Ist die Bestatterrechnung überzogen? Muss der Bestatter alle seine Rechnungen offenlegen?
Hallo,
sehr gerne würde ich mich erkundigen, ob es rechtens ist, dass der Bestatter auf unsere Bitte hin verweigert, uns die Rechnungen der Fremdleistungen wie Einäscherung im Krematorium, die Gebühr für die Kapelle zur Trauerfeier oder die Kosten für die Anzeige in der HAZ weiterzuleiten. Wir würden diese gerne einsehen, da die gesamte Rechnung uns in einigen Positionen sehr hoch erscheint und wir unglaublich unfreundlich behandelt wurden. Wir möchten einfach nicht gerne über den Tisch gezogen werden. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort – mit freundlichen Grüßen – Michaela
Es ist nicht so einfach, das zu beantworten. Hier spielen die AGB des Bestatters und die Art des vergebenen Auftrags eine Rolle.
In den beiden folgenden Artikeln habe ich mich aber schon diesem Thema gewidmet.
Hier: https://bestatterweblog.de/zeitungsrechnung-beim-bestatter/
und hier: https://bestatterweblog.de/darf-der-bestatter-aufschlaege-und-steuern-auf-durchlaufende-posten-erheben/
Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte gerne.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Die „Bestahtung“ im Rechnungsausriss ist aber hoffentlich ein Witz, oder?!
Der gesamte Ausschnitt ist ein Joke/Fake.
Und ich Naivling dachte, nur die Pietät Eichenlaub sei sozusagen die Unkenntlichmachung…
Happy Birthday, Herr Wilhelm!