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Zum Notar, Friedhofsamt oder Bestatter?

Meine Mutter will einen Bestattungsvorsorge machen. Die Frau vom Verbraucherschutz hat gesagt man muss das bei der Friedhofsverwaltung machen, die Frau auf dem Bürgerberatungsdienst vom Rathaus hat aber gesagt, dass macht man bei einem Notar.
Was ist denn nun richtig? Mutter will nächste Woche einen Erbschaftszettel beim Notar unterschreiben. Ist das der richtigen Weg?

Eine Bestattungsvorsorge soll sicherstellen, daß bei der dereinstigen Bestattung alles nach den eigenen Wünschen abläuft und daß die Bezahlung der Bestattung sichergestellt ist.

Einen solchen Bestattungsvorsorgevertrag, der eben aus diesen zwei Komponenten (Art der Bestattung und Bezahlung) besteht, schließt man sinnvollerweise bei einem Bestatter ab. Er ist der Fachmann für den weitaus umfangreicheren Teil dieser letztwilligen Verfügung, nämlich der Bestimmung, wie die Bestattung erfolgen soll. Außerdem vermittelt er gerne verschiedene Möglichkeiten zur Sicherstellung der Bezahlung.

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Bei einem Notar ist man in der Regel völlig falsch aufgehoben, wenn es darum geht, Dinge zu regeln, die zügig nach dem Eintritt des Sterbefalls abgewickelt werden sollen. Insbesondere eine Kombination von Erbangelegenheiten mit einer Bestattungsverfügung ist extrem ungünstig, weil bis zur Testamentseröffnung so viel Zeit vergehen kann, daß dann die Bestattung längst vollzogen wurde.

Eine Friedhofsverwaltung ist auch der falsche Ansprechpartner, denn Friedhofsverwaltungen machen das, was ihr Name schon sagt, sie verwalten Friedhöfe und verkaufen Gräber usw. Sie führen jedoch keine Bestattungen durch. Das tun allenfalls kommunale Bestattungsunternehmen, die zwar der Stadtverwaltung nahestehen, oft deren Namen tragen, letztlich aber doch nichts anderes als Eigenbetriebe, also gewerbliche Betriebe sind. Es spricht aus meiner Sicht nichts dafür, diese Unternehmen bevorzugt zu sehen, zumal meine Erfahrungen zeigen, daß ausgerechnet diese Betriebe, von denen man als Stadtbürger eine besonders günstige Dienstleistung erwartet, teurer sein können, als jeder andere Bestatter in der Stadt.


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Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 7. April 2009 | Revision: 5. Februar 2014

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MacKaber
15 Jahre zuvor

Ich verstehe das so: Die Frau vom Verbraucherschutz hat das so versanden, die Frau will für sich vorsorglich ein Grab kaufen, und schickt sie zur Friedhofsverwaltung. Die Frau vom Bürgerbüro ging davon aus, sie wolle vorsorglich ihren Nachlass regeln, und schickt sie zum Notar.
Es ist alles nur eine Frage, wie sich die Frau an verschiedenen Stellen unterschiedlich, und damit mißverständlich ausgedrückt hat. Die Leute hören auch oft nicht richtig zu.




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