Allgemein

Abräumung des Grabes nach der Ruhezeit

Wenn die Ruhezeit abgelaufen ist, wer räumt dann das Grab ab und beseitigt es?

Das kommt auf die Friedhofssatzung an. In manchen Gemeinden muß das der Nutzungsberechtigte selbst veranlassen und bezahlen. Es gehen aber immer mehr Gemeinden dazu über, die Kosten dafür gleich in die Nutzungsgebühr einzurechnen und die Abräumung zu übernehmen, weil häufig der Nutzungsberechtigte nicht mehr „aufzutreiben“ ist.

Sehr schön wird das im Kandelaber-Blog beschrieben.
Dazu eine Zuschrift:

Werbung

Normalerweise ist es doch so, dass die Angehörigen mit der Grabgebühr (egal ob kirchlicher oder städtischer Friedhof) für die Grabstätte doch auch den dereinstigen Rückbau entrichten. Anders sieht es aus, wenn die Grabstelle vor dem Ende der Ruhezeit bzw. dem Nutzungsrecht auf gegeben wird. Siehe auch „Ende der Trauer?

Demnächst muß ich zwei Gräber auflösen, weil die Ruhezeit abgelaufen ist. Was mache ich denn da?

Wenn man Glück hat, bekommt man als Nutzungsberechtigter Post von der Verwaltung. Im ungünstigsten Fall wird die Auflassung/Aufhebung des Gräberfeldes nur am schwarzen Brett des Friedhofes aufgeboten.

In diesem Fall muß man sich um die Abräumung des Grabes bemühen, das bedeutet, daß man die gärtnerische Anlage des Grabes zu entfernen hat und den Grabstein, samt Einfassung und Fundament beseitigt. In manchen Gegenden kann man mit einem Steinmetz einen Handel abmachen, daß er den alten Stein zur freien Weiterverwendung bekommt und dafür die Abräumung erledigt.
Die Bereitschaft der Steinmetze dazu sinkt aber.

Kümmert man sich nicht, dann wird das Grab behördlicherseits abgeräumt und man kann als Nutzungsberechtigter mit den Kosten belegt werden.

So ein Grab läuft 20 Jahre. Wenn diese Zeit rum ist, muß es dann sofort abgeräumt werden? Kann man das auch schon vorher machen lassen oder nachher?

Normalerweise werden die Nutzungsbrechtigten auf irgendeine Weise (s. o.) benachrichtigt. Dieser Benachrichtigung kann man auch entnehmen, wann und wie die Abräumung zu erfolgen hat.
Es spricht in der Regel nichts dagegen, wenn man die Abräumung einige Monate vorher veranlasst und normalerweise sind auch ein paar Wochen Verzug kein Problem. In einem solchen Fall ist es aber sinnvoll, den jeweiligen Friedhofsverwalter zu kontaktieren.

Nur in seltenen Fällen ist es so, daß ein Grab direkt am Stichtag oder nahe dabei einzeln abgeräumt werden muß. Das Grab gehört ja zu einem Gräberfeld und es wäre unschön und würde auch die Ruhe der Toten stören, würden nun immer wieder vereinzelte Gräber zwischendrin abgeräumt.
Deshalb kann es sein, daß bestimmte Gräber in der ersten Reihe zwar schon abgelaufen sind, die Gemeinde die Aufhebung des Feldes aber erst zu dem Zeitpunkt terminiert, an dem das letzte Grab in diesem Feld abläuft, damit alles gemeinsam erledigt werden kann.

Kann ich die Grabplatte mit der Rückseite nach oben als Gartenweg oder Aufstellungsort für den Gartengrill nehmen?
Oder ist das zu makaber?

Verboten ist das nicht. Ob man das haben möchte, muß man selbst entscheiden.

Ich könnte ja auch von Steinmetz zu Steinmetz fahren, vielleicht kauft einer den Stein.

Sicher. Das kann auch gut funktionieren, allerdings dürfte der Erlös nicht besonders hoch sein, es sei denn es handelt sich um einen großen und besonderen Stein. Zu berücksichtigen ist allerdings, daß die Grabplatte/der Grabstein nicht zu viele und zu tiefe Löcher, etwa von der Anbringung einer geschraubten Schrift hat, daß die vorherige Schrift nicht zu tief eingehauen war und daß der Stein auch eine bestimmte Dicke hat. Der Steinmetz wird ihn gewaltig abschleifen müssen und dann sollte noch genügend Material da sein.

Ist es eigentlich verboten, das Grab auf dem Friedhof abzubauen, und (natürlich ohne Leiche) im eigenen Garten wieder neu aufzustellen? Um dann so zu tun als ob hier jemand liegt? Ist doch weiter nichts als ein normales Blumenbeet. Oder ein erfundenes Grab?

Du kannst in Deinem Garten den grünen Mondgott verehren, dem heiligen Läusekamm ein Denkmal errichten oder auch eine grabähnliche Gedenkstätte für Deine Familie einrichten. Viel wird man nicht dagegen haben können. Ob das ggf. allen Nachbarn gefällt, ist eine andere Sache, aber die würden sich vielleicht auch an Gartenzwergen stören.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Schlagwörter: , , , ,

Allgemein

Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.

Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.

Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 18. Mai 2008 | Revision: 15. Juni 2018

Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch etwa € 8.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
8 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
jango
16 Jahre zuvor

Bin selber Steinmetz und kann aus Erfahrung sagen dass der Arbeitsaufwand den man benötigt fast immmer höher ist als der Wert des Steins.
Es gibt natürlich Ausnahmen allerdings sehr wenige wie seltenes Material etc.

16 Jahre zuvor

Normalerweise ist es doch so, dass die Angehörigen mit der Grabgebühr (egal ob kirchlicher oder städtischer Friedhof) für die Grabstätte doch auch den dereinstigen Rückbau entrichten. Anders sieht es aus, wenn die Grabstelle vor dem Ende der Ruhezeit bzw. dem Nutzungsrecht auf gegeben wird. Siehe auch „[URL=http://www.flack.de/wordpress/?p=209]Ende der Trauer?[/URL]“

Elvira
16 Jahre zuvor

Bei uns kann man das Grab, wenn es abgelaufen ist, nochmal „kaufen“, also die Frist verlängern, z.B. weil man ja da selbst mal mit „reinliegen“ will, aber eben erst später…
Als mein Vater zu seinen Eltern ins Grab kam, haben wir den Stein, der ja sowieso zum Steinmetz musste, etwas von der Form her umarbeiten lassen, so dass er jetzt viel „zeitgemäßer“ ausssieht, das hat nicht soo viel gekostet.

Mac Kaber
16 Jahre zuvor

Was wohl mit all den Millionen Grabsteinen die jedes Jahr in Deutschland übrig werden, passiert, wenn nur ganz wenige wiederverwendet werden können?
Eigentlich wäre doch nicht mal eine Einfassung nötig, die leeren Gräber haben doch auch nichts ausser Gras.
Ein Samentütchen mit Wiesensommerblumenmischung ist auch sehr schön.
Hoffentlich hab ich es mir jetzt nicht mit den Steinmetzen verdorben.

Mac Kaber
16 Jahre zuvor

Da fällt mir gerade ein, wenn niemand die Grabplatte will, weil z.B. die Bohrlöcher für die Schrift zu tief sind.
– Bevor sie eingestampft und zerschlagen wird –
Der Steinmetz könnte doch den Familiennamen als rechteckige Tafel heraustrennen, was ein exclusives Namensschild ergibt. Weiß doch keiner wo es her stammt, – hab ich machen lassen.

Klaus
16 Jahre zuvor

Also der alte Grabstein wird denke ich mal zu Schotter verarbeitet und dann im Baugewerbe eingesetzt.

Straße etc.

ODER?

16 Jahre zuvor

Die Friedhofsverwaltungen handhaben das unterschiedlich. In aller Regel werden die Steine gesammelt und in größeren Stückzahlen verkauft. Abnehmer sind in der Tat auch Baustofffirmen. Es heißt aber auch, die Steine gehen zum Teil nach Italien, um dort wieder aufgearbeitet zu werden.

michaela
16 Jahre zuvor

hallo eine wichtige frage meine mutter ist vor 21jahren gestorben mein vater wieder verheiratet und jetzt verstorben stiefmutter alleinerbin und sehr böse jetzt hat sie einfach von meiner mutter die daten weggelassen darf das überhaupt sie liegt da doch und es war ja meine mutters stein bitte um hilfe




Rechtliches


8
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex