DIREKTKONTAKT

Fundstücke

Darauf haben wir alle gewartet: Commerzbank schickt Toten keine Einladungen

Sarg mit Post

Es kommt immer wieder vor: Nach dem Ableben einer Person trudelt noch Post für diese ein. Was dem einen egal ist, bedeutet für den anderen eine ganz schlimme Katastrophe.

Dazu passt eine Meldung, die Wolf-Dieter gefunden hat:

Die Commerzbank will künftig darauf verzichten, Verstorbene zum persönlichen Gespräch einzuladen, sagt ein Sprecher der Bank im Gespräch mit der „FAZ“.
Vorausgegangen war der Fall einer Frau aus Schleswig-Holstein, der die Commerzbank nach ihrem Tod mitgeteilt hatte, dass ihr Dispo gestrichen wurde.
Während andere Banken das Privat­kunden­geschäft vernach­lässigen, sind Commerzbank-Kunden selbst mit ihrem Ableben für die Bank nicht gestorben.

faz.net

Man glaubt nicht, wie sehr sich manche darüber aufregen, wenn nach dem Tod eines Verwandten noch Post eintrifft, die an diese Person gerichtet ist.
Ich persönlich denke mir, dass es einfach eine Weile dauert, bis auch der letzte Kontakt mitbekommen hat, dass diese Person verstorben ist. Vor allem wird ja kaum jemand automatisch informiert.
Wenn man selbst nicht aktiv wird und den Verstorbenen überall „abmeldet“, muss man sich nicht wundern, wenn dann doch noch Post kommt.
Das kann auch viele Jahre nach dem Tod noch vorkommen.

Ich finde das jetzt nicht besonders schlimm. Das gehört zum Leben halt dazu und mit so etwas muss man umgehen können.

Andere Leute sehen das anders, das weiß ich. Sie schreiben dann lange Beschwerdebriefe und regen sich fürchterlich auf, weil sie es als pietätlos empfinden, dass es da noch jemand wagt, an einen Toten zu schreiben.

Aber aufgepasst!
Wenn nach dem Tod einer Person Rechnungen oder Vertragsbestätigungen eingehen, die der Verstorbene angeblich noch zu Lebzeiten verursacht haben soll, ist Vorsicht geboten.
Es ist seit jeher ein kriminelles Geschäftsmodell, den Hinterbliebenen Geld aus der Nase zu ziehen, indem Betrüger behaupten, der Verstorbene habe noch etwas bestellt oder noch eine Rechnung offen.
Teilweise wird der Trick noch so ausgestaltet, dass es sich bei den angeblich bestellten Produkten um peinliche Sachen, etwa Porno-Artikel, handeln soll. Da zahlt dann manche Witwe lieber, als dass das Andenken des Verstorbenen evtl. „beschmutzt“ wird.

BILDQUELLEN

  • sargmitpost: KI generiert Peter Wilhelm

Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

keine vorhanden

In der Kategorie „Fundstücke“ präsentiere ich Sachen, die ich zum Thema Tod, Trauer und Bestattungen irgendwo gefunden habe.
Hier erscheinen auch Meldungen aus der Presse und dem Internet, auf die mich meine Leserinnen und Leser hingewiesen haben.

Lesezeit ca.: 2 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 12. März 2024 | Peter Wilhelm 12. März 2024

Lesen Sie bitte auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
4 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
Henning
1 Monat zuvor

„Die Commerzbank will künftig darauf verzichten, Verstorbene zum persönlichen Gespräch einzuladen“ Das hört sich an, als sei das zuvor gang und gäbe gewesen?
Trotz aller Schwerfälligkeit großer Konzerne sollten doch selbst diese wissen, daß Verstorbene schwerlich zu solch einem Gespräch bereit sind…
Also daß man die HInterbliebenen anschreibt, um den weiteren Umgang mit dem Konto zu klären, ist ja eine Sache, aber sowas… Tss tss tss.

Waldmeister
Reply to  Henning
26 Tage zuvor

Sowas passiert eigentlich ganz leicht: Die Bank weiß noch nicht daß der Konteninhaber verblichen ist. Es geht nun aber kein regelmäßiges Geld mehr ein. Ein Trigger sagt jetzt „Kontoinhaber anschreiben zwecks eventueller Dispokündigung!“ und so passiert es jetzt.
Es kann natürlich auch sein das sie es weiß und deswegen vorsorglich den Dispo kündigt (damit das Konto nicht durch zB laufende Daueraufträge ins Minus rutscht), aber noch nicht weiß wer den Erbschein hat. Dann handelt es sich um ein Formulierungsproblem. Wie lautet eigentlich die rechtssichere Adressierung an die noch unbekannten Rechtsnachfolger eines Verblichenen?




Rechtliches


4
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex