Frag doch den Undertaker

Was muss ich tun, wenn ein Angehöriger im Urlaub stirbt?

Was muss ich tun, wenn im Urlaub ein Sterbefall eintritt? Ein Todesfall ist immer eine Ausnahmesituation. Noch schwieriger wird es, wenn jemand nicht zu Hause stirbt, sondern während einer Reise.

Plötzlich befindet man sich nicht in der vertrauten Umgebung, kennt die örtlichen Abläufe nicht und muss sich mit Ärzten, Behörden, Hotels, Reiseveranstaltern oder sogar ausländischen Stellen auseinandersetzen.

Die wichtigste Botschaft lautet: Auch im Urlaub müssen Sie nicht alles allein regeln. Entscheidend ist zunächst, wo der Sterbefall eingetreten ist: innerhalb Deutschlands oder im Ausland.

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Sterbefall im Urlaub innerhalb Deutschlands

Stirbt ein Mensch während eines Urlaubs in Deutschland, gelten grundsätzlich die normalen deutschen Abläufe. Trotzdem fühlt sich die Situation für Angehörige oft komplizierter an, weil sie sich nicht am Heimatort befinden.

Der erste Schritt ist immer die ärztliche Feststellung des Todes. In einem Hotel, einer Ferienwohnung, auf einem Campingplatz oder bei Verwandten muss ein Arzt gerufen werden. Bei einem erwarteten Todesfall kann dies ein örtlicher Arzt oder der ärztliche Bereitschaftsdienst unter 116117 sein. Bei einem plötzlichen, unklaren oder ungewöhnlichen Todesfall sollte der Notruf 112 gewählt werden.

Der Arzt führt die Leichenschau durch und stellt die Todesbescheinigung aus. Erst danach kann ein Bestatter den Verstorbenen abholen und weitere Schritte einleiten.

Muss ich einen Bestatter am Urlaubsort beauftragen?

Nein, nicht zwingend.

Sie können grundsätzlich einen Bestatter am Urlaubsort beauftragen. Sie können aber auch Ihren Bestatter am Heimatort anrufen und mit ihm besprechen, wie die Überführung organisiert wird. Viele Bestatter arbeiten bundesweit mit Kollegen zusammen oder können eine Abholung über ein Partnerunternehmen veranlassen.

In aller Regel ist es sinnvoll, den Bestatter anzurufen, der später daheim auch die Beerdigung durchführen soll. Er soll alles koordinieren, das erspart unter Umständen hohe, doppelte Kosten.

Wichtig ist: Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen. Gerade in Hotels, Kliniken oder Pflegeeinrichtungen wird manchmal sehr schnell ein örtlicher Bestatter vorgeschlagen. Das kann praktisch sein, ist aber keine Pflicht. Die Angehörigen haben das Recht, selbst zu entscheiden, wer beauftragt wird.

Wenn, dann beauftragen sie den örtlichen Bestatter ausdrücklich nur mit der ersten Abholung und Aufbewahrung des Verstorbenen, bevor sie mit dem Bestatter Ihres Vertrauens alles geklärt haben.

Rückführung innerhalb Deutschlands

Wenn der Verstorbene am Heimatort bestattet werden soll, muss er vom Urlaubsort dorthin überführt werden. Das organisiert in der Regel der beauftragte Bestatter.

Die Kosten hängen von der Entfernung, dem Aufwand und dem jeweiligen Unternehmen ab. Eine Überführung innerhalb Deutschlands kann je nach Strecke deutlich ins Geld gehen. Darum lohnt es sich, vor der Beauftragung nach den voraussichtlichen Kosten zu fragen.

Für die Beurkundung des Sterbefalls ist meist das Standesamt des Sterbeortes zuständig, nicht das Standesamt des Wohnortes. Auch hierbei hilft der Bestatter.

Man erkennt: Es kann also sinnvoll sein, zwei Bestatter im Boot zu haben. Das ist der örtliche Bestatter für Abholung und Aufbewahrung des Toten, sowie die Beurkundung beim Standesamt.
Schon bei der Frage, wer die Überführung vornehmen soll, müssen Sie fragen, wer das günstiger abwickelt: Der Bestatter vor Ort oder der Bestatter vom Heimatort. Am Heimatort soll dann der Bestatter alles übernehmen, den sie dort ausgewählt haben.

