Es sieht schlimm aus! Die Decke hängt richtig rund durch, so als ob sie schwanger wäre. Man hat das Gefühl, sie könnte gleich bersten.
Montag früh kommt eine Firma und reiß das ganze Gelumps herunter. Wie es aussieht, und das hatten ja einige Kommentatoren schon befürchtet, wird die Filiale für längere Zeit ausfallen 🙁
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Da mein schönes Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware mehrmals gewechselt. Dabei sind leider bereits vorgenommene Sortierungen verlorengegangen.
Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. So wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.
Hier veröffentlicht der Publizist Informationen und Geschichten über den Bestatterberuf. Mehr über den in der Halloween-Nacht an Allerheiligen geborenen Autor finden Sie u.a. hier. Der Schriftsteller Peter Wilhelm lebt mit seiner Familie in Edingen-Neckarhausen bei Heidelberg.
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schonwieder "Wassereinbruch 2"? hatten wir gestern schon 😉
undertaker
17 Jahre zuvor
Wo Du Recht hast, hast Du Recht 🙂
Andreas
17 Jahre zuvor
Werdet ihr für den Verlust die Mietpartei über euch in Regress nehmen?
AnPi
17 Jahre zuvor
Verlust/entgangener Umsatz lässt sich nicht in Zahlen fassen, somit kein messbarer Schaden. Denn die Miete wird ja dem Vermieter für die Zeit (selbstverständlich) nicht gezahlt.
"Verlust" wäre nur Arbeitszeit für Umzug oder gar Anmietung anderer Räume.
Andreas
17 Jahre zuvor
"“Verlust” wäre nur Arbeitszeit für Umzug oder gar Anmietung anderer Räume."
Wovon ich auch ausgegangen bin…
Andreas
17 Jahre zuvor
Der entgangene Umsatz lässt sich sehr wohl in Zahlen fassen.
Ein Anwalt würde als Grundlage einer Forderung beispielsweise den Durchschnitt der Umsätze in den entsprechenden Monaten der vergangenen Jahre nehmen.
Sowas klappt auch.
Uschi
17 Jahre zuvor
Wäre mir neu, dass Schätzungen klappen.
Andreas
17 Jahre zuvor
Klappt.
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schonwieder "Wassereinbruch 2"? hatten wir gestern schon 😉
Wo Du Recht hast, hast Du Recht 🙂
Werdet ihr für den Verlust die Mietpartei über euch in Regress nehmen?
Verlust/entgangener Umsatz lässt sich nicht in Zahlen fassen, somit kein messbarer Schaden. Denn die Miete wird ja dem Vermieter für die Zeit (selbstverständlich) nicht gezahlt.
"Verlust" wäre nur Arbeitszeit für Umzug oder gar Anmietung anderer Räume.
"“Verlust” wäre nur Arbeitszeit für Umzug oder gar Anmietung anderer Räume."
Wovon ich auch ausgegangen bin…
Der entgangene Umsatz lässt sich sehr wohl in Zahlen fassen.
Ein Anwalt würde als Grundlage einer Forderung beispielsweise den Durchschnitt der Umsätze in den entsprechenden Monaten der vergangenen Jahre nehmen.
Sowas klappt auch.
Wäre mir neu, dass Schätzungen klappen.
Klappt.