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Zwei -3-

Wie wird der Mund einer Leiche verschlossen?

Die Zwillinge sind weg. Die Schwester von Hans Petersens verstorbener Frau muß sich aufgeführt haben… Unglaublich!
Gegen Abend war sie mit ihrem -so schildert es Petersen- leicht unterbelichteten Mann Michael gekommen und Hans hatte sich über den Besuch von Schwager und Schwägerin gefreut. Doch statt ihm Hilfe anzubieten und ihm mit den Zwillingen etwas zur Hand zu gehen, hatte die Schwägerin Marlies ‚ein Fass aufgemacht‘.

Zuerst wollte sie mal über das Erbe sprechen, obwohl es da gar nichts zu erben gibt. Dazu muß man wissen, daß Petersens Frau vor anderthalb Jahren beim Tod ihres Vaters etwas geerbt hatte. Jetzt stellt sich ihre Schwester auf den Standpunkt, mit dem Tode der Schwester falle dieses Erbe nun an sie.

Sie sagte: „Es ist ja wohl bekannt, daß wenn in einer Ehe ein Ehepartner etwas erbt, das ganz allein diesem Ehepartner gehört und nicht automatisch auch dem Angeheirateten, das weiß ja wohl jeder.“

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Damit hat sie wohl Recht, das ist so, aber das bleibt nicht so. Denn wenn der Erbe dann selbst verstirbt, wird das was er einmal geerbt hat und was inzwischen sein Vermögen ist, zur Erbmasse und unter den Erben verteilt. Da Jutta kein Testament gemacht hat, fällt ihr Erbe, soweit ich das überschaue, an ihren Ehemann und die beiden Zwillinge.

Ich weiß, daß hier etliche Rechtskundige, auch Richter, Staatsanwälte und Anwälte mitlesen. Wie ist das eigentlich: Jutta hatte zum Zeitpunkt ihres Todes ja noch drei Kinder. Somit müsste ihr Erbe ja an den Ehemann und an drei Kinder gehen. Dadurch daß nun eines der Kinder ebenfalls verstorben ist, müsste ja dessen Erbe nunmehr auch verteilt werden, oder?
Aber das nur am rande.

Schwägerin Marlies jedenfalls glaubt, ihr allein stünde das alles zu, schließlich stamme der Wohlstand ja nicht aus Hans‘ Familie sondern komme von ihrer Seite, von ihrem Vater und dahin müsse das auch alles wieder gehen.
Und überdies sei Hans ja gar nicht in der Lage, sich um die Zwillinge zu kümmern, zumindest in seiner derzeitigen Verfassung sei nicht sichergestellt, daß die Kinder die Pflege und Zuwendung erhalten, die sie benötigen.
Völlig von der Situation überfordert, hatte sich Hans nicht gewehrt, als Marlies einfach beschloß, die Zwillinge mitzunehmen.

„Ist vielleicht wirklich das Beste und es ist ja nur vorübergehend“, sagte er.

Vielleicht hat er Recht, vielleicht gibt das aber noch jede Menge Ärger. Immerhin hat Hans jetzt Kopf und Hände frei, um die nächsten Tage hinter sich zu bringen.

Natürlich kam von Hans die Frage, ob es nicht möglich sei, Mutter und Kind in einem Sarg zu bestatten, aber er ahnte es schon selbst, daß das nicht gehen würde. Ich habe mit ihm alle möglichen -auch die nicht so ganz legalen- Möglichkeiten durchgespielt, bis hin zur heimlichen Beigabe der Asche des Kindes in den Sarg der Mutter usw.
Aber letztlich war es Hans Petersen wichtiger, alles ganz korrekt zu machen und keine Schwierigkeiten zu bekommen, als diesen besonderen Wunsch durchzusetzen.

Normalerweise sagt man ja, daß man bei so jungen Hinterbliebenen eher vom Ankauf eines Familiengrabes abraten sollte. Es muß über die Jahre zu oft kostspielig verlängert werden, bis dann irgendwann mal wieder eine Bestattung stattfinden wird. Aber ich verstehe, daß Hans ein Grab will, in dem irgendwann einmal auch seine sterbliche Hülle einen Platz finden wird. Die Kosten schocken ihn und deshalb ist er schon fast geneigt, doch lieber zwei einfache Reihengräber nebeneinander zu nehmen, dann will er aber noch ein drittes Grab in dieser Reihe für sich reserviert wissen. Die Friedhofsverwaltung wird das aber, da bin ich mir beim Gespräch mit Hans ganz sicher, sowieso nicht zulassen.

