Frag doch den Undertaker

Bestatterrechnung falsch?

Symbolbild

Ist die Bestatterrechnung überzogen? Muss der Bestatter alle seine Rechnungen offenlegen?

Hallo,
sehr gerne würde ich mich erkundigen, ob es rechtens ist, dass der Bestatter auf unsere Bitte hin verweigert, uns die Rechnungen der Fremdleistungen wie Einäscherung im Krematorium, die Gebühr für die Kapelle zur Trauerfeier oder die Kosten für die Anzeige in der HAZ weiterzuleiten. Wir würden diese gerne einsehen, da die gesamte Rechnung uns in einigen Positionen sehr hoch erscheint und wir unglaublich unfreundlich behandelt wurden. Wir möchten einfach nicht gerne über den Tisch gezogen werden. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort – mit freundlichen Grüßen – Michaela

Es ist nicht so einfach, das zu beantworten. Hier spielen die AGB des Bestatters und die Art des vergebenen Auftrags eine Rolle.
In den beiden folgenden Artikeln habe ich mich aber schon diesem Thema gewidmet.

Werbung

Hier: https://bestatterweblog.de/zeitungsrechnung-beim-bestatter/
und hier: https://bestatterweblog.de/darf-der-bestatter-aufschlaege-und-steuern-auf-durchlaufende-posten-erheben/

Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte gerne.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

Keine Schlagwörter vorhanden

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden


Das Bestatterweblog informiert und unterhält – ganz ohne Google- oder Amazon-Werbung

1,4 Millionen Besucher im Jahr, aber nur etwa 15 spenden. Dabei kostet der Betrieb rund 20.000 € jährlich. Wurde Dir hier schon geholfen? Hattest Du etwas zu lachen? Dann sei eine der seltenen Ausnahmen und gib etwas zurück. Schon 5 € – der Preis einer Tasse Kaffee – helfen weiter. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


(©si)