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Bestattungsfahrzeug und Unfall

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Man sieht bei Unfällen immer mal wieder auch Leichenwagen. Manche Bestatter fahren da mit einer luxuriösen Mercedes-Karre vor, andere kommen mit dem grauen Kastenwagen. Gibt es dafür Bestimmungen?

Das kann normalerweise der Bestatter halten, wie er mag. Es gibt viele Bestatter, die überhaupt nur ein Fahrzeug haben und mit dem fahren sie dann. Das wird regelmäßig ein entsprechend ansehnliches Fahrzeug sein. Andere Bestatter haben für Zwecke, bei denen es nicht auf das Pompöse ankommt, extra unauffälligere Transporter.

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Es ist uns schon mehrfach so gegangen, daß extra dazugesagt wurde, daß es gut wäre, wenn wir mit einem unauffälligeren Fahrzeug kommen.


Neben den anderen Fahrzeugen haben wir noch ein älteres Mercedes-Modell, das wir nur für Überführungen und Spezialaufgaben nutzen. Es zeichnet sich durch einen doppelten Ladeboden aus und hat vorne Platz genug für sechs Leute. Besonders neu und schön ist das Auto nicht, aber äußerst zweckmäßig. Immerhin konnten wir es schon häufiger einsetzen, wenn Angehörige mitfahren wollten oder wenn wir eigene Sargträger mit zu einer Beerdigung nehmen mußten.



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