Doch manchmal überrascht die Verwaltung auch mich alten Hasen noch, vielleicht liegt es aber auch daran, daß wir vor einiger Zeit einen neuen Friedhofschef im Friedhofsamt bekommen haben. Es kommt nämlich etwas anders, als ich es erwartete. Auch beim Friedhofsamt hatte man vom Schicksal dieser jungen Familie gehört und überraschenderweise bietet man mir ein Stiftungsgrab an und das zu einem ebenso überraschend günstigen Preis.
Stiftungsgräber sind uralte Gräber auf dem Friedhof, die aufgrund ihrer Lage oder ihres besonderes Grabmales, manchmal auch wegen der Personen die früher dort bestattet waren, trotz längst abgelaufener Vertragszeiten nicht abgeräumt werden. Sie sollen möglichst lange erhalten bleiben, um den Charakter des Friedhofes zu erhalten, obwohl von der ehemals dort bestatteten Familie längst niemand mehr übrig ist, weder über- noch unterirdisch.
Solche großen, alten und ehrwürdigen Gräber sind sehr begehrt und mancher wohlhabende Bürger unserer Stadt läßt es sich schon zu Lebzeiten eine gehörige Stange Geld kosten, um so einen besonderen Platz zu ergattern. Man muß, um so ein Grab dereinst mal selbst belegen zu dürfen, schon lange vorher eine „Stiftung“, also eine Art Patenschaft dafür übernehmen und die Pflege des Grabes übernehmen.

In unserem Fall schlägt uns die Verwaltung aber vor, ein ‚zufälligerweise gerade dafür freies‘ Grab zu nehmen. Die Kosten liegen kaum über denen zweier Reihengräber und verlängern muß Hans die Grablaufzeit auch nie, da er es solange haben kann, wie er für die Grabpflege einsteht.
Hans ist begeistert von der Idee und morgen wollen wir gemeinsam auf den Friedhof, um uns das Grab anzuschauen.


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Lesezeit ca.: 6 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 6. Januar 2009 | Revision: 28. Mai 2012

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15 Jahre zuvor

pervers kann man nur zu dieser „geschwisterliebe“ sagen. nach dem tod der eigenen schwester sich gedanken um das erbe machen? herzlos. zum glück gibt es aber menschen die anscheinend doch gerührt sind von so einem schicksalsschlag..

Thomas
15 Jahre zuvor

Also ich als Nichtjurist denke mir das mit dem Erbe so.
Zum zeitpunkt des Todes der Mutter gab es 3 Kinder.
Also 50% Ehemann und je 16,6% pro Kind.
Nach dem Tod des kindes falles dessen 16,6% dem Vater zu.

Ich sage nicht das es so ist.
Ich und Wikipedia vermuten es nur.

Boludo Alegre
15 Jahre zuvor

Wenn die beiden wie üblich im gesetzlichen Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, dann ist es genauso wie Thomas es sagt.

Norbert
15 Jahre zuvor

Die Schwester hat ja wohl einen Stich!

Chris
15 Jahre zuvor

In aller Regel sind normale Ehen Zugewinngemeinschaften und somit tritt dass ein, was Thomas geschrieben hat. Habs erst vor einigen Monaten bei einem Freund in der Familie erfahren.

Anna
15 Jahre zuvor

Owei Owei
Ob der die Kinder jemals wieder sieht?

15 Jahre zuvor

Sorg nur dafür, dass die Zwillinge nicht Vernüsseltschweift werden.
Und zum Erbe habe ich dann auch mal eine Frage. Die Kinder sind ja noch nicht geschäftsfähig. Können die dann eigentlich sofort erben, oder müssen die bis sie zumindest beschränkt geschäftsfähig sind warten und dabei muss das Geld treuhänderisch verwaltet werden?

15 Jahre zuvor

@7
Ich glaube, dafür werden die Behörden im Zweifelsfall schon sorgen.

