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Ausschreibungen, nicht immer die beste Wahl?

Rechtschreibung geprüft

Was haben wir hier vor Ort Anstrengungen unternehmen müssen, damit vor Jahren endlich mal Ausschreibungen der Notfalleinsätze stattfanden. Bis dahin wurden die Notfalleinsätze ohne weitere Prozedur pauschal Jahr für Jahr an das kommunale Bestattungsinstitut der Stadtverwaltung vergeben.

Man darf nicht vergessen, daß sich aus diesen Notfalleinsätzen, also Bergungen von Verstorbenen nach Unfällen oder Straftaten oder sonstigen behördlichen Leichenauffindungen, in den meisten Fällen auch ein lukrativer Auftrag generieren läßt. Bestatter sagen: Wer die Leiche hat, hat auch den Auftrag.

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Als wir es dann, gemeinsam mit Kollegen, endlich geschafft hatten, daß auch die niedergelassenen Bestatter endlich bei diesen Einsätzen berücksichtigt wurden, waren die Gesichter bei den „Kommunalen“ ziemlich lang. Hatte man doch die „Polizeiabholungen“ als feste Bank mit einkalkuliert und hielt man sich doch für unübertrefflich und unersetzlich. „Das geht nur wenige Wochen gut“, unkte man damals und freute sich schon darauf, wenn die selbständigen Bestatter das nicht schaffen würden.

Aber erstaunlicherweise klappte von Stund an alles besser. Die Polizei zeigte sich erfreut darüber, daß die Bestatter in der Hälfte der Zeit vor Ort waren, die Angehörigen atmeten auf und äußerten sich dahingehend, daß sie immer gedacht haben, man MÜSSE die Stadt beauftragen, man käme ja gar nicht daran vorbei.
Auch die Zusammenarbeit der konkurrierenden Bestatter verbesserte sich ein bißchen. So besonders gut versteht man sich hier in der Branche nicht, das wissen wir ja.

Daß aber so eine Ausschreibung der Polizeieinsätze auch negative Folgen haben kann, das erfahren gerade die Bestatter und die Einsatzkräfte in Niederbayern.

Die Kollegen schreiben mir, daß bei der letzten Ausschreibung ausgerechnet die Pietät Eichenlaub das günstigste Angebot abgegeben und den Auftrag bekommen hat. „Die haben bei uns aber gar keine Niederlassung und müssen aus der nächsten Kreisstadt anrücken“, beklagt sich ein Kollege.
Er fordert: „Man muß doch bei den Ausschreibungen auch ein Auge darauf haben, daß die örtlichen Bestatter besonders berücksichtigt werden. Was nützt es denn, wenn sich nächstes Mal aufgrund von EG-Gleichstellungsrichtlinien ein billiger Jakob aus Italien oder Tschechien bewirbt?“

Die Problematik ist klar: Wenn jemand bei einem Unfall oder einer Straftat ums Leben kommt, ist oft Eile geboten. Die Angehörigen sind oft noch nicht benachrichtigt, manchmal ist die Identität der Opfer und der Angehörigen noch unbekannt und deshalb kann man die Familie logischerweise auch nicht nach ihrem persönlichen Haus- und Hofbestatter fragen.
Deshalb wird zunächst der diensthabende Bestatter beauftragt, die Leiche zu bergen und zu lagern. Später dann können die Angehörigen in aller Ruhe ihre persönlichen Verfügungen treffen.

Dieses Bergen der Verstorbenen muß aber aus verschiedenen Gründen zügig geschehen. Bevor der Bestatter nicht da war, können die übrigen Einsatzkräfte nicht weitermachen, die Unfallstelle kann nicht geräumt werden und es entsteht auch eine besondere psychische Belastung der Helfer. Denn oft genug eilen auch Angehörige zum Unfall- oder Tatort und müssen dann zusätzlich noch betreut werden. Eine weitere Rolle spielen Gaffer, die sich an den „aufregenden“ Bildern ergötzen und nicht zuletzt kann die Sicherstellung der Leiche als Spurenträger eine wichtige Rolle spielen.

Deshalb sind die Einsatzkräfte daran interessiert, daß der zuständige Bestatter möglichst schnell kommt.
Aus diesem Grund ist zumeist ein Zeitfenster von rund einer halben Stunde vorgegeben. Doch hat ein Bestatter erst einmal die Ausschreibung für die Polizeieinsätze „gewonnen“, dann ist es später schwierig, ihm diese Aufträge wieder zu entziehen, wenn er immer wieder zu den Einsätzen zu spät kommt.

„Wir wollen erreichen, daß nicht nur auf den Preis, sondern auch auf die Leistungsfähigkeit geachtet wird“, sagt der niederbayerische Kollege. Da höre ich das Martinshorn, weiß, daß auf der Kreisstraße was passiert ist und wäre selbst in sieben oder acht Minuten da. Dann sehe ich aber, daß die ‚Pietät Eichenlaub‚ nach gut einer Stunde endlich angefahren kommt. In der Zeit hätte ich den Verstorbenen geholt und schon in der Kühlung liegen.“

Ein Hinweis: Es wird immer wieder gemutmaßt, um welches Unternehmen oder welche Kette es sich bei der „Pietät Eichenlaub“ handelt. Diese Überlegungen sind müßig, denn es handelt sich um kein bestimmtes Unternehmen, sondern damit sind alle Unternehmen gemeint, die nicht nach den handwerklichen Traditionsmethoden arbeiten, sondern konzern- oder gewinnoptimierte Supermarktdienstleistungen anbieten.
Es ist sicher nicht der Normalfall, dass Einsatzkräfte derart lang auf den Bestatter warten müssen und dann in solche Extremsituationen geraten. Normalerweise ist in der Ausschreibung ein Zeitfenster von 30 Minuten festgelegt. Im ländlichen Bereich allerdings sind die Anfahrtswege lang, dann müssen die Ehrenamtlichen in der bedrückenden Situation ausharren.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.

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