Allgemein

Abräumung des Grabes nach der Ruhezeit

Wenn die Ruhezeit abgelaufen ist, wer räumt dann das Grab ab und beseitigt es?

Das kommt auf die Friedhofssatzung an. In manchen Gemeinden muß das der Nutzungsberechtigte selbst veranlassen und bezahlen. Es gehen aber immer mehr Gemeinden dazu über, die Kosten dafür gleich in die Nutzungsgebühr einzurechnen und die Abräumung zu übernehmen, weil häufig der Nutzungsberechtigte nicht mehr „aufzutreiben“ ist.

Sehr schön wird das im Kandelaber-Blog beschrieben.
Dazu eine Zuschrift:

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Normalerweise ist es doch so, dass die Angehörigen mit der Grabgebühr (egal ob kirchlicher oder städtischer Friedhof) für die Grabstätte doch auch den dereinstigen Rückbau entrichten. Anders sieht es aus, wenn die Grabstelle vor dem Ende der Ruhezeit bzw. dem Nutzungsrecht auf gegeben wird. Siehe auch „Ende der Trauer?

Demnächst muß ich zwei Gräber auflösen, weil die Ruhezeit abgelaufen ist. Was mache ich denn da?

Wenn man Glück hat, bekommt man als Nutzungsberechtigter Post von der Verwaltung. Im ungünstigsten Fall wird die Auflassung/Aufhebung des Gräberfeldes nur am schwarzen Brett des Friedhofes aufgeboten.

In diesem Fall muß man sich um die Abräumung des Grabes bemühen, das bedeutet, daß man die gärtnerische Anlage des Grabes zu entfernen hat und den Grabstein, samt Einfassung und Fundament beseitigt. In manchen Gegenden kann man mit einem Steinmetz einen Handel abmachen, daß er den alten Stein zur freien Weiterverwendung bekommt und dafür die Abräumung erledigt.
Die Bereitschaft der Steinmetze dazu sinkt aber.

Kümmert man sich nicht, dann wird das Grab behördlicherseits abgeräumt und man kann als Nutzungsberechtigter mit den Kosten belegt werden.

So ein Grab läuft 20 Jahre. Wenn diese Zeit rum ist, muß es dann sofort abgeräumt werden? Kann man das auch schon vorher machen lassen oder nachher?

Normalerweise werden die Nutzungsbrechtigten auf irgendeine Weise (s. o.) benachrichtigt. Dieser Benachrichtigung kann man auch entnehmen, wann und wie die Abräumung zu erfolgen hat.
Es spricht in der Regel nichts dagegen, wenn man die Abräumung einige Monate vorher veranlasst und normalerweise sind auch ein paar Wochen Verzug kein Problem. In einem solchen Fall ist es aber sinnvoll, den jeweiligen Friedhofsverwalter zu kontaktieren.

Nur in seltenen Fällen ist es so, daß ein Grab direkt am Stichtag oder nahe dabei einzeln abgeräumt werden muß. Das Grab gehört ja zu einem Gräberfeld und es wäre unschön und würde auch die Ruhe der Toten stören, würden nun immer wieder vereinzelte Gräber zwischendrin abgeräumt.
Deshalb kann es sein, daß bestimmte Gräber in der ersten Reihe zwar schon abgelaufen sind, die Gemeinde die Aufhebung des Feldes aber erst zu dem Zeitpunkt terminiert, an dem das letzte Grab in diesem Feld abläuft, damit alles gemeinsam erledigt werden kann.

Kann ich die Grabplatte mit der Rückseite nach oben als Gartenweg oder Aufstellungsort für den Gartengrill nehmen?
Oder ist das zu makaber?

Verboten ist das nicht. Ob man das haben möchte, muß man selbst entscheiden.

Ich könnte ja auch von Steinmetz zu Steinmetz fahren, vielleicht kauft einer den Stein.

Sicher. Das kann auch gut funktionieren, allerdings dürfte der Erlös nicht besonders hoch sein, es sei denn es handelt sich um einen großen und besonderen Stein. Zu berücksichtigen ist allerdings, daß die Grabplatte/der Grabstein nicht zu viele und zu tiefe Löcher, etwa von der Anbringung einer geschraubten Schrift hat, daß die vorherige Schrift nicht zu tief eingehauen war und daß der Stein auch eine bestimmte Dicke hat. Der Steinmetz wird ihn gewaltig abschleifen müssen und dann sollte noch genügend Material da sein.

Ist es eigentlich verboten, das Grab auf dem Friedhof abzubauen, und (natürlich ohne Leiche) im eigenen Garten wieder neu aufzustellen? Um dann so zu tun als ob hier jemand liegt? Ist doch weiter nichts als ein normales Blumenbeet. Oder ein erfundenes Grab?

Du kannst in Deinem Garten den grünen Mondgott verehren, dem heiligen Läusekamm ein Denkmal errichten oder auch eine grabähnliche Gedenkstätte für Deine Familie einrichten. Viel wird man nicht dagegen haben können. Ob das ggf. allen Nachbarn gefällt, ist eine andere Sache, aber die würden sich vielleicht auch an Gartenzwergen stören.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.

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(©si)