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Wegen 20 Euro

Da will der Anwalt einer nicht zahlungswilligen Kundin schlau sein. Laut seinem Schriftsatz sollen wir

…den Beweis erbringen, dass der Verstorbene das Leichenhemd „grau Seide“ tatsächlich bekommen hat…

Das in Rede stehende Totenhemd (wir nennen so etwas ja ‚Talar‘) kostet 39 Euro. Nach der Aufbahrung war die Kundin sehr zufrieden und hat sich ausgiebig bei uns bedankt. Als dann die Rechnung raus war, warteten wir wochenlang auf unser Geld; 1. Mahnung, 2. Mahnung, Anruf, Anwalt…

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talar11.jpg

Der Tote habe ein „Billighemd“ angehabt und deshalb sehe man sich nicht zur Zahlung der Rechnung verpflichtet, lässt sie durch ihren Anwalt mitteilen.
Anhand der obligatorischen Fotos können wir aber beweisen, daß der Verstorbene tatsächlich das bestellte Hemd anhatte. Das beweise doch gar nichts, schließlich hätten wir den ja auch nochmal umziehen können, behauptet man nun.
Nochmal mit anderen Worten: Die behaupten also tatsächlich, wir hätten dem Toten zum Zwecke der Aufbahrung ein Hemd zum Preis von 39 Euro angezogen. Nach der Aufbahrung haben wir den Toten dann komplett aufgedeckt, ihm sein 39-Euro-Hemdchen ausgezogen und ihm ein 19-Euro-Hemdchen angezogen. Ja klar, das lohnt sich ja auch….

Ach ja: Der Verstorbene wurde eingeäschert…

Nach unserer Rechtsauffassung können wir anhand des Fotos beweisen, daß der Verstorbene das korrekte Hemd bekommen hat, nunmehr müsste die Gegenpartei das Gegenteil beweisen. Oder?

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    Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 27. September 2007 | Revision: 22. Februar 2014

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    Marco
    17 Jahre zuvor

    Zumindest ist dieses Foto ein sehr starkes Indiz (wenn man denn auf dem Foto eindeutig erkennen kann, dass es das Seidenhemd war), und im dieses zu entkräften muss sicherlich mehr kommen als "Das kann man ja auch nach dem Fotografieren nochmal wechseln".

    17 Jahre zuvor

    Ich wünsche dir viel Glück. Meine Erfahrung bislang, wenn solche dreisten Leute sogar bis vor Gericht ziehen ist nämlich, dass sie auch noch Recht bekommen.

    17 Jahre zuvor

    Zumal "anschließend gewechselt" ja nicht heißt, dass das graue Hemd erneut hätte benutzt werden dürfen, oder? Sprich: die 19 Euro für das preiswertere Hemd hätten ZUSÄTZLICH bezahlt werden müssen, da das graue Hemd ja auch vernichtet werden musste.

    undertaker
    17 Jahre zuvor

    @Sebastian: Was wir damit bezwecken wollten, darüber schweigt sich die Gegenpartei aus, aber die Sache macht ja nur Sinn, wenn man impliziert, daß wir das Hemd danach nochmal verkauft haben.

    Sky
    17 Jahre zuvor

    Im Zivilprozess muss jede Partei das für sich günstige Argument beweisen.

    Daher würde ich sagen, dass nach dem Foto als Augenscheinbeweis die Gegenseite nun beweisen muss, dass das Hemd ausgezogen wurde. Nicht ganz einfach oder?;)

    Hein
    17 Jahre zuvor

    Also will sie nur die 39€ nicht bezahlen, oder geht es um die gesamte Rechnung?

    Yasmin
    17 Jahre zuvor

    Irgendwann habe ich mal gelernt, dass man (vor Gericht) dasjenige beweisen muss, was er dort vorträgt und was in Hinblick auf den Ausgang des Prozesses für einen selbst günstig ist = Beweisregelgrundsatz.

    Anhand des Fotos kannst Du beweisen, dass der Verstorbene das teure Hemd trug, nun muss Dir der Anwalt beweisen, dass Du den Verstorbenen umgezogen hast.

    Ich denke, der Anwalt will Dich nur einschüchtern, der wird sicher selbst wissen, wie dämlich seine Unterstellung ist.

    El-Taco
    17 Jahre zuvor

    Laß mich raten:

    Die 20 Euro Differenz wären dir vollkommen egal wenn sie dafür die restliche Rechnung bezahlen würden. Denn die ist sicherlich ein vielfaches von dem Betrag.

    Aber da gehts ja ums Prinzip. Und wenn du hierbei jetzt kleinbei gibst, dann gehen sie ja davon aus dass du "Dreck am Stecken" hast.

    Aber ich denke mit dem Photo hast gute Chancen. Weil ich denke die 20 Euro Ersparnis stehen in keinem Verhältnis zum Aufwand.

