Frag doch den Undertaker

Wenn ein Friedhof weg muss, was dann?

Das Bild zeigt einen Schnitt durch eine virtuelle Stadt. Oben sieht man einen Paarplatz mit Autos, darunter eine Schicht mit Gräbern aus der vergangenen Zeit und noch eine Etage tiefer einige symbolhafte geistige Wesen.

Friedhöfe sind Gedenkstätten, die ein besonderes Verhalten erfordern. Sie sind aus gutem Grund geschützte Bereiche. Doch manchmal müssen auch diese Ehrenplätze aufgegeben oder gar verlegt werden.

Hallo Herr Peter Wilhelm,

ich habe Sie auf ihrer Homepage bestatterweblog.de gefunden.
Da ich meine Frage als nicht beantwortet gefunden habe, wende ich mich direkt an Sie.

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Unsere Situation
Wir haben als einige der wenigen Pfarrgemeinden in Deutschland noch einen kircheneigenen Friedhof. Unsere Historie geht bis auf das Jahr 755 zurück.
Damals gab es einen Friedhof der unmittelbar um die Kirche herum lag. Infolge der Pest wurde 1676 ein neuer Friedhof außerhalb der Bebauungsgrenzen eröffnet.
ABER: Die Gebeine im alten Friedhof vor und um die Kirche herum sind immer noch im Boden!
Das konnten wir sehen, als vor 40 Jahren ein Kabel verlegt wurde und dabei eindeutig menschliche Knochen zum Vorschein kamen.

Mein Problem: Seit ca. 30 Jahren wird der Kirchplatz genannten Vorplatz vor der Kirche St. XYZ als PARKPLATZ genutzt.
Ich frage nun Sie, ist das nicht respektlos gegenüber den Toten?
Wäre diese faktisch zweckentfremdende Nutzung eines ehemaligen, aber noch belegten Friedhofs aus ethischer Sicht denn überhaupt vertretbar?
Oder laufen wir hier in ein ethisches Dilemma?
Ich bin hier ziemlich hilflos und sogar der neue Pfarrer ist dafür, dass die Autos der Anwohner parken dürfen. Dadurch finden aber die Kirchenbesucher keinen Platz und der Verkehr gefährdet die vielen Fußgänger. Von den Falschparkern will ich gar nicht sprechen.

Für eine hilfreiche Antwort wäre ich sehr dankbar.
Herzlichen Dank und weiterhin viel Erfolg bei Ihrer Arbeit.

Mit freundlichen Grüßen

KP

Vielen Dank für Ihre Mail, die ich sehr interessant finde.
Mich wundert Ihre Aussage, dass es in XYZ einen der wenigen kircheneigenen Friedhöfe gibt.
Ich bekomme ja sehr viele Zuschriften und Anrufe von Menschen, die in Bestattungsfragen einen Expertenrat benötigen.
Da ist das Thema Gemeindefriedhof und Zuständigkeit der Kirche immer wieder ein Thema.

Friedhöfe wurden traditionell entweder außerhalb der Siedlungsgebiete oder im geschützten Bereich der Kirche angelegt. Daher rührt auch der beispielsweise im Ruhrgebiet gebräuchliche Ausdruck Kirchhof als Synonym für den Friedhof.
Im Zuge der allgemeinen Bevölkerungsentwicklung, vor allem aber verstärkt in der Zeit der Industrialisierung wuchsen die Städte oft über die ehemals außen liegenden Gebiete hinaus. So kamen die Friedhöfe gewissermaßen über die Jahrhunderte in die Innenbereiche bis hin zu den Zentren der Städte.
Später sah man Friedhöfe pragmatischer und eine gute Erreichbarkeit, die Bedeutung als Erholungs- und Parkanlage, sowie eine Abkehr von der Einstufung als „unreine Bereiche“ führten dazu, dass Friedhöfe auch bewußt zentral angelegt wurden.

Oft müssen Friedhöfe anderen Bebauungen und Nutzungen weichen. In Essen beispielsweise, das las ich erst kürzlich, musste vor langer Zeit ein Friedhof der Erweiterung des Hauptbahnhofs weichen. In meinem Heimatstadtteil gab es einen kleinen kirchlichen Friedhof, dessen Betrieb unwirtschaftlich wurde. Dieser Friedhof wurde einst entwidmet und zugunsten eines moderneren, größeren Friedhofs aufgegeben. Dort gab es aber noch Gräber, die von reicheren Bürgern und Bauern auf ewige Jahrzehnte „gekauft“ worden waren und noch lange nach der Aufgabe des Friedhofs erhalten blieben.
Der Friedhof wurde längst als Parkanlage, Erholungsgebiet und für uns Kinder (vor 60 Jahren) als Spielplatz genutzt. Man spielte also quasi auf einer großen Wiese Fußball, Fangen und Räuber und Gendarm, unter der sich Dutzende von eingeebneten Gräbern befanden. Oft genug gaben Erdsenkungen und Löcher Auskunft darüber, dass unter der Erde Hohlräume und eben Gräber vorhanden waren/sind.