Buchstabensalat
15 Jahre zuvor

„Ich kümmer mich um die Kinder – also verwalte ich auch das Erbe.“ Ich verwette meinen Kopf darauf.
Ganz zu schweigen von: „Ich kümmer mich um die Kinder – also bekomme ich jetzt auch hübsch dick das Pflegegeld…“

Salat

15 Jahre zuvor

Wenn man liest, daß sich die Schwester erstmal ums Erbe kümmert als um den Rest, dann ist mir ziemlich klar, welcher Bevölkerungsschicht die wohl angehört…

Sven
15 Jahre zuvor

@6
Sie müssen noch nicht mals leben – bereits die gezeugte aber noch nicht geborene Leibesfrucht ist erbfähig!

Sven
15 Jahre zuvor

Nachtrag: Und das Vermögen der Kinder wird wie immer von den Eltern treuhänderisch verwaltet.

15 Jahre zuvor

Bin ich eigentlich der Einzige, der es sensationell findet, wie das Friedhofsamt reagiert hat? Das finde ich um ehrlich zu sein wesentlich bemerkenswerter, als den kleinkarierten Streit um ein vermeintliches Erbe, obwohl das natürlich ziemlich verabscheuungswürdig von der Frau Schwägerin ist, so eine Nummer abzuziehen.

Kristina
15 Jahre zuvor

Hoffen wir mal nicht, dass die Schwester über die Kinder ans Erbe will. „Ich kümmer mich jetzt um die -> also steht mir das zu!“

Alex II
15 Jahre zuvor

Da lob ich mir doch meine pucklige Verwandtschaft — die fangen wenigstens erst bei der Beerdigung an, das Erbe zu verlangen.

Der Mann soll mal lieber schauen, daß er die Kinder wiederbekommt, spätestens nach der Beerdigung. Denn nicht nur könnte die Frau Schwägerin versuchen, wenigstens Verwalterin des Erbes der Kinder zu werden; das wäre noch weniger schlimm. Es wäre auch durchaus möglich, daß, wenn sie schon nicht ans Geld kommt, sie wenigstens irgendwas von ihrer Schwester als ihren Besitz betrachten will — und wenn es die Kinder sind. Und ganz ehrlich, wer will schon, daß sowas die eigenen Kinder (oder irgendwelche Kinder) aufzieht. Und wenn er die zu lange da läßt, hat die beim Jugendamt auch noch brauchbare Karten.

Apropos: Welche Bevölkerungsschicht meint NewsShit!? Derartiges Verhalten dürfte nicht wirklich auf eine beschränkt sein.

Und Friedhofsamt: Das ist wirklich sensationell, daß da Beamte mal Herz zeigen. Dafür sollte es einen Orden geben.
Und müßte das nicht auch durchaus kostensparend sein, weil man da doch kaum einen dicken Grabstein drauf aufstellen muß/darf?

Silke
15 Jahre zuvor

>>Natürlich kam von Hans die Frage, ob es nicht möglich sei, Mutter und Kind in einem Sarg zu bestatten, aber er ahnte es schon selbst, daß das nicht gehen würde<< unter welchen Umständen ist dieses überhaupt möglich und erlaubt? Meines Wissens dürfen Säuglinge und Kleinkinder bis zu einer gewissen Größe u. Gewicht mit einem Erwachsenen zusammen in einem Sarg bestattet werden. Der deutsche Gesetzgeber hat da sicher verbindliche "Grenzwerte" festgelegt? Nach der Katstrophe von Bad Reichenhall (Zusammensturz der Eishalle) sind übrigens ein kleines Mädchen und deren Mutter, welche dort gemeinsam ums Leben kamen, in einem Sarg bestattet worden.

Silke
15 Jahre zuvor

unter welchen Umständen ist dieses überhaupt möglich und erlaubt? Meines Wissens dürfen Säuglinge und
Kleinkinder bis zu einer gewissen Größe u. Gewicht mit einem Erwachsenen zusammen in einem Sarg bestattet werden.
Der deutsche Gesetzgeber hat da sicher verbindliche „Grenzwerte“ festgelegt?

Nach der Katstrophe von Bad Reichenhall (Zusammensturz der Eishalle) sind übrigens ein kleines Mädchen und deren
Mutter, welche dort gemeinsam ums Leben kamen, in einem Sarg bestattet worden.

