Ist die Bestatterrechnung überzogen? Muss der Bestatter alle seine Rechnungen offenlegen?
Hallo,
sehr gerne würde ich mich erkundigen, ob es rechtens ist, dass der Bestatter auf unsere Bitte hin verweigert, uns die Rechnungen der Fremdleistungen wie Einäscherung im Krematorium, die Gebühr für die Kapelle zur Trauerfeier oder die Kosten für die Anzeige in der HAZ weiterzuleiten. Wir würden diese gerne einsehen, da die gesamte Rechnung uns in einigen Positionen sehr hoch erscheint und wir unglaublich unfreundlich behandelt wurden. Wir möchten einfach nicht gerne über den Tisch gezogen werden. Vielen Dank im Voraus für Ihre Antwort – mit freundlichen Grüßen – Michaela
Es ist nicht so einfach, das zu beantworten. Hier spielen die AGB des Bestatters und die Art des vergebenen Auftrags eine Rolle.
In den beiden folgenden Artikeln habe ich mich aber schon diesem Thema gewidmet.
Hier: https://bestatterweblog.de/zeitungsrechnung-beim-bestatter/
und hier: https://bestatterweblog.de/darf-der-bestatter-aufschlaege-und-steuern-auf-durchlaufende-posten-erheben/
Sollten Sie noch Fragen haben, melden Sie sich bitte gerne.
BILDQUELLEN
- rechnung-muster: Peter Wilhelm
In „Frag den Bestatter“ findest Du meine Antworten auf Fragen von Leserinnen und Lesern. Diese Fragen sind zum Teil Inhalte Dritter, die mich tagtäglich auf den verschiedensten Wegen erreichen. Es handelt sich also um meist nicht bearbeitete und nicht auf ihren Wahrheitsgehalt hin überprüfte Fragen Dritter. Für die Fragen sind allein die Übersender der Mitteilungen verantwortlich. Ich mache mir die Aussagen nicht zu eigen.
Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.
Die „Bestahtung“ im Rechnungsausriss ist aber hoffentlich ein Witz, oder?!
Der gesamte Ausschnitt ist ein Joke/Fake.
Und ich Naivling dachte, nur die Pietät Eichenlaub sei sozusagen die Unkenntlichmachung…