    Schon dämlich an was für Kleinigkeiten sich manche Leute aufhängen.

    claudia
    17 Jahre zuvor

    nach meinem Rechtsempfinden könnte dabei rauskommen das irgendein Richter dieser Welt die Rechnung um 20 Euro kürzt…… aber sicher nicht das sie die Rechnung nicht bezahlen muss.

    da du dann aber die Zinsen für den Zeitraum berechnen darfst würde ich sagen, außer Ärger nix gewesen

    Nulpe
    17 Jahre zuvor

    Die Rechnung nicht zahlen (können) wollen,aber ein Anwalt haben.Yeah Rechtschutzversicherungen rulez *würg*.

    wolkenreiter
    17 Jahre zuvor

    es ist schon hanebüchen, wie manche Menschen sich vor der Zahlung einer Rechnung drücken wollen. Vorallem da der gesamte Vorgang einer Bestattung ja ohnehin ein gewisses Vertrauen voraussetzt. Sollte ich einem Bestatter nicht vertrauen oder persönlich kein gutes Gefühl bei ihm haben, würde ich mir doch ohnehin einen anderen Vertreter des Gewerbes suchen. Also Vertrauen den Toten betreffend auf der einen Seite aber kein Vertrauen mehr, was die Rechnung betrifft ist auf der anderen ist schon ein Widerspruch.

    Besonders wenn man sich an solchen Peanuts hochzieht, verursacht das bei mir nur Kopfschütteln.

    Man könnte jetzt natürlich sagen s….. was auf die 20€, aber das würde wahrscheinlich für die gegenseite einem Schuldeingeständnis gleichkommen.

    Da aber, wie du mal geschrieben hast, der Tote vor dem verbrennen nochmal in Augenschein genommen wird, müsste es doch zumindest auch einen unabhängigen Zeugen gegeben, der das Hemd gesehen hat, oder?

    -thh
    17 Jahre zuvor

    @wolkenreiter: Natürlich hat den Toten vor der Verbrennung nochmal jemand gesehen – aber was soll das nützen? Die Betreffenden sehen vermutlich täglich mehrere oder zumindest alle paar Tage eine Leiche(n); da ist es völlig ausgeschlossen, daß sich jemand daran erinnert, wie genau eine konkrete Leiche aussah. Das funktioniert nur dann, wenn es sich nicht um – für den Betreffenden! – alltägliche Routinevorgänge handelt oder zeitnahe eine Dokumentation angefertigt wurde, auf die man sich dann beziehen kann. Wer weiß schon genau, was er vor sechs Monaten (einem Jahr, anderthalb Jahren) an einem bestimmten Tag zu Mittag gegessen hat? Oder welche Kleidung er an diesem Tag trug? — Das weiß man allenfalls dann, wenn an diesem Tag etwas besonderes geschehen ist, man bspw. Geburtstag feierte – oder einen Unfall erlitten hat. Aus denselben Gründen ist es gut möglich, daß sich ein Beteiligter oder Zeuge an die Vorgänge bei einem Verkehrsunfall erinnert (modulo der üblichen Unwägbarkeiten, daß zwei Leute ein blaues und zwei andere ein rotes Auto gesehen haben, es in Wirklichkeit aber grün war), weil das für… Weiterlesen »

    Kianga
    17 Jahre zuvor

    Also, wenn du ein Foto hast, wo das Hemd gut zu erkennen ist liegts jetzt eigentlich am Gegener dir das Gegenteil zu beweisen, weil in nem Zivilstreit jede Partei zu Ihrer Glaubhaftmachung vorzutragen hat.

    Sebastian (ein ander
    17 Jahre zuvor

    Bei einem Unfall vor kurzem hat der Polizist mir gesagt, dass ein Anwalt auch ein Briefchen schreibt, wenn er genau weiß, dass die Sache für seinen Mandanten negativ endet. Der will schließlich auch nur etwas verdienen.

    17 Jahre zuvor

    <a>"Coram iudice et in alto mare in manu dei soli sumus"

    17 Jahre zuvor

    super…wordpress hat den Satz zwar als Link formatiert, die Adresse dahinter aber verworfen… *lol*

    Coram iudice et in alto mare in manu dei soli sumus

    Moderiert v. Undertaker: Geht doch! 😉

    Thomas
    17 Jahre zuvor

    "ein Polizeibeamter wird sich aber niemals an die Einzelheiten der Unfallaufnahme erinnern können, weil das für ihn Alltagsgeschäft ist und er seitdem Dutzende weitere Unfälle aufgenommen hat."

    Das würde ich so nicht sagen. Polizisten werden dafür auch geschult, damit die Details im Nachhinein nicht "geraten" sind.

