Mein Name ist Hase…
…ich vermute ja, daß die Männer vom Krematorium in XYZ, zu dem wir eine Weile unsere Verstorbenen zum Einäschern hinbrachten, das Geld für die großen amerikanischen Schlitten alle im Casino gewonnen haben. Vielleicht gehen sie aber auch nachts noch Fenster putzen…
Mein Name ist Hase…
Recht viele Leser sind auf Meldungen gestoßen, nach denen es erneut zu einem Diebstahl von Edelmetallen in einem Krematorium gekommen ist.
Zahngold-Klau im Krematorium
Neun Mitarbeiter werden des Diebstahls verdächtigt.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden
In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.
Hier veröffentlicht der Publizist Informationen und Geschichten über den Bestatterberuf. Mehr über den in der Halloween-Nacht an Allerheiligen geborenen Autor finden Sie u.a. hier. Der Schriftsteller Peter Wilhelm lebt mit seiner Familie in Edingen-Neckarhausen bei Heidelberg.
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Das sollte doch wirklich keinen wundern, nachdem inzwischen aus Profitgier (oder Not) überall alle möglichen Metalle geklaut werden und sogar nachts Katzen eingefangen werden, um sie zu Geld zu machen (auf welch scheußliche Art auch immer). Also falls: Von wem auch immer das Zahngold friedlich Verstorbener veruntreut werden mag, die Toten brauchen es nicht mehr. Davon bin ich fest überzeugt. Bei Wiedergeburt gibt es ein taufrisches Gebiss und im Paradies auch. Und in der Hölle gibt es eh nichts zu beißen.
Katzen indes benötigen ihr Fell zum Leben und die Besitzer ihre Katzen!
Matze
14 Jahre zuvor
Was würde denn sonst damit geschehen (müssen)? Wird es eingesammelt und den Angehörigen übergeben? Fließt es in die Finanzierung des Krematoriums? Werden damit die Kosten der Kremierung gedeckt?
Schroeder
14 Jahre zuvor
Es ist traurig, dass – obwohl es schon Verurteilungen der Mitarbeiter der Krematorien in Hof und in Nürnberg gegeben hat – hier möglicherweise wieder Mitarbeiter eines Krematoriums staffällig geworden sind.
Juristen scheinen sich bei der strafrechtlichen Einordnung der Taten schwer zu tun. Das OLG (Oberlandesgericht) Bamberg hat die Störung der Totenruhe bejaht (§ 168 StGB (Strafgesetzbuch), das OLG Nürnberg hat die Störung der Totenruhe verneint. Hier wurden die Mitarbeiter immerhin wegen Verwahrungsbruch (§ 133 StGB) verurteilt.
miguel
14 Jahre zuvor
In der Hamburger Morgenpost war es die Titelschlagzeile am Samstag, 29.08.2010!!! Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Toten die Zähne herauszubrechen und gar Ringe mit einem Seitenschneider vom Finger zuschneiden ist widerlich und pure Leichfledderei/-Schändung.
Die Auskunft des Friedhofssprechers ist auch definitiv falsch, dass Edelmetallrückrückstände in der Asche dem Krematorium gehören. Sie gehören auch nach der Einäscherung rechtlich immer noch zum Toten. Einige Krematorien gehen sogar soweit, dass sie sogar die zurückgebliebenen Gelenkteile oder andere größere Metallschienen zerkleinern und mit in die Urne füllen.
Wenn ein Krematorium öffentlich, z. B. via Internetauftritt, bekannt gibt, dass Gelenkteile und andere größere Edelmetallrückstände gesammelt und für einen guten Zweck gespendet werden, ist es ja auch in Ordnung, aber kleine Edelmetallrückstände wie Zahngold oder von Schmuckstücken gehören definitiv mit in die Urne. Warum haben die Angehörigen Ringe oder ähnliches sonst beim Toten belassen und sich nicht aushändigen lassen. Und sicherlich ist da nach der Kremation auch nicht mehr zwischen Zahngold, Ring oder Schmuckkette zu unterscheiden.
Stefan
14 Jahre zuvor
Wir haben damals definitiv den Ehering meiner verstorbenen Mutter einem Krematoriumsmitarbeiter mit der Bitte diesen in die
Urne zu geben ausgehändigt. Mit dem Kommentar: Kein Problem.