An sehr vielen Kirchen gab es früher Kirchhöfe, und sei es nur als Grablege für die Geistlichkeit und prominente Bürger. Vielfach entschied der gesellschaftliche Stand einer Person darüber, wie nahe oder entfernt sie von der Kirche bestattet wurde. Ich war einmal in Norden in Urlaub und habe in einer der Nachbargemeinden einen Friedhof besucht, auf dem zu beobachten war, dass auf dem Kirchenfriedhof die etwas weiter entfernten Gräber ordentlich Platz hatten und die direkt an der Kirche liegenden Gräber klein und dicht gedrängt waren. Reiche Familien ließen es sich etwas kosten, nahe der Kirche, also quasi näher bei Gott bestattet zu werden.

Immer wieder aber wurden Kirchen aufgegeben, es wurden diese Kirchhöfe zugunsten moderner, größerer Friedhöfe entwidmet und viele kleine Friedhöfe zu modernen, kommunal betriebenen Friedhöfen zusammengefasst.

Wenn Friedhöfe an einem bestimmten Ort wegmüssen, dann gibt es ja nur zwei Möglichkeiten.
Entweder man macht es so, wie in den umgesiedelten Dörfern beim rheinischen Braunkohletagebau und bettet alle Verstorbenen auf einen neuen Friedhof um, oder man macht den Friedhof einfach platt.
Die erste Variante wird man wohl anwenden, wenn die Ruhezeiten der Verstorbenen noch nicht abgelaufen sind und noch regelmäßig Besuche an den Gräbern stattfinden.
Die zweite Variante kommt in Frage, wenn nach einer Übergangszeit die Mindestruhezeit aller Gräber abgelaufen ist.

Was bedeutet das? Nun, man wartet, bis die Gräber ablaufen. Die Familien haben beim Ablauf eines Grabes normalerweise zwei bis drei Möglichkeiten. Entweder müssten sie sich sowieso damit abfinden, dass das abgelaufene Grab eingeebnet wird. Es könnte dann von anderen Leute neu belegt werden lassen oder es könnte auch im Zuge einer Umgestaltung des Friedhofs mit einem Baum, einer Kompostkiste oder einer Trauerhalle bebaut werden. Das muss man akzeptieren, wenn man sich für ein Grab mit einem Ablaufdatum entscheidet.
Die zweite Möglichkeit ergibt sich, wenn man ein Wahlgrab, auch Kaufgrab, Gruft oder Familiengrab genannt, anmietet. Dann kann man immer wieder Geld nachzahlen und die Laufzeit nahezu beliebig verlängern.

Diese zweite Möglichkeit wird nun bei Friedhöfen, die aufgegeben werden sollen, nicht mehr angeboten. Dann gäbe es für die Betroffenen noch die Möglichkeit, die dritte Variante anzustreben, nämlich die Umbettung der Gebeine auf einen neueren Friedhof.
So etwas ist normalerweise immer unter Hinweis auf die zu bewahrende Totenruhe sehr schwierig. Tatsächlich wird aber gerade bei der Aufgabe von Friedhöfen diese Möglichkeit, oft sogar zu niedrigeren Preisen, durch die Friedhofsbetreiber angeboten.

Nach christlicher Vorstellung ist es die Seele, die nach dem Tod erhalten bleibt. Der Körper war nur die Hülle und kann der Verwesung und seit Jahrzehnten auch von der Kirche geduldet der Verbrennung übergeben werden. Nach der Zersetzung in der Erde und nach der Einäscherung ist der Mensch weg. Er gilt als vergangen. Und das ist rein rechtlich auch dann der Fall, wenn noch Knochenreste im Erdreich vorhanden sind.

Friedhof, Parkplatz

Je nach Bodenart werden für die Friedhöfe unterschiedliche Mindestruhezeiten festgelegt. Bei Böden, in denen eine Verwesung nur langsam vonstattengeht, kann diese Mindestruhezeit 40 Jahre betragen. Im Allgemeinen liegt sie bei 15 bis 20 Jahren.
Hat man beispielsweise ein Wahlgrab erworben, das viele Jahrzehnte läuft und mit 4 Personen belegt werden kann, dann kann es sein, dass im Laufe der Zeit eine ganze Sippe dort bestattet werden kann.
Nach 15 Jahren gelten ja die zuvor beigesetzten Personen als „weg“. Die Mindestruhezeit ist abgelaufen und der Platz ist dann wieder für einen neuen Sarg frei.
Die Familie meiner Frau „besitzt“ ein nur zweistelliges Grab, in dem mittlerweile aber schon 4 Personen liegen und in dem, aufgrund der langen Liegezeiten der Vorverstorbenen, jetzt schon wieder zwei Plätze „frei“ sind. Liegen die Sterbedaten hier immer mindestens 15 Jahre auseinander, kann das ewig so weitergehen.

