Frag doch den Undertaker

Bestatterrechnung falsch?

Symbolbild

Ist die Bestatterrechnung überzogen? Muss der Bestatter alle seine Rechnungen offenlegen?

Hallo,
sehr gerne würde ich mich erkundigen, ob es rechtens ist, dass der Bestatter auf unsere Bitte hin verweigert, uns die Rechnungen der Fremdleistungen wie Einäscherung im Krematorium, die Gebühr für die Kapelle zur Trauerfeier oder die Kosten für die Anzeige in der HAZ weiterzuleiten. Wir würden diese gerne einsehen, da die gesamte Rechnung uns in einigen Positionen sehr hoch erscheint und wir unglaublich unfreundlich behandelt wurden. Wir möchten einfach nicht gerne über den Tisch gezogen werden. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort – mit freundlichen Grüßen – Michaela

Es ist nicht so einfach, das zu beantworten. Hier spielen die AGB des Bestatters und die Art des vergebenen Auftrags eine Rolle.
In den beiden folgenden Artikeln habe ich mich aber schon diesem Thema gewidmet.

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Hier: https://bestatterweblog.de/zeitungsrechnung-beim-bestatter/
und hier: https://bestatterweblog.de/darf-der-bestatter-aufschlaege-und-steuern-auf-durchlaufende-posten-erheben/

Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte gerne.


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Kategorie: Frag doch den Undertaker

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Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
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Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 11. September 2023

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Clemens
1 Jahr zuvor

Die „Bestahtung“ im Rechnungsausriss ist aber hoffentlich ein Witz, oder?!

Clemens
Reply to  Peter Wilhelm
1 Jahr zuvor

Und ich Naivling dachte, nur die Pietät Eichenlaub sei sozusagen die Unkenntlichmachung…

Alex aus dem Ösi-Land
1 Jahr zuvor

Happy Birthday, Herr Wilhelm!




Rechtliches


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