Leserin Margitta hat in einem Frage-Portal eine Frage wie diese hier gefunden:
Meine Mutter ist am 23. März verstorben. Sie hatte vorher schon alles wegen der Bestattung geregelt. Der Bestatter, ein alteingesessenes Unternehmen, übernahm dann auch die Dokumente und begann sofort mit der Organisation und Bearbeitung.
Wegen des Beisetzungstermins verwies er auf Ostern und Osterferien und das könne dauern, so ab dem 8. April sei mit der Beisetzung zu rechnen.
Es ist jetzt der 5. April und meine Mutter liegt immer noch in einem Kühlraum.
Mein Vater hat heute dort angerufen und ihm wurde mitgeteilt, sein Ansprechpartner sei in Urlaub und komme auch erst am 8. April wieder.
Ist das normal? Was ist denn da los? 3 Wochen verreist? Wie sollen wir über diese Zeit mit unseren Gefühlen und dem Schmerz umgehen?
Darf man so etwas Angehörigen und Verstorbenen antun?
Hier macht sich Verzweiflung und Ratlosigkeit breit. Immerhin belaufen sich die Bestattungskosten auf ca. 8.500 € und wir haben auch noch keine Sterbeurkunde, die hat auch noch der Bestatter.
In die Zeit zwischen dem 23.3.2013 und heute ist tatsächlich das Osterfest mit seinen zusätzlichen Feiertagen gefallen.
Aber diese zwar beweglichen, aber doch nicht unregelmäßig stattfindenden Feiertage kommen ja nicht wie ein nächtlicher Exhibitionist urplötzlich aus dem Busch gehüpft und sind für alle vollkommen überraschend da.
Auf diese Feiertage, ebenso wie auf Weihnachten und eventuelle „Brückentage“ nach Christi-Himmelfahrt und Fronleichnam und auf Pfingsten ist man in der Bestattungsbranche ebenso vorbereitet, wie in anderen Arbeitsbereichen auch.
Gerade die klassischen Notdienste, und dazu gehören, wie ich immer wieder betone, die Bestattungsunternehmen nunmal, sind auf solche besonderen Feiertagskonstellationen vorbereitet.
Es kann durchaus sein, daß in einer Kommune auf den Friedhöfen, bei der Friedhofsverwaltung, den Ämtern und im Krematorium an bestimmten Tagen, auch vor und nach den Feiertagen, nicht gearbeitet wird.
Jedoch ist der Tod ein so sensibles Thema, daß zumeist wenigstens Notlösungen möglich sind.
Grundsätzlich ist es für alle Beteiligten leichter, wenn es sich um eine Feuerbestattung handelt.
Dann kann meist schon recht frühzeitig ein Beisetzungstermin genannt werden, der zwar etwas in der Zukunft liegt (zwei oder auch vier Wochen), aber dann wenigstens feststeht.
So kann auch mal ein gewisser Zeitraum überbrückt werden, wenn einige der Angehörigen selbst in Urlaub sind.
Das gilt umso mehr, wenn nur eine Urnentrauerfeier oder Urnenbeisetzung geplant ist und nicht noch zwischendrin eine Trauerfeier mit dem Sarg stattfinden soll.
Dann kann man den Verstorbenen am Sterbeort abholen, beim Bestatter in der Kühlung lagern, zum geeigneten Zeitpunkt ins Krematorium bringen, wo er üblicherweise auch noch einen Tag bis eine Woche liegen kann, bis der Amtsarzt die zweite Leichenschau durchgeführt hat und dann erfolgt die Einäscherung. Wie lange nun die Urne aufbewahrt wird, ist nahezu beliebig. Es gibt Urnen, die Jahre auf eine Beisetzung „warteten“, weil die Umstände es so mit sich brachten.
Der 23.3. war ein Samstag. Der erste Tag zur Erledigung der Formalitäten war also der Montag, der 25.3.