Ich erzähle Ihnen das, um zu verdeutlichen, dass die menschliche Hülle rein biologisch, faktisch und auch aus religiösen Erwägungen heraus als vergänglich und irgendwann als vergangen angesehen wird.

Wurde ein Friedhof lange genug aufgelassen, d.h. nicht mehr neu belegt, dann verliert er schlicht und ergreifend seine Bedeutung.
Die Gelände werden dann anderen Nutzungen zugeführt und können ganz profan auch bebaut werden. Ich meine, mal gelesen zu haben, dass eine landwirtschaftliche Nutzung und eine Nutzung als Wassergewinnungsgebiet und ähnliches nicht möglich ist. Aber das liegt ja auch irgendwie auf der Hand.

Man kann nun unterschiedlicher Auffassung darüber sein, ob das pietätlos ist oder nicht.
Ich persönlich sehe das so: Ein wichtiger Schritt in der Abfolge der Trauer ist es, irgendwann auch loslassen zu können. Ich möchte das jetzt nicht ausführlich darlegen, das würde hier zu weit führen. Über die Trauerarbeit und die Schritte der Trauer habe ich ein Buch geschrieben „Wenn die Trauer kommt – so geht sie wieder“, das man z.B. über meine Webseiten oder den Buchhandel beziehen kann.
Darin lege ich dar, dass Menschen auch psychisch erkranken können, wenn sie nicht irgendwann loslassen können. Zum Loslassen gehört es unabdingbar, dass man in gewisser Weise den Bezug zum Körper des Verstorbenen aufgibt und in einen rein geistigen Bezug umwandelt. In Briefen an Trauernde formuliere ich das manchmal ungefähr so, dass man die Erinnerung an den Toten vom Verstand ins Herz verlegen muss. Was letztlich bleibt, sind die Erinnerungen.

Letztlich sprechen wir jetzt nur von Friedhöfen, jenen amtlich/kirchlich organisierten Begräbnisplätzen.
In der Vorzeit aber wurden Leichname aber in großer Zahl einfach der Erde übergeben, und zwar überall, wo es sich ergab, als praktisch oder richtig empfunden wurde.
Theoretisch können sich überall unter unseren Füßen Gräber von Kelten, Römern und Germanen befinden. Überall können Gefallene aus Schlachten liegen und auch jene, die man auf eigenem Grund begraben hat. Hinzu kommen Gräber von Menschen, die einfach irgendwo verscharrt wurden, seien es Pestopfer, Ermordete oder auch Menschen, die einer Bestattung nicht würdig erschienen.

Als moderner Mensch muss man damit umgehen können, dass im Grunde überall schon einmal gestorben und begraben wurde.
Ich bin schon oft in XYZ über den genannten Platz gelaufen, kann also Ihren Gedanken durchaus folgen.
Aber es ist halt so, wie es ist. Pietätlos finde ich das nicht. Die Verstorbenen gelten ja im allgemeinen Verständnis als weg. Den wenigen Knochenresten geschieht ja bei einer Überbauung nichts. Und wer noch Erinnerungen an die dort ehemals Bestatteten hat, kann diese ja trotzdem im Herzen bewahren.

Ich habe Ihnen mal meine Gedanken dazu zusammengeschrieben und hoffe, Ihnen etwas Input gegeben zu haben.
Gerne können Sie mir nochmal schreiben oder mich auch dazu anrufen.

Dass meine Antwort etwas gedauert hat, bitte ich zu entschuldigen. Ich wollte nicht schnell was zurückschreiben, sondern etwas ausführlicher auf Sie eingehen.


P.S. Liebe Leserinnen und Leser,
wieder einmal habe ich die KI bemüht, um ein passendes Bild generieren zu lassen. Ich liebe das! Bei dem Bild zu diesem Beitrag bin ich echt beeindruckt. Es gibt genau das wieder, was dieser Artikel aussagt. Das empfinde ich als sehr gelungen.
In meinem Dreibeinblog.de habe ich schonmal ausführlich etwas dazu geschrieben.
Ich bin von der Möglichkeit, mit KI Bilder erzeugen zu können, schwer begeistert. Ich habe immer so viele Ideen, wie man meine Beiträge illustrieren könnte. Immer wieder trägt der geniale Zeichner KUMI Bilder zu meinen Texten und Büchern bei. Aber ich kann ihn ja nicht überstrapazieren.
Viele Bilder habe ich in der Vergangenheit mühsam mit Photoshop gemacht. Mit der KI habe ich die Möglichkeit, meine Ideen nun auf eine ganz neue Weise umzusetzen.

Bildquellen:
  • friedhof-parkplatz: Peter Wilhelm ki
  • Friedhof-unter-der-Erde: Peter Wilhelm ki


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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In „Frag doch den Undertaker!“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 13 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 20. April 2024

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