Ralle
15 Jahre zuvor

„Wenn man liest, daß sich die Schwester erstmal ums Erbe
kümmert als um den Rest, dann ist mir ziemlich klar,
welcher Bevölkerungsschicht die wohl angehört…“

ach ja: und welcher „Schicht“ genau? Ich würde mal fast tippen, dass Habgier eine der wenigen Eigenschaften ist, die durch über alle gesellschaftlichen Schichten gleich verteilt ist.

Kerstin
15 Jahre zuvor

Friedhofsamt: Geil.
Schwester: Kinder sofort zurückholen. Je eher je besser, sonst sieht der die nie wieder.

Ich hasse solche Menschen. Abgrundtief.

Huck
15 Jahre zuvor

Das Erbe läuft etwa anders als bisher dargestellt.

1. Erbfall, Tod der Mutter:

Der Vater erbt die Hälfte, die drei Kinder die andere Hälfte, also jedes ein Sechstel. Das war richtig.

2. Erbfall, Tod des Kindes:

Kinder des Kindes gibt es nicht, also erben prinzipiell die Eltern zu gleichen Teilen. Der Vater bekommt also die Hälfte des Erbes des verstorbenen Kindes. Die andere Hälfte, die der vorverstorbenen Mutter zugestanden hätte, geht an deren Nachkommen, also die beiden noch lebenden Kinder, die also jedes ein Viertel bekommen.

Angenommen, das verstorbene Kind hatte, bis auf den Erbteil von der Mutter, kein Vermögen, so wird das Erbe der Mutter schlußendlich also so verteilt:

Vater: die Hälfte plus die Hälfte von einem Sechstel, macht sieben Zwölftel oder 14 Vierundwanzigstel

Jedes Kind: ein Sechstel plus ein Viertel von einem Sechstel, macht fünf Vierundwanzigstel

In der Summe kommen tatsächlich 24 Vierundzwanstigstel heraus. (:

Chris
15 Jahre zuvor

Was die Kinder betrifft. Ein Anruf bei den netten Herren in grün (teilweise auch blau) und die Sache hat sich erledigt. In der Regel kann nur ein Gericht kann das Sorgerecht auf eine andere Person übertragen. In diesem Fall reicht es der Schwägerin zu sagen, bring die Kinder zurück. Ansonsten halt Anruf bei der Polizei mit Hinweis auf §§ 235 (Entziehung Minderjähriger) und/oder 234 (Menschenraub) StGB. Wenn die Schwägerin erst das Erbe haben will, bevor sie die Kinder zurückgibt, dann kommen §§ 239a (erpresserischer Menschenraub) und 253 (Erpressung) ins Spiel. Also kann es extrem unhübsch werden für die Schwägerin.

@Huck ist das so, dass auch tote Personen beerbt werden können? Wenn ja, dann hättest du vermutlich Recht 😉 Aber müsste dann das, was die Mutter vom dritten Kind bekommt, zu je einem Viertel an die Zwillinge und die Hälfte an den Vater gehen?

Huck
15 Jahre zuvor

„Aber müsste dann das, was die Mutter vom dritten Kind bekommt, zu je einem Viertel an die Zwillinge und die Hälfte an den Vater gehen?“

Nein. Dafür gibt es einen eigenen Paragrafen, wonach der Anteil vorverstorbener Eltern nur an deren Abkömmlinge geht.

§ 1925 BGB.

Chris
15 Jahre zuvor

Ok, danke 😉

Huck
15 Jahre zuvor

Noch zur Erläuterung:

Der hier beschriebene Fall ist natürlich die absolute Ausnahme. Der Regelfall ist natürlich, dass Eltern vor ihren Kindern sterben. Dennoch ist das gesetzliche Erbrecht der Geschwister, Nichten und Neffen (falls der Erblasser weder Ehepartner noch Kinder hatte) strukturell abgeleitet vom Erbrecht der Eltern. Sie treten an die Stelle der verstorbenen Eltern.

Der Gesetzgeber hat es wohl für nicht sinnvoll erachtet, in solchen Fällen auch dem überlebenden früheren Ehegatten eines vorverstorbenen Elternteils einen Anteil zuzubilligen. Entweder ist dieser Ehegatte selber Elternteil, dann bekommt er ja sowieso die Hälfte, oder aber er ist es nicht, dann würde Familienvermögen an z.B. die Zweitfrau gehen. Es geht nach nicht um den Nachlass des Ehemannes, sondern um den z.B. eines Stiefsohnes.

