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Zeugen machen Urlaub, Pfarrer zahlt Ordnungsgeld, Leiche steht Kopf

Rechtschreibung geprüft

Paul Lomme ist ein ehrenwerter Mann, von Beruf ist er Richter und er übt diesen Beruf am Amtsgericht Rheinberg aus.
Gestern hatte er eine Verhandlung, die ihn wohl hat den Kopf schütteln lassen.
Richter, Kläger und der Anwalt des Beklagten saßen alleine im Verhandlungssaal, die Zeugen waren nicht erschienen. Zwei befanden sich in Urlaub, einer hatte nicht frei bekommen und ein Pfarrer, der auch noch eine Rolle spielte, ist ebenfalls nicht erschienen. Ihm wurden 200 Euro Ordnungsgeld aufgebrummt.

Doch worum geht’s?

Es geht darum, daß bei einer Erdbestattung der Sarg eines Verstorbenen verkehrt herum, also mit dem Kopfteil des Sarges in Richtung Fußteil des Grabes beigesetzt worden ist. Vor Gericht sollte nun geklärt werden, wer die Schuld trägt und ob die betroffene Familie die Rechnung des Bestatters zu Recht gekürzt hatte.
Klage erhoben hatte der Bestatter.

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Am Tag der Beerdigung haben die Angehörigen den Sarg selbst zum Grab getragen. Bei der anschließenden Grablegung soll der anwesende Priester schon den Verdacht geäußert haben, der Sarg könne verkehrt herum sein. Die Bestattung wurde trotzdem zu Ende gebracht und das Grab anschließend auch verfüllt.

Als die Familie später realisierte, was da vorgefallen sein könnte, entschied sie sich gegen den Rat, alles doch einfach so zu belassen, sondern bestand auf einer Wiederaufgrabung des Sarges. Auf Kosten der Familie nahm die Stadt Kamp-Lintfort die Exhumierung vor und tatsächlich stellte sich heraus, daß der Sarg verkehrt herum begraben worden war.
Die 1.280 Euro Exhumierungskosten zog die Familie von der 7.000 Euro hohen Bestatterrechnung ab, weil sie ihn für den Fehler verantwortlich macht.

Vor Gericht sollte gestern unter anderem geprüft werden, wer denn überhaupt den Sarg ins Grab abgelassen hat. Waren es die Angehörigen, die den Sarg auf eigenen Wunsch zum Grabe trugen? Hatte der Bestatter überhaupt die Möglichkeit von dem Fehler Kenntnis zu erlangen? Oder waren Mitarbeiter des Bestatters mit am Grab tätig?

Unser ehrenwerter Richter hat die Sitzung zur Beweisaufnahme nun auf den 4. November vertagt.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.

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(©si)