Sterbefall im Ausland

Ein Todesfall im Ausland ist deutlich komplizierter. Hier gelten zunächst die Vorschriften des jeweiligen Landes. Zusätzlich müssen deutsche Angehörige klären, ob der Verstorbene im Ausland bestattet oder nach Deutschland überführt werden soll.

Der erste Schritt ist auch im Ausland die Verständigung eines Arztes oder der örtlichen Notrufstelle. In Hotels oder Ferienanlagen hilft meist die Rezeption, einen Arzt, Rettungsdienst oder die Polizei zu verständigen.

Je nach Land wird die Polizei automatisch eingeschaltet, insbesondere bei plötzlichen, ungeklärten oder nicht natürlichen Todesfällen. Das bedeutet nicht automatisch, dass ein Verbrechen vermutet wird. Es ist in vielen Ländern schlicht vorgeschriebener Ablauf.

Kontakt zur deutschen Botschaft oder zum Konsulat

Bei einem Todesfall im Ausland sollten Angehörige möglichst früh Kontakt mit der deutschen Auslandsvertretung aufnehmen. Botschaften und Konsulate können den Todesfall nicht „für die Familie regeln“, aber sie können wichtige Hilfestellung geben.

Sie können zum Beispiel erklären, welche örtlichen Behörden zuständig sind, welche Unterlagen benötigt werden und welche Bestattungsunternehmen oder Übersetzer vor Ort infrage kommen. Deutsche Auslandsvertretungen weisen selbst darauf hin, dass ein Todesfall im Ausland zusätzliche Formalitäten und Kosten verursachen kann. Quelle: Auswärtiges Amt / Deutsche Auslandsvertretung

Ausländische Sterbeurkunde und Dokumente

Im Ausland wird der Sterbefall nach den dortigen Regeln beurkundet. Angehörige benötigen in der Regel eine ausländische Sterbeurkunde. Je nach Land kann zusätzlich eine Übersetzung, eine Apostille oder eine Legalisation erforderlich sein.

Diese Begriffe wirken bürokratisch, sind aber wichtig. Eine Apostille oder Legalisation bestätigt, dass eine ausländische Urkunde in Deutschland verwendet werden kann. Ob dies notwendig ist, hängt vom jeweiligen Land ab.

Ein ausländischer Sterbefall kann später auf Antrag auch in einem deutschen Sterberegister nachbeurkundet werden. Das ist nicht immer zwingend erforderlich, kann aber für spätere Formalitäten hilfreich sein. Quelle: Verwaltungsportal / Standesamtliche Informationen

Bestattung im Ausland oder Rückführung nach Deutschland?

Nach einem Todesfall im Ausland stellt sich eine zentrale Frage: Soll der Verstorbene im Reiseland bestattet werden oder nach Deutschland zurückgebracht werden?

Beides ist grundsätzlich möglich, hängt aber von den Vorschriften des jeweiligen Landes, den Wünschen der Angehörigen, religiösen oder persönlichen Vorstellungen und den Kosten ab.

Eine Rückführung nach Deutschland ist meist aufwendig. Es müssen örtliche Behörden, Bestatter, Konsulat, Fluggesellschaften und deutsche Stellen zusammenwirken. Der Verstorbene muss entsprechend vorbereitet und in einem zugelassenen Transportsarg oder als Urne transportiert werden.

Manchmal ist eine Einäscherung im Ausland mit anschließender Überführung der Urne einfacher und günstiger. Das ist aber nicht in jedem Land ohne Weiteres möglich und sollte niemals ohne genaue Prüfung der örtlichen Vorschriften entschieden werden.

Mein persönlicher guter Rat:

Ich bin seit weit über 40 Jahren mit dem Bestattungswesen verbunden. Aus meiner jahrzehntelangen Erfahrung kann ich sagen, dass es bei Auslandssterbefällen im Grunde nur eine sinnvolle Vorgehensweise gibt:

Sie werden zwei Bestattungsunternehmen beauftragen müssen: Eins vor Ort im Ausland und eins daheim. Das ausländische Unternehmen kennt sich mit allen örtlichen Bestimmungen aus. Verzichten Sie auf alles, was zusätzlich Geld kostet.
Lassen Sie, wann immer es geht, vor Ort eine Einäscherung vornehmen. Auch wenn Sie dagegen Bedenken haben und Ihnen der Gedanke an ein Krematorium fremd vorkommt. Der Hintergrund: Die Überführung einer Urne nach Deutschland kostet nur ganz wenig. Meist kann die Urne sogar von Ihnen selbst im Gepäck mitgenommen werden.

