Allgemein

Wie erfährt man von der Bestattungsvorsorge?

Zum Thema Bestattungsvorsorge bei einem Bestatter habe ich eine Frage:
Schön und gut, jetzt weiß der Bestatter also, was ich möchte – aber meine Angehörigen wissen im Falle meines Ablebens vielleicht nicht, zu welchem Bestatter ich gewollt habe. Wie kann also jemand, der zum späteren Bestattungspflichtigen keinen / kaum Kontakt hat, sicherstellen, dass er postmortal beim richtigen Bestatter landet? Was ist, wenn die Angehörigen aus Unwissen oder absichtlich einen anderen Bestatter wählen und dort ihre Wünsche umsetzen? Was ist in so einem Fall mit dem Geld, dass ich für die Vorsorge schon gezahlt hatte?
Leichen haben kein Eigentum mehr, man kann es Ihnen also nicht zurückzahlen. Sie könnten damit ohnehin recht wenig anfangen…
Wer garantiert, dass ein Bestatter die in der Vorsorge abgesprochene Leistung auch so erfüllt? Verträge mit dem Vorsorgenden enden ja schließlich an dessen Lebensende…

Vielen Dank im Voraus und vielen Dank für diesen wirklich klasse Blog! Ich bin nun schon seit bestimmt nem Jahr begeisterter Leser und freue mich immer wieder, wenn Thunderbird neues über den Feed ausspukt.

Wenn man eine Bestattungsvorsorge abschließt, erhält man vom Bestatter eine ganze Reihe sogenannter Vorsorgeausweise. Einen davon trägt man immer bei sich, die anderen sind dazu gedacht, bei Angehörigen und bei der Pflegeleitung (falls man mal ins Krankenhaus oder Altenheim muß) hinterlegt zu werden. So wird recht schnell ermittelt werden können, daß dieser Verstorbene eine Vorsorge abgeschlossen hat.

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Im Allgemeinen entsprechen die Angehörigen auch diesem Wunsch, schon allein deshalb, weil sie froh sind, daß da auch das Finanzielle schon geregelt ist.

Wollen sie von den Wünschen des Verstorbenen abweichen, so wird der Vorsorge-Bestatter diesen Wünschen dann entsprechen, wenn die Angehörigen mehr bestellen, also noch etwas drauflegen. Es sei denn, der Verstorbene hat ausdrücklich verfügt, daß das nicht sein darf, etwa weil er bewußt innerhalb eines bestimmten finanziellen Rahmens bestattet werden wollte.
Etwas von den Bestatterleistungen abzubestellen, etwa um mehr Geld übrigzubehalten, da macht der Bestatter in der Regel nicht mit.

Kommt es aber nun doch zu dem unwahrscheinlichen Fall, daß ein Verstorbener bei einem anderen Institut landet, so müssen die Auftraggeber dort natürlich die Rechnung voll bezahlen. So etwas kommt schon mal vor, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten überhaupt niemandem etwas von der Vorsorge erzählt hat und auch keinen Vorsorgeausweis bei sich trug. Dann kommt die Vorsorge erst später, bei der Haushaltsauflösung zum Vorschein und wird dann dem Vorsorge-Bestatter vorgelegt.
Der wird einen bestimmten, vertraglich festgelegten Betrag, etwa in Höhe von 10% der Rechnungssumme für seine Bemühungen und den entgangenen Auftrag einbehalten und den Rest dann an die erben überweisen.

Gehen Angehörige bewußt zu einem anderen Bestatter, ja dann läuft es im Prinzip genauso.

Eine Garantie, daß auch wirklich alles geliefert und geleistet wird, hat man nur dann, wenn man anderen von der Vorsorge auch berichtet, sodaß sie ein Auge darauf haben können, daß die Bestattung auch richtig durchgeführt wird. Es hat immer mal wieder Fälle gegeben, in denen sich alte Mütterchen eine schöne, große Beerdigung finanziert haben und dann, weil kein Hinterbliebener da war, doch recht armselig unter die Erde gekommen sind.

Die Benachrichtigungsfunktion geht aber auch in der anderen Richtung. Also nicht nur die Hinterbliebenen erfahren über einen solchen Vorsorgeausweis etwas von Todesfall sondern der Bestatter hat auch eine Liste mit Namen von Personen, die er benachrichtigen soll, wenn er aufgrund eines solchen Ausweises von Krankenhäusern oder Heimen und Pflegediensten angerufen wird.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#bestattungsvorsorge #erfährt

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