Ich lese Deinen Blog regelmäßig. Vielen Dank für die ganzen Informationen und für Deine humorigen Einträge. Mein Vater ist am 12. Mai spätabends gestorben.
Unsere Mutter ist dement. Beide haben vieles geregelt, was wir jetzt erst bei Durchsicht der Unterlagen erfahren haben. Wir haben einen guten Bestatter gefunden. Ich denke, er tickt ähnlich wie Du.
Vielleicht ist es völlig überflüssig, Dich zu fragen. Bestimmt sogar. Aber wir Frauen ticken eben anders. Darum frage ich Dich.
Unsere Eltern haben einen Erbvertrag beim Notar gemacht. Dieser besagt im Prinzip, dass der eine den Anderen beerbt und die Kinder erst beim Tod des letzen zu gleichen Teilen erben.
Es gibt zwei Konten, eins von Vater und eins von beiden. Jetzt stehen viele Kosten an, die problemlos von den Konten getragen werden könnten. Es gibt auch Sterbeversicherungen, die einen Großteil der Kosten abdecken.
Wie gehen wir am besten vor, damit wir Kinder uns nicht verschulden müssen, um erstmal alles zu bezahlen? Es ist genug Geld bei den Eltern vorhanden, wir haben Kontovollmacht auf alle Konten.
Hast Du da Tipps?
Die ganzen Regelungen bezüglich der Bestattungspflicht der Kinder usw. greifen doch nur, wenn
a) der Verstorbene keinen Ehegatten hat und
b) wenn er nicht selbst über ausreichend Vermögen verfügt.
Ist Geld auf (Spar)Konten vorhanden, kann dieses für die Begleichung der Bestattungskosten eingesetzt werden.
Bei meinen Eltern ist das schon eine Weile her, aber es reichte damals, die Bestatterrechnung in Kopie bei der Bank einzureichen. Die Bank überwies dann direkt vom Konto des Verstorbenen die Bestatterrechnung. Für den Rest haben wir dann einen Erbschein benötigt.
Da die Mutterr noch lebt, ist sie dann als nächste Person bestattungspflichtig. D.h. in Eurem Fall, daß zunächst das Vermögen des Verstorbenen herhalten muß, und dann evtl. die Mutter mit ihrem Vermögen eintreten muß.
Ich hoffe, die Info hat geholfen, ansonsten bitte einfach nochmal nachfragen.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: Deinen, Du, Konten
Rationale Antwort: Geld vom Konto nehmen und Bezahlen. Tip: Sterbegeldversicherung selbst einlösen NICHT vom bestatter machen lassen und die Beisetzung als ausergewönliche belastung bei der Steuer angeben.
Emotionale Antwort: Zusammensetzen und in stundenlangen Gesprächen der dementen Mutter erklären das dies jetzt nötig ist und ob sie nicht doch damit einverstanden ist. Wenn nicht den willen der Mutter respektieren und sich verschulden, zwischendurch an den Vater denken und in „Was hätte er gewollt“ grübeleien verfallen.
@Glückauf: Mein Finanzamt hat mir sehr genau erklärt, warum die Beerdigung der eigenen Eltern keine außergewöhnliche Belastung ist. Die Paragraphen habe ich nicht mehr präsent, die Grundaussage war, dass es eben nicht außergewöhnlich ist wenn Eltern vor ihren Kindern sterben. Wenn ich jedoch vor meinen Eltern gestorben wäre hätten sie meine Beerdigung absetzen können, weil es ja „außergewöhnlich“ ist wenn man sich nicht an die ordentliche Sterbereihefolge hält…
nicht zu vergessen, dass die meisten Banken horrende Gebühren für die „Bezahlung von Bestattungskosten“ nehmen – so 10€ plus – schaut mal ins Gebühenverzeichnis…
Besser vermeiden!
@Chris: Also, im Vergleich zu dem, was eine Bestattung so kosten kann, sind 10-20€ echt die Portokasse der Kaffeekasse…
Ansonsten – ein bekannter ehem. Bestattter, der manchmal auch im Internet Artikel veröffentlicht, soll das mehrfach so behauptet haben – lassen die meisten Bestatter mit sich reden. Wenn man denen sagt, „ich muß erst an das Konto rankommen für das Geld, das dauert 2-3 Wochen, dann kann ich Ihre Rechnung begleichen“, könnte ebendieser – ja nicht ganz uneigennützig – behilflich sein, erforderliche Unterlagen zu bekommen.
Die meisten Bestatter sind gar nicht so schlimm, denn sie wissen auch dass eine Negativwerbung schlimmer ist als 10 positive.