Mittlerweile bin ich mir sicher das dieser ebenfalls verscherbelt wurde. Man sollte strengere Kontrollen mittels Videoüberwachung in den Krematorien durchführen.
Und besonders härtere Strafen.
Es schickt sich nämlich nicht sowas zu tun.
Deshalb kann ich auch nicht verstehen wieso man schreibt: Der Verstorbene braucht das Zahngold nicht… Unglaublich.
Ich arbeite selber in der Branche und kann das NICHT nachvollziehen.
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Das sollte doch wirklich keinen wundern, nachdem inzwischen aus Profitgier (oder Not) überall alle möglichen Metalle geklaut werden und sogar nachts Katzen eingefangen werden, um sie zu Geld zu machen (auf welch scheußliche Art auch immer). Also falls: Von wem auch immer das Zahngold friedlich Verstorbener veruntreut werden mag, die Toten brauchen es nicht mehr. Davon bin ich fest überzeugt. Bei Wiedergeburt gibt es ein taufrisches Gebiss und im Paradies auch. Und in der Hölle gibt es eh nichts zu beißen.
Katzen indes benötigen ihr Fell zum Leben und die Besitzer ihre Katzen!
Was würde denn sonst damit geschehen (müssen)? Wird es eingesammelt und den Angehörigen übergeben? Fließt es in die Finanzierung des Krematoriums? Werden damit die Kosten der Kremierung gedeckt?
Es ist traurig, dass – obwohl es schon Verurteilungen der Mitarbeiter der Krematorien in Hof und in Nürnberg gegeben hat – hier möglicherweise wieder Mitarbeiter eines Krematoriums staffällig geworden sind.
Juristen scheinen sich bei der strafrechtlichen Einordnung der Taten schwer zu tun. Das OLG (Oberlandesgericht) Bamberg hat die Störung der Totenruhe bejaht (§ 168 StGB (Strafgesetzbuch), das OLG Nürnberg hat die Störung der Totenruhe verneint. Hier wurden die Mitarbeiter immerhin wegen Verwahrungsbruch (§ 133 StGB) verurteilt.
In der Hamburger Morgenpost war es die Titelschlagzeile am Samstag, 29.08.2010!!! Die Staatsanwaltschaft ermittelt. Toten die Zähne herauszubrechen und gar Ringe mit einem Seitenschneider vom Finger zuschneiden ist widerlich und pure Leichfledderei/-Schändung.
Die Auskunft des Friedhofssprechers ist auch definitiv falsch, dass Edelmetallrückrückstände in der Asche dem Krematorium gehören. Sie gehören auch nach der Einäscherung rechtlich immer noch zum Toten. Einige Krematorien gehen sogar soweit, dass sie sogar die zurückgebliebenen Gelenkteile oder andere größere Metallschienen zerkleinern und mit in die Urne füllen.
Wenn ein Krematorium öffentlich, z. B. via Internetauftritt, bekannt gibt, dass Gelenkteile und andere größere Edelmetallrückstände gesammelt und für einen guten Zweck gespendet werden, ist es ja auch in Ordnung, aber kleine Edelmetallrückstände wie Zahngold oder von Schmuckstücken gehören definitiv mit in die Urne. Warum haben die Angehörigen Ringe oder ähnliches sonst beim Toten belassen und sich nicht aushändigen lassen. Und sicherlich ist da nach der Kremation auch nicht mehr zwischen Zahngold, Ring oder Schmuckkette zu unterscheiden.
Wir haben damals definitiv den Ehering meiner verstorbenen Mutter einem Krematoriumsmitarbeiter mit der Bitte diesen in die
Urne zu geben ausgehändigt. Mit dem Kommentar: Kein Problem.
Mittlerweile bin ich mir sicher das dieser ebenfalls verscherbelt wurde. Man sollte strengere Kontrollen mittels Videoüberwachung in den Krematorien durchführen.
Und besonders härtere Strafen.
Es schickt sich nämlich nicht sowas zu tun.
Deshalb kann ich auch nicht verstehen wieso man schreibt: Der Verstorbene braucht das Zahngold nicht… Unglaublich.
Ich arbeite selber in der Branche und kann das NICHT nachvollziehen.