Zum Thema Bestattungsvorsorge bei einem Bestatter habe ich eine Frage:
Schön und gut, jetzt weiß der Bestatter also, was ich möchte – aber meine Angehörigen wissen im Falle meines Ablebens vielleicht nicht, zu welchem Bestatter ich gewollt habe. Wie kann also jemand, der zum späteren Bestattungspflichtigen keinen / kaum Kontakt hat, sicherstellen, dass er postmortal beim richtigen Bestatter landet? Was ist, wenn die Angehörigen aus Unwissen oder absichtlich einen anderen Bestatter wählen und dort ihre Wünsche umsetzen? Was ist in so einem Fall mit dem Geld, dass ich für die Vorsorge schon gezahlt hatte?
Leichen haben kein Eigentum mehr, man kann es Ihnen also nicht zurückzahlen. Sie könnten damit ohnehin recht wenig anfangen…
Wer garantiert, dass ein Bestatter die in der Vorsorge abgesprochene Leistung auch so erfüllt? Verträge mit dem Vorsorgenden enden ja schließlich an dessen Lebensende…Vielen Dank im Voraus und vielen Dank für diesen wirklich klasse Blog! Ich bin nun schon seit bestimmt nem Jahr begeisterter Leser und freue mich immer wieder, wenn Thunderbird neues über den Feed ausspukt.
Wenn man eine Bestattungsvorsorge abschließt, erhält man vom Bestatter eine ganze Reihe sogenannter Vorsorgeausweise. Einen davon trägt man immer bei sich, die anderen sind dazu gedacht, bei Angehörigen und bei der Pflegeleitung (falls man mal ins Krankenhaus oder Altenheim muß) hinterlegt zu werden. So wird recht schnell ermittelt werden können, daß dieser Verstorbene eine Vorsorge abgeschlossen hat.
Im Allgemeinen entsprechen die Angehörigen auch diesem Wunsch, schon allein deshalb, weil sie froh sind, daß da auch das Finanzielle schon geregelt ist.
Wollen sie von den Wünschen des Verstorbenen abweichen, so wird der Vorsorge-Bestatter diesen Wünschen dann entsprechen, wenn die Angehörigen mehr bestellen, also noch etwas drauflegen. Es sei denn, der Verstorbene hat ausdrücklich verfügt, daß das nicht sein darf, etwa weil er bewußt innerhalb eines bestimmten finanziellen Rahmens bestattet werden wollte.
Etwas von den Bestatterleistungen abzubestellen, etwa um mehr Geld übrigzubehalten, da macht der Bestatter in der Regel nicht mit.
Kommt es aber nun doch zu dem unwahrscheinlichen Fall, daß ein Verstorbener bei einem anderen Institut landet, so müssen die Auftraggeber dort natürlich die Rechnung voll bezahlen. So etwas kommt schon mal vor, wenn der Verstorbene zu Lebzeiten überhaupt niemandem etwas von der Vorsorge erzählt hat und auch keinen Vorsorgeausweis bei sich trug. Dann kommt die Vorsorge erst später, bei der Haushaltsauflösung zum Vorschein und wird dann dem Vorsorge-Bestatter vorgelegt.
Der wird einen bestimmten, vertraglich festgelegten Betrag, etwa in Höhe von 10% der Rechnungssumme für seine Bemühungen und den entgangenen Auftrag einbehalten und den Rest dann an die erben überweisen.
Gehen Angehörige bewußt zu einem anderen Bestatter, ja dann läuft es im Prinzip genauso.
Eine Garantie, daß auch wirklich alles geliefert und geleistet wird, hat man nur dann, wenn man anderen von der Vorsorge auch berichtet, sodaß sie ein Auge darauf haben können, daß die Bestattung auch richtig durchgeführt wird. Es hat immer mal wieder Fälle gegeben, in denen sich alte Mütterchen eine schöne, große Beerdigung finanziert haben und dann, weil kein Hinterbliebener da war, doch recht armselig unter die Erde gekommen sind.
Die Benachrichtigungsfunktion geht aber auch in der anderen Richtung. Also nicht nur die Hinterbliebenen erfahren über einen solchen Vorsorgeausweis etwas von Todesfall sondern der Bestatter hat auch eine Liste mit Namen von Personen, die er benachrichtigen soll, wenn er aufgrund eines solchen Ausweises von Krankenhäusern oder Heimen und Pflegediensten angerufen wird.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: bestattungsvorsorge, erfährt
Find ich persönlich gut zu wissen, das sollte man zum falschen gehen(unbewusst natürlich) dass man das Geld dann zu Anteilen zurückbekommt von der Vorsorge…das würde dann ja direkt in die Beerdigung einfließen können (oder im nachhinhein das Loch wieder füllen).
Bin zu jung, um über eine Vorsorge nachzudenken, aber gut zuw issen ist es allemal.
@1: Freie Meinungsäußerung bezieht sich auf Medien gegenüber der Öffentlichkeit / gegenüber des Staates.
NICHT jedoch darauf, dass jeder im Internet auf FREMDEN Webseiten schreiben darf, was er will.
Du kannst auf DEINER Webseite deine Meinung äußern – das ist freie Meinungsäußerung. Aber für die Kommentare hat allein Tom die Verantwortung bzw. seine dazu beauftragten.
Es dürfte dir auch aufgefallen sein, dass freie Meinungsäußerung nicht heißt, dass man schreiben darf, was man will. Es gibt schon gewisse Rahmen, in denen sich eine Meinung noch von einer Beleidigung oder Ähnlichen, zu Recht unzulässigen Tatbeständen, zu unterscheiden ist.
Aber das Internet ist ja ein Achsoschön-Rechtsfreier Raum, nicht war?
…Troll, geh in den Wald zurück…
Sollte natürlich „gegenüber DEM Staat“ heißen…
Man kann den Genitiv nicht nur vernachlässigen, man kann ihn auch übertreiben 😀
Die Freiheit der Meinungsäußerung bricht auch – über Generalklauseln – in das Privatrecht, das Recht zwischen Bürgern ein. Die Grundrechte sind die objektive Wertordnung dieses Staates. Sie verpflichten zwar die öffentliche Gewalt direkt (Art. 1 Abs. 3 GG), jedoch hat sich auch das Volk zu ihnen bekannt (Art. 1 Abs. 2 GG).
Tom nimmt etwas von den Nutzern, die Urheberrechte (siehe Impressum, Nr. 3 am Ende) und dafür bekommen die Nutzer etwas, eine Plattform. Darum ist auch Tom mindestens den Generalklauseln und damit den Grundrechten verpflichtet.
Im übrigen würde finde ich die eingeschränkende Betrachtung der Grundrechte von einigen Nutzern hier erschreckend.
*hüstel*
Hausrecht.
*hust*
Was ich damit sagen will: Wenn jemand in meiner guten Stube auftaucht und rumpöbelt, kann ich ihn jederzeit rauswerfen, ohne damit seine Grundrechte in irgendeiner Weise zu verletzen.
Er kann ja gerne draußen auf der Straße weiterpöbeln, was in meinen vier Wänden passiert, entscheide immer noch ich.
Ähnlich ist es mit einem Blog.
Wir kommen hier rein, wir lümmeln uns rum und nutzen Toms Möbel und Teppich ab, und wenn wir ihm dumm kommen, kann er unsere Kommentare löschen. Ist sein gutes Recht.
…Und wieso füttere ich hier den Troll noch? Ich lern’s wohl auch nie…
Das meinte ich, gutes Bild gefunden!
Ja, das ist wie im Zoo – man will, dass die Tiere Männchen machen, also füttert man sie.
Trolle füttern kann lustig sein, wenns nich ausartet. Die tun dann das, was sie am besten können – mich amysieren 😀
Eine Frage zur Sache – besteht denn nicht eine Möglichkeit, den Daten, die am Meldeamt aufliegen, die Existenz einer solchen Vorsorge zu hinterlegen?
Danke – das ging ja schnell. Ich bin jetzt nicht ganz informiert über das deutsche Meldewesen, aber ich denke, bestimmte Daten sind von der Einsicht auszuschließen. In Österreich muss man nach meinen Informationen einen guten Grund angeben, um bestimmte Daten zu erfahren. Allerdings gebe ich Ihnen Recht – denn der Grund muss nur glaubhaft gemacht werden können. Ein Dilemma….
Ja, das wäre eine gute Idee. Es würde aber bedeuten, daß privatwirtschaftliche Verträge in/bei den Meldedaten aufbewahrt werden. Da Meldebehörden bekanntlich für ’nen kleinen Fünfer jedem Hinz und Kunz Auskunft erteilen, wäre es nicht unwahrscheinlich, daß sich dann neben Schuldeneintreibern, Vermietern und gelangweilten Rentnern, künftig auch ganze Heerscharen von Bestattern über die Meldedaten hermachen, um zu erfahren, ob und wo jemand eine Vorsorge hat.
Jaja, ich weiß, der Datenschutz…
Ich weiß aber auch, wie lasch das hier gehandhabt wird.
Hausrecht, eine gute Idee um dieses Spannungsfeld zu lösen. Aber hier ist kein Haus, du kannst die Wertungen eines grundrechtlich geschüzten Lebensraums (Art. 13 Abs. 1 GG) nicht auf ein öffentliches Gebilde übertragen. Auch der Media Markt kann sein Hausrecht nicht so ausüben, wie Klaus Otto aus der Hauptstraße.
Er kann aber genauso _ein_ Hausrecht ausüben.
Nebenbei: Ne Weibseite ist nicht öffentlich, nur weil sie jeder anschauen kann. Nicht öffentlich im Sinne eines öffentlichen Gebäudes etc.
Und wem es nicht passt, dass er sich hier an gewisse Regeln zu halten hat, kann ja versuchen, gerichtlich zu erwirken, dass er überall jeden Quark im Netz loslassen darf.
Viel Spaß beim Zahlen der Gerichtskosten wegen verlorenem Zivilverfahren…
Um auch noch zum Thema was beizutragen:
Nur, weil der Zugriff auf gewissen Daten „eingeschränkt“ wird, heißt das noch lange nicht, dass dennoch keiner drauf zugreifen würde.
Das überreichte Scheinchen, dass Tom oben erwähnt, führt ja schon heute dazu, dass Informationen heraus gegeben werden, die nicht herausgegeben werden dürften.
Was würde dies also ändern, solche Bestattungsvorsorgegeschichten als „eingeschränkt zugänglich“ zu deklarieren?
Undichte stellen gibt es immer. Der Preis, den jemand für das Leck zu zahlen bereit ist, ist entscheidend.