Buchstabensalat
15 Jahre zuvor

@20 + 21: irgendwie hoffe ich gerade ganz heftig, daß nur tote Personen beerbt werden können…

Salat

Bombur
15 Jahre zuvor

> vernüsseltschweift

Gesundheit! Mal im ernst, was bedeutet das genau? Ich reime mir da ja eine grobe Bedeutung zusammen, aber selbst Google bringt mich bei dem Wort nur wieder hier hin zurück.

Und Hut ab vor dem Friedhofsamt. Obwohl ich ja wirklich mal neugierig wäre, ob da tatsächlich „das Amt“ (bzw ein menschlicher Beamter) oder doch der bisherige „Stifter“ anonym eine gute Tat getan hat.

Zur Erbsache: Tatsächlich kann es im Deutschen Erbrecht auf Minuten ankommen, wer denn nun zuerst verstorben ist und für dreieinhalb Minuten Erbe des anderen war.

Shefox
15 Jahre zuvor

@25 (Bombur) Such mal nach der Geschichte von Olugulade. Dann weisst du auch ganz genau, was mit vernüsselschweift gemeint ist.

Gruss
S.

Chris
15 Jahre zuvor

@27 Wieso?

Eulchen
15 Jahre zuvor

Meine Güte,

als ob die Familie nicht schon genug Schicksalsschläge hat, nun auch noch so ein habgieriges Biest von Schwester. Man soll ja niemanden was böses wünschen, weil alles zurückkommt, aber da kommt man arg in Versuchung.

Ich hoffe Hr. Petersen hat in den nächsten Tagen genug Kraft um die Zwillinge dieser ekelhaften Person wieder „abzunehmen“.

Ich will niemals jemanden beerben und von mir gibts auch nix.

15 Jahre zuvor

@20

So läuft das aber nur, wenn nichts anders geregelt wurde. Wie ich aus eigener Erfahrung weiss ist soetwas, wenn man ein behindertes Kind hat nicht eben unüblich. Das hängt damit zusammen, dass das behinderte Kind sich rein rechtlich einen eventuell einmal benötigten Platz in einer Behindertenwerkstatt, oder einem Heim selbst finanzieren muss. Wenn jemand, der im Heim lebt, oder in der Werkstatt arbeitet, oder sonst irgendeine Integrationsleistung braucht, die nicht von der Pflegeversicherung finanziert wird, etwas erbt muss er es normalerweise komplett ans Amt abgeben muss. Deshalb haben viele Eltern behinderter Kinder ein Testament, das je nach dem was günstiger erscheint für das Kind entweder eine Vorerben – Nacherben – Konstruktion enthäkt, oder für das behinderte Kind eine Stiftung errichtet. In diesem Fall wird es noche in wenig komplizierter.

15 Jahre zuvor

Das Verhalten der Schwester ist wohl keinesfalls unüblich. Mein Erbrechtsprofessor vermutete gar, die Ansicht, dass den Blutsverwandten das Erbe zusteht, sei genetisch festgelegt. 😉
Und nachdem sogar darüber gestritten wird, ob ein falsch gesetzter i-Punkt („Mein letzter Willi“) ein Testament ungültig macht, bin ich auch geneigt ihm zu glauben…

biggi_aus_w
15 Jahre zuvor

die erbschaft der verstorbenen mutter war vor 1,5 jahren –
vielleicht war es garnicht soviel wie alle denken…
es kann doch sein, dass die junge familie zum beispiel ein auto, eine einbauküche und nen fernseher gekauft hat und damit das erbe vebraucht hat, dann hat die böse schwägerin eh die
a… karte gezogen, was ich ihr von herzen gönne … *zwinker*

noumenon
15 Jahre zuvor

erst mal finde ich es toll, dass hr. petersen wenigstens mit der grabstelle keine schwierigkeiten mehr hat.

und zweitens würde ich ihm unglaublich gerne mit den zwillingen helfen (hab selbst zwei kleine kinder, und weiß ja, wie das ist). nur leider wohnt er wohl etwas zu weit weg, um da konkret beizustehen.

vielleicht findet sich aber durch das blog doch noch ganz gezielte praktische hilfe für ihn (und sei es kostenloses baby-sitten), damit er nicht auf diese „tante“ angewiesen ist.

