Welches Mindestalter muß ich haben, um Bestatter zu werden?
Hallo, ich bin N., 19 Jahre alt und möchte schon seit meinem 14. Lebensjahr den Beruf des Bestatters ausüben.
Da ich gelesen habe das ich den Beruf erst ab 18 Jahren ausüben darf bin ich erstmal in die Altenpflege gegangen. Über den Beruf des Bestatters habe ich mich auch schon ausführlich informiert. Nur ich streite mich permanent mit meiner Mutter über zwei Sachen:
1. Meine Mutter meint das ich den Beruf erst mit 21 ausüben darf.
2. Ich MUSS sofort einen Führerschein haben um die Ausbildung anzufangen.Nun meine Frage: Was ist nun richtig? 18 oder 21? Führerschein von Beginn Pflicht oder nicht?
Danke schonmal im voraus.
MfG, N
Die Verordnung über die Ausbildung zur Bestattungsfachkraft enthält weder ein Mindestalter, noch als Eingangsvoraussetzung den PKW-Führerschein.
Grundsätzlich ist eine ernstzunehmende Ausübung des Bestatterberufes aber ohne Führerschein nicht möglich. Bewerber um einen Ausbildungsplatz…
…wurden von mir stets angehalten, den Führerschein zu machen und erhielten den Großteil der Kosten für die Fahrausbildung durch mich gestellt und konnten, neben der Büffelei für die Berufsschule auch während der Arbeitszeit für den Führerschein lernen. Das soll verdeutlichen, wie wichtig der Besitz der Fahrerlaubnis für diesen Beruf ist.
Auszubildende, die bis zum Abschluß der Ausbildung keinen Führerschein hatten, durften nicht mit einer Übernahme ins Angestelltenverhältnis rechnen.
Als Mindestalter würde ich auch 18 ansehen. Eine gewisse persönliche Reife, die man sicher auch mit 18 noch nicht hat, sollte der Bewerber mitbringen.
In vielen Stellenausschreibungen lese ich, daß als Mindestalter ebenfalls 18 genannt wird und der Führerschein wird hier auch einfach schon erwartet. Als Höchstalter wird oft 24 angegeben, jedoch spricht nichts dagegen, daß man auch älter ist, wenn man diese Ausbildung beginnt.
Eine Vorbildung in einem Pflegeberuf ist sicherlich von Vorteil.
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