Du sprichst es ja immer wieder an, dass man die Bestattung am besten über eine Vorsorge regelt. Wie sieht es aber aus, wenn man darüber hinaus einigen Menschen ein gewisses Mitspracherecht geben, den eigentlichen Bestattungspflichtigen jedoch jedwedes Mitspracherecht verwehren möchte. Wie würdest Du sowas konkret regeln?
Ich lese übrigens schon seit langer Zeit hier aufmerksam mit und habe das gesamte Blog verschlungen, kann mich aber nicht entsinnen, dass diese Frage so bereits eine Antwort gefunden hätte. Falls ich sie verdrängt/überlesen habe, bitte ich um Nachsicht. Ansonsten wäre diese Frage bestimmt auch gut als Beitrag geeignet, dann bitte ohne Namensnennung. Die Frage kam übrigens durch diesen Beitrag auf, der in gewisser Weise auch auf meine Situation abzielen könnte – abgesehen von den Schulden. Ich möchte eben, dass die Menschen, die mir wirklich nahe stehen und mich als Mensch verstanden haben wie ich bin, sich um meine letzten Geschäfte kümmern und nicht diejenigen, die mit mir verwandt sind und mit denen ich sonst keine Gemeinsamkeit mehr teile.
Deiner wundervollen Arbeit sei es außerdem gedankt, dass ich den Todesfall eines Freundes im letzten Jahr sehr gut verarbeiten konnte, da ich wusste, was und wie da nun passieren wird und mich somit voll und ganz der Trauerarbeit widmen konnte. Vielen Dank dafür!
Markus
Eine Bestattungsvorsorge ist genau der richtige Weg.
Im Rahmen einer letztwilligen Verfügung und mit Vollmachten, die über den Tod hinaus gehen, kann man hier sehr genau verfügen, wer was machen darf und wie man bestattet wird.
Insbesondere wenn die finanziellen Mittel vorhanden sind, greift später die Regel „wer die Musik bezahlt, der bestimmt auch was gespielt wird“.
Im Zweifelsfall würde ich mich bei einem Bestatter beraten lassen. Gibt es nur die leichtesten Unsicherheiten, würde ich noch einen Juristen um Rat befragen, der noch viel besser beraten kann, wie solche Verfügungen und Vollmachten auszusehen haben.
Auf jeden Fall würde ich die finanzielle Seite abklären. Eventuell durch eine Einmalzahlung in eine Sterbegeldkasse.
Angenommen Du bist 45 Jahre alt und möchtest 5.000 Euro Bestattungskosten absichern.
Dann könntest Du eine Versicherung abschließen, bei der Du bis zum 65. Lebensjahr monatlich 16 Euro bezahlst. Das sind dann bis 65 rund 3.840 Euro.
Zahlst Du bis zum 85. Lebensjahr, sind es sogar nur 12 Euro im Monat.
Das ist interessant für diejenigen, so hart es jetzt klingen mag, die sich keine hohe Lebenserwartung ausrechnen, denn die Versicherung zahlt ja schon nach kurzer Zeit die volle Summe, auch wenn man erst ganz wenig eingezahlt hat.
Anders ist es bei einem Einmalbetrag.
Den legt man jetzt sofort hin und zwar wäre das in diesem angenommenen Fall (Mann, 45 Jahre) nicht einmal die Hälfte der gewünschten 5.000 Euro, nämlich lediglich 2.450 Euro.
(Es sind natürlich auch höhere und niedrigere Beträge zwichen 500 und 8.000 Euro möglich.)
Das bedeutet, daß man jetzt soviel einzahlt, wie heutzutage mancherorts eine einfache anonyme Feuerbestattung kostet und man „kauft“ dafür im Rahmen einer Vorsorge bei einem Bestatter eine wesentlich umfangreichere und bessere Ausstattung.
Hat man Angst, die 5.000 Euro könnten nicht ausreichen, dann kann man auch 8.000 Euro versichern und zahlt auch hier wieder weniger als 50% davon tatsächlich ein, nämlich 3.920 Euro.
Ich empfehle seit längerem schon die Solidar, weil das kein Versicherungskonzern ist, bei dem sich erst der Vertreter und dann die Gesellschaft die Taschen voll machen, sondern weil das eine ganz traditionelle und klassische Sterbegeldkasse ist, die schnell und problemlos bezahlt.
Außerdem bekommt man hier, je nach Versicherungsverlauf und Entwicklung, zu der garantierten Summe auch noch Gewinn- und Überschussanteile ausgezahlt, die sich im Laufe der Jahre zu einem ganz hübschen Sümmchen entwickeln können, sodaß oftmals noch ordentlich was für die Hinterbliebenen übrig bleibt.
Auch darüber sollte man mit dem Bestatter/Anwalt sprechen, damit sicher gestellt ist, dass dieses Geld an die Richtigen fällt und nicht an diejenigen, die man davon ausschließen wollte!
(Name geändert)
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Apropos Sterbegeldversicherung. Meine Mutter hat eine abgeschlossen und diese Versicherung wollte dass einem ihr genehmen Bestattungsunternehmen übergeben. Wir haben allerdings den Wunsch das, das der Bestatter übernimmt der auch meinen Vater Beerdigt hat und mit dem meine Mutter sehr zufrieden war. Dieser sagte uns das es ein Gerichtsurteil gibt das die Wahl trotz dem bei uns bleibt und wir nicht verpflichtet sind den Bestatter der Versicherung zu nehmen. Weißt du welches Urteil das ist? Und muss ich die Versicherung vorher darüber informieren (vor dem Todesfall in frühestens 30 Jahren *hoff*)und kann ich sie auch später vor vollendete Tatsachen stellen?
Die Bestattungsvorsorge haben wir bereits in Angriff genommen, es fehlen nur noch letzte Details. Ich bin froh dass es das gibt. Hätte ich ohne den Bestatterweblog auch nicht gewusst. Danke dafür.
Tom, das ging ja wahnsinnig fix! Vielen Dank für die prompte Antwort.