Möglicherweise kann ein Krematorium innerhalb der nächsten Tage (Dienstag, Mittwoch und Donnerstag; dann folgten von Karfreitag bis Ostermontag freie Tage) keine Einäscherung anbieten bzw. durchführen.
So wäre es vielerorts durchaus als normal anzusehen, daß man in der Woche nach Ostern, also zwischen dem 2. und 5. April mit der Kremierung rechnen würde.
Eine Beisetzung wäre dann in der Tat frühestens am oder nach dem 8.4. möglich.
Insgesamt liegen nämlich zwischen dem Todesdatum und dem angekündigten 8. April nur acht reale Arbeitstage und nicht „3 Wochen verreist“.
Gerade an Weihnachten habe ich den Angehörigen oft den Rat gegeben, durch eine solche Verzögerung, die meist in der Aufbewahrung der Urne bestand, den Beisetzungstermin vom Weihnachtsfest weg zu ziehen, damit in den kommenden Jahren nicht ein Tag unmittelbar vor oder nach Weihnachten mit diesem trüben Gedenkdatum belastet ist.
Wenn jemand beispielsweise kurz vor Heiligabend stirbt, ist es durchaus nichts Ungewöhnliches, daß die Beerdigung oder Einäscherung erst im nächsten Jahr erfolgt.
In Kanada, wo man auf den Friedhöfen kleinerer Ortschaften nicht die Möglichkeiten hat, um einen frostharten Boden für eine Graböffnung zu bearbeiten, werden Verstorbene oder deren Urnen oft wochen- oder monatelang aufbewahrt.
Man wundert sich dann, wenn nach dem Auftauen des Bodens auf einmal 20 oder 30 Bestattungen wie am Fließband ablaufen.
Im Grunde ist in diesem Fall nichts wirklich falsch gelaufen. Selbst daß der Bearbeiter in Urlaub gefahren ist, ist eigentlich eine normale Sache; was soll er auch tun, die ganze Zeit die Verstorbene bewachen?
Schlecht gelaufen ist, daß offenbar kein anderer im betreffenden Unternehmen Bescheid weiß und vernünftige Auskünfte geben kann und daß man nicht in der Lage war, wenigstens den Beisetzungstermin zur Beruhigung der Angehörigen schon festzulegen.
Man darf allerdings nicht unberücksichtigt lassen, daß es den Angehörigen oftmals auch wiederum nicht recht ist, wenn aufgrund einer solchen Feiertagskonstellation die Bestattung hoppla-hopp innerhalb von drei Tagen passieren soll.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Diese paar Wochen verblassen gegenüber der Zeitspanne, die man nachher auf dem Friedhof krümelnd und liegend verbringt. 🙂
Jetzt wo ich so drüber nachdenke – bei der langen Verweildauer sollte ich vielleicht wirklich mal fragen, ob ich schon mal probeliegen kann. Wo doch der Rücken so empfindlich ist. *scnr*
Es geht auch anders: Mein Schwiegervater ist am 27.03 verstorben und bereits am 30.03. (Karsamstag) war die Beisetzung.
So sind die Sitten verschieden; ich hatte eher schon die Leute, die die Oma am Folgetag unter die Erde bringen wollten…
hier schreibt das Gesetz aber auch vor, daß binnen einer Woche die Leiche entweder unter die Erde (bzw. in die Gruft) oder ins Feuer verbracht werden muß. Was die Verbrenner am Krematorium manchmal ganz hübsch ins Schwitzen bringt, so viele Kunden pro Tag können die ja auch nicht.
Zitat Tom:
„…den Beisetzungstermin vom Weihnachtsfest weg zu ziehen, damit in den kommenden Jahren nicht ein Tag unmittelbar vor oder nach Weihnachten mit diesem trüben Gedenkdatum belastet ist.“
Das wäre gut, ich kann mich z. B. genau dran erinnern, dass meine Oma damals am 23.12.96 beerdigt wurde. An ihren Geburtstag kann ich mich nicht erinnern.