fassen.
Ein Anwalt würde als Grundlage einer Forderung beispielsweise den Durchschnitt der Umsätze in den entsprechenden Monaten der vergangenen Jahre nehmen.
Sowas klappt auch.
Uschi
16 Jahre zuvor
Wäre mir neu, dass Schätzungen klappen.
Andreas
16 Jahre zuvor
Klappt.
Danke sagen
Sie haben Rat gefunden? Wir konnten Ihnen helfen? Dann zeigen Sie sich doch erkenntlich:
Nekrolog
Plötzlich und unerwartet: Shi Ping gestorben
Shi Ping (chinesisch 施平, Pinyin Shī píng; * 1. November 1911 in Dayao, Chuxiong, Provinz Yunnan; † 29. Juni 2024...
Fredl Fesl ist tot
Alfred Raimund „Fredl“ Fesl (* 7. Juli 1947 in Grafenau; † 25. Juni 2024 in Pleiskirchen) war ein niederbayerischer Musiker...
US-Schauspieler Martin Mull ist tot – Bekannt aus „Roseanne“ und „Sabrina – Total Verhext!“
Der US-amerikanische Schauspieler Martin Mull, der durch Auftritte in TV-Serien wie „Roseanne“ und „Sabrina – Total Verhext!“ sowie in Filmkomödien...
Karlheinz Hartmann ist tot – Hannes und der Bürgermeister
Karlheinz Hartmann (* 29. April 1950 in Affalterbach; † 29. August 2023 in Herrenberg) war ein deutscher Unternehmer und Mundartschauspieler...
Klaus Töpfer (CDU) verstorben
Klaus Töpfer (* 29. Juli 1938 in Waldenburg, Provinz Niederschlesien; † 8. Juni 2024 in München) war ein deutscher Politiker...
schonwieder "Wassereinbruch 2"? hatten wir gestern schon 😉
Wo Du Recht hast, hast Du Recht 🙂
Werdet ihr für den Verlust die Mietpartei über euch in Regress nehmen?
Verlust/entgangener Umsatz lässt sich nicht in Zahlen fassen, somit kein messbarer Schaden. Denn die Miete wird ja dem Vermieter für die Zeit (selbstverständlich) nicht gezahlt.
"Verlust" wäre nur Arbeitszeit für Umzug oder gar Anmietung anderer Räume.
"“Verlust” wäre nur Arbeitszeit für Umzug oder gar Anmietung anderer Räume."
Wovon ich auch ausgegangen bin…
Der entgangene Umsatz lässt sich sehr wohl in Zahlen fassen.
Ein Anwalt würde als Grundlage einer Forderung beispielsweise den Durchschnitt der Umsätze in den entsprechenden Monaten der vergangenen Jahre nehmen.
Sowas klappt auch.
Wäre mir neu, dass Schätzungen klappen.
Klappt.