Rowerle
15 Jahre zuvor

Ich denke mal, daß unser Undertaker da schon viel helfen konnte bzw. ausreichend fachkundige Hilfe auch in der dortigen Gemeinde angeboten wird – immerhin hat ja auch schon das Friedhofsamt da aktiv im allerpositivsten Sinne agiert. Für die Probleme mit den Zwillingen und dem ganzen Stress möchte ich erwähnen (habe btw. 4 Kinder, von denen No. 3+4 Zwillies sind), dass der arme Vater sich an seine Krankenkasse / Kirchengemeinde wenden sollte. Er hat gesetzlichen Anspruch, aus Sozialleistungen eine aktive Hilfe zu bekommen. Und die braucht er weiß Gott auch! Und selbst wenn er nicht (mehr) konfessionell ist – ich kann mir nicht vorstellen, dass die nächstgelegene kath./ev. Pfarre da nicht direkt mit aller Macht hilft. Zudem sollte Hans sein Zwillies wieder heimbekommen, allein um die Lehre zu füllen. Es gibt nichts schlimmeres, als in so einem Fall nichts zu tun zu haben, um sich abzulenken. Und für die Stresspunkte kommt fachkundige externe Hilfe. Zu seiner Schwägerin fällt mir nur der Spruch ein: „Ich verstehe mich mit meinen Geschwistern sehr gut, auch fiskalisch.“ – „Habt ihr… Weiterlesen »

Astrid
15 Jahre zuvor

Mir wurde vor Wut gerade übel, als ich gelesen hab, was das Weib da getan hat. Unglaublich taktlos, und sowas von Schmerz zufügend, wenn man über jemanden, der gerade gestorben ist nur im Bezug aufs Erben spricht. *würg*
Dann ists auch noch ihre eigene Schwester…wie kann man nur so geldgeil sein,d ass man selbst ein wenig Anstand und Taktgefühl absolut vermissen lässt, wie kaputt muss diese Frau nur sein…

Diese Person würde ich nicht mehr zur Familie zählen, wenn die Feierlichkeiten nach der Beerdigung vorbei sind. Evtl. würde ich sie sogar nicht zur Beerdigung kommen lassen. Das ist echt das Letzte.

Der arme junge Mann der eh schon überfordert ist.

Mal hoffen, dass sie die Kinder nicht mitgenommen hat um ein hinterlistiges Spiel zu planen oder ein Mittel zu haben ihn zu erpressen.

Astrid
15 Jahre zuvor


Hoffen wir mal nicht, dass die Schwester über die Kinder ans Erbe will. „Ich kümmer mich jetzt um die -> also steht mir das zu!“

Genau das hab ich auch befürchtet. Nicht, dass sie meiner Ansicht nach damit Recht hätte…

ToSiLuHa
15 Jahre zuvor

Mangels Testament erbt nach Jutta der Mann (bei gesetzlichem Güterstand der Zugewinngemeinschaft) die Hälfte. Die andere Hälfte geht an die Kinder zu gleichen Teilen.
Das Erbe des Kindes geht zu gleichen Teilen an die Eltern. Da die Mutter bereits vorverstorben ist, geht diese Hälfte an die Abkömmlinge der Mutter, also die Zwillinge.

Soweit meine Meinung als Nachlasskröte 🙂

MacKaber
15 Jahre zuvor

Da meine Schwester verstorben ist, bist du sowieso nicht mehr mit uns verwandt! Diesen Satz mußte ich schon sinngemäß in ähnlichem Zusammenhang anhören. Mit dem Stiftungsgrab ,das im rechten Moment auftauchte kann er der Mischpoke erst mal ordentlich vor den Koffer sch….
Die restlichen Hoffnungen wird ihnen das Nachlassgericht nehmen.
Ein Haken:
Irgendwo hab ich aber mal gehört, dass es beim Erben von großen Vermögen für Eingeheiratete eine Fristenregelung gibt, damit nicht jemand schnell unmittelbar vor dem Tod schnell noch heiratet, um die Verwandtschaft zu ärgern. Das gilt aber nicht für die persönlichen direkten Nachkommen, also die Kinder.
Ansonsten, sobald der Kopf einigermassen klar ist: Kinder abholen!!!

Huck
15 Jahre zuvor

„Irgendwo hab ich aber mal gehört, dass es beim Erben von großen Vermögen für Eingeheiratete eine Fristenregelung gibt, damit nicht jemand schnell unmittelbar vor dem Tod schnell noch heiratet, um die Verwandtschaft zu ärgern.“

Diese Fristenregelung gibt es im Erbrecht nicht.

