Paul Lomme ist ein ehrenwerter Mann, von Beruf ist er Richter und er übt diesen Beruf am Amtsgericht Rheinberg aus.
Gestern hatte er eine Verhandlung, die ihn wohl hat den Kopf schütteln lassen.
Richter, Kläger und der Anwalt des Beklagten saßen alleine im Verhandlungssaal, die Zeugen waren nicht erschienen. Zwei befanden sich in Urlaub, einer hatte nicht frei bekommen und ein Pfarrer, der auch noch eine Rolle spielte, ist ebenfalls nicht erschienen. Ihm wurden 200 Euro Ordnungsgeld aufgebrummt.
Doch worum geht’s?
Es geht darum, daß bei einer Erdbestattung der Sarg eines Verstorbenen verkehrt herum, also mit dem Kopfteil des Sarges in Richtung Fußteil des Grabes beigesetzt worden ist. Vor Gericht sollte nun geklärt werden, wer die Schuld trägt und ob die betroffene Familie die Rechnung des Bestatters zu Recht gekürzt hatte.
Klage erhoben hatte der Bestatter.
Am Tag der Beerdigung haben die Angehörigen den Sarg selbst zum Grab getragen. Bei der anschließenden Grablegung soll der anwesende Priester schon den Verdacht geäußert haben, der Sarg könne verkehrt herum sein. Die Bestattung wurde trotzdem zu Ende gebracht und das Grab anschließend auch verfüllt.
Als die Familie später realisierte, was da vorgefallen sein könnte, entschied sie sich gegen den Rat, alles doch einfach so zu belassen, sondern bestand auf einer Wiederaufgrabung des Sarges. Auf Kosten der Familie nahm die Stadt Kamp-Lintfort die Exhumierung vor und tatsächlich stellte sich heraus, daß der Sarg verkehrt herum begraben worden war.
Die 1.280 Euro Exhumierungskosten zog die Familie von der 7.000 Euro hohen Bestatterrechnung ab, weil sie ihn für den Fehler verantwortlich macht.
Vor Gericht sollte gestern unter anderem geprüft werden, wer denn überhaupt den Sarg ins Grab abgelassen hat. Waren es die Angehörigen, die den Sarg auf eigenen Wunsch zum Grabe trugen? Hatte der Bestatter überhaupt die Möglichkeit von dem Fehler Kenntnis zu erlangen? Oder waren Mitarbeiter des Bestatters mit am Grab tätig?
Unser ehrenwerter Richter hat die Sitzung zur Beweisaufnahme nun auf den 4. November vertagt.
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Wenn der Verstorbene das gewusst hätte, hätte er sich sicher im Grabe rumgedreht 😉
So leicht hätte man das Problem lösen können, einfach laut und deutlich in den Sarg rufen 😀
Was macht das für einen Unterschied?
Außer das vielleicht die Besucher über seinen Kopf rumlaufen, wenn das Grab unter den Weg reicht…
Erst sind sie so kleinlich, dann kommen sie nichtmal. Tolle Wurst.
Und mit sowas belastet man dann die Gerichte, statt sich den Fehler einzugestehen.
So als Laie und von außen betrachtet werden wohl die Angehörigen nicht so genau hingeschaut haben, als sie den Sarg abgestellt haben.
Bei der Beerdigung der Vermieterin unserer ersten Wohnung, einer – nach eigener Einschätzung – „herrschaftlichen“ Dame, habe ich für mich die Lage der Dame ab Sargdeckel-Schliessung nachvollzogen:
Die gute Frau landete zunächst falschrum in der Aussegnunghalle – also mit den Füssen zur vorderen Wand, und mit dem Kopf zu den Trauergästen. Entsprechend wurde sie mit den Füssen voran zum Grab geschoben, und kam dann ebenfalls „falsch rum“ ins Grab.
Zum Glück mußte sie DAS nicht mehr erleben.
😀
Natürlich ist der Bestatter der Schuldige. Warum hat er auch nicht groß und breit die Worte „Oben“, „Nicht schütteln“ und „Kühl und trocken lagern“ auf den Sargdeckel gemalt? ^^
Die den Sarg geschoben haben, müssen Sanis gewesen sein. Die schieben immer mit den Füßen voraus.
tja, im Körperform-Sarg währe das nicht passiert..
Vielleicht hat er schon immer lieber auf dem Bauch geschlafen.
@ Mumpakl:
Warum „nicht schütteln“? Den Leichen wird doch nicht mehr schlecht?