Weil er eine Sexarbeiterin brutal geschlagen haben soll, muss sich ein Freier der … seine Brötchen als Bestatter verdient jetzt vor Gericht … wegen räuberischer Erpressung in Tateinheit mit Körperverletzung verantworten.
Der Beschuldigte soll mit den Dienstleistungen der Prostituierten unzufrieden gewesen sein. »Abgezockt«, so die Darstellung des Freiers, habe sie ihn, weil er zum Preis von 30 Euro keinen Samenerguss bekommen habe. Und das gehe gar nicht.
Deshalb soll der Mann unter Einsatz seiner Faust sein Geld zurückgefordert haben. Die Prostituierte hat ein Schädel-Hirntrauma, eine lädierte Lippe, einen angeschlagenen Zahn und ein Hämatom am Hinterkopf erlitten.
Derweil der Angeklagte davon spricht, dass nicht er der Aggressor gewesen sei, sondern die Hure. Gebissen soll sie ihn haben.
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Kategorie: Fundstücke
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Der Blogbeitrag hat eindeutig die bessere Überschrift 😀
B. Cottin
5 Jahre zuvor
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Lol
Lol, der Freier kann zwar zur Prostitiurten kommen, daher dass er dort kommen muss , steht nicht in den Geschäftsbedingungen.
Der Blogbeitrag hat eindeutig die bessere Überschrift 😀
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