Sie benötigen dann nur noch einen Bestatter in Deutschland, der die Urne in Empfang nimmt und die Bestattung durchführt.

Verzichten Sie, wann immer es geht, auf eine Überführung des Leichnams nach Deutschland. Das kann bis zu 20.000 Euro und mehr kosten!

Wer bezahlt die Rückführung?

Die gesetzliche Krankenversicherung übernimmt eine Rückführung im Todesfall aus dem Ausland in der Regel nicht. Deshalb ist eine gute Auslandskrankenversicherung oder Reiseversicherung wichtig.

Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass eine Auslandsreisekrankenversicherung zu den wichtigsten Reiseversicherungen gehört und dass Rücktransportleistungen besonders beachtet werden sollten. Quelle: Verbraucherzentrale

Viele Menschen denken bei Reiseversicherungen nur an Krankheit oder Unfall. Aber auch die Überführung im Todesfall kann mehrere tausend Euro kosten. Bei Fernreisen können die Kosten erheblich höher liegen.

Darum sollte man vor jeder Auslandsreise prüfen, ob eine Versicherung besteht, die auch den Todesfall und die Rückführung des Verstorbenen umfasst.

Was Angehörige sofort tun sollten

Im Inland reicht es meist, zunächst Arzt oder Notruf zu verständigen und anschließend einen Bestatter auszuwählen. Im Ausland sollte zusätzlich die Reiseleitung, das Hotel, die Versicherung und die deutsche Auslandsvertretung informiert werden.

Wichtig ist, alle Unterlagen aufzubewahren: ärztliche Bescheinigungen, Sterbeurkunden, Polizeiprotokolle, Rechnungen, Versicherungsunterlagen und Kontaktdaten der beteiligten Stellen.

Bei Pauschalreisen kann auch der Reiseveranstalter helfen. Bei Individualreisen müssen Angehörige vieles selbst anstoßen, bekommen aber Unterstützung durch Versicherung, Botschaft, Konsulat und Bestattungsunternehmen.

Nicht vorschnell unterschreiben

Gerade im Ausland stehen Angehörige unter enormem Druck. Man versteht die Sprache nicht, kennt die Preise nicht und möchte alles möglichst schnell erledigen.

Trotzdem sollte man nicht vorschnell teure Aufträge unterschreiben. Wenn eine Versicherung besteht, sollte diese vor größeren Entscheidungen kontaktiert werden. Manche Versicherer arbeiten mit bestimmten Dienstleistern zusammen oder übernehmen Kosten nur, wenn sie vorher eingebunden wurden.

Auch ein deutscher Bestatter am Heimatort kann oft helfen, die Lage einzuschätzen und Kontakt zu einem seriösen Partner im Ausland herzustellen.

Es ist immer eine gute Idee, einen Bestatter am Heimatort zu kontaktieren. Gute Bestatter kennen sich auch mit Auslandssterbefällen aus und können aus der Ferne hilfreich sein.

Fazit

Ein Todesfall im Urlaub ist für Angehörige besonders belastend, weil Trauer und organisatorische Unsicherheit zusammenkommen.

Innerhalb Deutschlands gelten im Wesentlichen die bekannten Abläufe: Arzt verständigen, Todesbescheinigung abwarten, Bestatter auswählen und gegebenenfalls die Überführung zum Heimatort organisieren.

Im Ausland kommen zusätzliche Schritte hinzu: örtliche Behörden, ausländische Sterbeurkunde, mögliche Übersetzungen, Botschaft oder Konsulat, Versicherung und Rückführung.

Der wichtigste Rat lautet deshalb: Ruhe bewahren, nichts überstürzt unterschreiben und frühzeitig professionelle Hilfe einschalten. Ein guter Bestatter, eine erreichbare Reiseversicherung und die deutsche Auslandsvertretung können in einer solchen Situation enorm entlasten.

Und wer regelmäßig ins Ausland reist, sollte schon vor der Reise prüfen, ob eine Versicherung besteht, die auch eine Rückführung im Todesfall übernimmt. Denn im Ernstfall ist nicht nur menschlicher Beistand wichtig, sondern auch eine klare organisatorische Absicherung.

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