Es gibt etwas ähnliches im Rentenrecht, wo Hinterbliebenenrenten bei kurzer Ehe und großem Altersunterschied betroffen sind.

jurist
15 Jahre zuvor

Ich habe jetzt nicht alle Kommentare gelesen, aber zur Beantwortung der erbrechtlichen Frage (bin Referendar und musste Erbrecht fürs 1. Examen lernen): Die Schwester von Jutta bekommt in keinem Fall etwas. Was sie ausführt, ist halbjuristisch verpackter Schwachsinn. Ich gehe mal davon aus, Jutta ist vor dem Sohn Tim verstorben. Falls Jutta und Hans im Güterstand der Zugewinngemeinschaft gelebt haben, ergibt sich damit folgendes Bild: Juttas Ehemann erbt 1/2 des Vermögens (1/4 als Ehemann und 1/4 als sog. pauschalierter Zugewinnausgleich; er könnte den Zugewinn auch exakt durchführen lassen, das würde aber nur an der Verteilung des Erbes zwischen ihm und den Kindern etwas ändern. Was sinnvoller ist, hängt je vom Einzelfall ab und wird kompliziert. Ich gehe davon aus, dass er den pauschalierten Ausgleich nicht gewählt hat). Die verbliebene Hälfte wird auf die drei Kinder verteilt. Jedes Kind erhält also 1/6. Da das Kind Tim nun nach dem Tod der Mutter verstorben ist, ist auch hier ein Erbfall eingetreten. Das 1/6 des Vermögens seiner Mutter fällt also an die Erben des Sohnes Tim. Dies ist… Weiterlesen »

jurist
15 Jahre zuvor

Nachtrag:

Leider hat sich ein kleiner Fehler oben eingeschlichen, hatte gerade kein Gesetz zur Hand, als ich es schnell runtergetippt hatte:

Der Fehler liegt bei dem 1/6 (des Vermögens der Mutter), das eigentlich an Tim gegangen wäre.
Nach seinem Tod geht die Hälfte davon (also 1/12) an den Vater Hans, das übrige 1/12 wird auf die Abkömmlinge der Mutter verteilt, also seine Brüder (erhalten je 1/24).

Verteilung ist als im Ergebnis:
1/2 + 1/12 = 7/12 für Hans
und je
1/6 + 1/24 = 5/24 für die Brüder Lukas und Tobias

Ich hoffe, jetzt ist hier kein Kopfrechenfehler drin. Juristisch müsste es aber stimmen.

ToSiLuHa
15 Jahre zuvor

@ 40
Sach ich doch 😉

ToSiLuHa
15 Jahre zuvor

(Nachtrag: Wobei der Erbfall JUTTA ein anderer ist als der Erbfall TIM. Denn ein gleichzeitiges Versterben liegt hier nicht vor!
Das bedeutet, dass Deine Berechnung in #40 richtig ist.
Tim wird beerbt von seinem Vater zur Hälfte und seinen Geschwistern zu je 1/4.)

MacKaber
15 Jahre zuvor

@43: Einspruch Euer Ehren! Wenn die Geschwister von Tim erben, warum dann nicht die Schwester der Jutta?

Huck
15 Jahre zuvor

„Wenn die Geschwister von Tim erben, warum dann nicht die Schwester der Jutta?“

Einfach. Tim hatte weder Kinder noch Ehepartner, also keine Erben erster Ordnung. Damit kommen bei ihm die Erben zweiter Ordnung wie Geschwister zum Zug.

Jutta hingegen hatte Erben erster Ordnung, die Erben zweiter Ordnung gesetzlich von der Erbfolge ausschließen.

ToSiLuHa
15 Jahre zuvor

@ 45:
Bingo 😉

Silke
15 Jahre zuvor

kl. Nachtrag, was die Bestattung eines Erwachsenen und eines Kindes gemeinsam in einem
Sarg betrifft.
[img]http://thepopeofpentecost.files.wordpress.com/2008/01/casket.jpg[/img]

in Amerika scheint es erlaubt zu sein.
wie in vielem sind die Besttungsgesetze- und Verordnungen scheinbar liberaler als hierzulande




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