    @Topic: Eigentlich nichts Neues. Oder wie war das mit der Frau, die die Rechnung nicht zahlen wollte, weil die Blumen ocker anstatt beige (oder so) waren? Hauptsache soviel um die Rechnung drücken wie möglich…

    Marian
    17 Jahre zuvor

    Ganz einfach, wie El-Taco schon schrieb:

    Wenn du da klein bei gibst, dann willst du was vertuschen.

    Das wiederum heißt, dass du da noch andere Sachen zumindest falsch abgerechnet hast und nicht willst, dass das genauer untersucht wird.

    Einfacher Schluss: Wenn die Rechnung allgemein nicht stimmt, muss auch nicht gezahlt werden. Die gehen dann vor Gericht und davor hast du Angst weil du ja Dreck am Stecken hast…

    Und das wiederum bedeutet: Die kommen um die 80.000 EUR rum, die die Bestattung im Sarg mit den Goldbeschlägen in Dolce&Gabbana-Design und so gekostet hat 😛

    (ups, Ironie-Tags vergessen)

    Richter
    17 Jahre zuvor

    Ich bin Richter – u.a. Zivilrichter – und wenn ich so etwas auf den Tisch bekäme, wäre die Sache klar.

    Das Foto ist da, damit ist der Beweis erbracht, dass der Tote das Hemd anhatte. Hinterher ausziehen ist eine völlig unsubstantiierte Behauptung ins Blaue hinein, die durch nichts gestützt wird, und daher irrelevant ist.

    Dem "Gegeneranwalt" würde ich in der Verhandlung sehr deutlich zu verstehen geben, dass er seinen Mandanten nahelegen sollte, besser gestern als heute zu bezahlen – sonst würde er diesen Rechtsstreit mit wehenden Fahnen verlieren.

    irgendwer
    17 Jahre zuvor

    Angriff ist die beste Verteidigung. Mit der Behauptung impliziert der Anwalt der Gegenseite erstens Betrug und zweitens wahrscheinlich auch noch die aus anderen Gründen unzulässige Doppeltbenutzung von Leichenhemden. Vielleicht ist das ja schon Grund genug um mit einer Verleumdungsklage zu drohen!

    Ryson
    17 Jahre zuvor

    Seltsamerweise fällt das der Dame erst ein,

    nachdem mehrere Mahnungen geschrieben, angerufen

    und der Anwalt eingeschaltet wurde.

    Einspruch hätte sie doch viel früher einlegen können.

    Hoschi
    17 Jahre zuvor

    Mußt aber auf dem Foto Markieren, welcher der besagte Verstorbene ist. Bei Einäscherungen packt ihr doch immer so 3-5 in eine Kiste.

    Quelle: Hab ich irgendwo gelesen.

    Schlimm, solche Leute. Wahrscheinlich die Lebensversicherung schon fast durchgebracht, nur für den Anwalt hat´s noch gelangt…

    17 Jahre zuvor

    Ihr fotografiert die Toten im Sarg? Schicke Fotogalerie. Nicht, dass die Alte euch deshalb noch verklagt. Schließlich kann der Tote sich gegen ein Foto ja nicht mehr wehren. 😉 Ja, so sind die Leute. Ich wollte heute nen Fernseher kaufen und die Verkäufer waren alle "busy". Einen hab ich dann doof von der Seite angemacht und kassierte "ICH MUSS HIER NOCH NE FINANZIERUNG MACHEN" und ich warf einen Blick auf das Paar und dachte mir im Stillen…."Geil, da liefern die morgen nen 1.200 Euro teuren Fernseher hin. Laufen wird die Kiste mehr als der Hersteller je dafür geplant hatte. Nur Geld wird der Verkäufer definitiv nie sehen." Wahrscheinlich behaupten die Spaßgeigen am Ende den gelieferten Fernseh nie in Empfang genommen zu haben. Der Bringdienst fordert nämlich keine Unterschrift – hab ich dann heute Abend festgestellt, als meiner kam.

    mac kaber
    17 Jahre zuvor

    Das Reklamieren oder Mahnen macht Arbeit!

    Also: Um den Aufwandsbetrag erhöht sich die Rechnung jedesmal. Und zwar solange bis es süß kommt. Das hammse nun davon.

    17 Jahre zuvor

    warum solltet ihr euch für 20€ mehr die ganze Arbeit mit dem Umziehen machen…ich weiss zwar nicht, ob ihr sowas wie einen Stundensatz habt, aber das ganze "umplünnen" wie wir Friesen sagen, würde sich ja rein wirtschaftlich bestimmt nicht rechnen. Leiche hin-und herwuchten, umziehen, wieder adrett in die Kiste drappieren etc…soviel Aufwand um ein Hemd für 20€ mehr in Rechnung zu stellen…der Anwalt der das glaubt, hat vielleicht einfach zu wenig zu tun……




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