Allgemein

Wegen 20 Euro

Da will der Anwalt einer nicht zahlungswilligen Kundin schlau sein. Laut seinem Schriftsatz sollen wir

…den Beweis erbringen, dass der Verstorbene das Leichenhemd „grau Seide“ tatsächlich bekommen hat…

Das in Rede stehende Totenhemd (wir nennen so etwas ja ‚Talar‘) kostet 39 Euro. Nach der Aufbahrung war die Kundin sehr zufrieden und hat sich ausgiebig bei uns bedankt. Als dann die Rechnung raus war, warteten wir wochenlang auf unser Geld; 1. Mahnung, 2. Mahnung, Anruf, Anwalt…

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Der Tote habe ein „Billighemd“ angehabt und deshalb sehe man sich nicht zur Zahlung der Rechnung verpflichtet, lässt sie durch ihren Anwalt mitteilen.
Anhand der obligatorischen Fotos können wir aber beweisen, daß der Verstorbene tatsächlich das bestellte Hemd anhatte. Das beweise doch gar nichts, schließlich hätten wir den ja auch nochmal umziehen können, behauptet man nun.
Nochmal mit anderen Worten: Die behaupten also tatsächlich, wir hätten dem Toten zum Zwecke der Aufbahrung ein Hemd zum Preis von 39 Euro angezogen. Nach der Aufbahrung haben wir den Toten dann komplett aufgedeckt, ihm sein 39-Euro-Hemdchen ausgezogen und ihm ein 19-Euro-Hemdchen angezogen. Ja klar, das lohnt sich ja auch….

Ach ja: Der Verstorbene wurde eingeäschert…

Nach unserer Rechtsauffassung können wir anhand des Fotos beweisen, daß der Verstorbene das korrekte Hemd bekommen hat, nunmehr müsste die Gegenpartei das Gegenteil beweisen. Oder?

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