Wo bleiben Kleidungsstücke und der Schmuck der Verstorbenen?
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- Die Eigentumsverhältnisse sind einfach
- Kleidung ist zu vernachlässigen
- Wertvolles muß registriert und aufbewahrt werden
- Die Aushändigung erfolgt an den Bestatterkunden – Bestatter muß keine Erben ermitteln
- Sonderfall Einäscherung oder Grabbeigabe
- Schmuck und Edelmetalle gehören in die Urne
- Es gibt keinen Unterschied zwischen Wertvollem und Wertlosem
Sehr geehrter Herr Wilhelm,
meine Großeltern sind vor kurzem bei einem schweren Verkehrsunfall ums leben gekommen. Sie wurden obduziert, anschließend eingeäschert und Beigesetzt.
Ich habe eine Frage zu dem Verbleib der Kleidung und eventuellem Schmuck der an den Körpern vorhanden war.
Mein Vater hat nachgefragt was mit den Kleidungsstücken ect. ist, wo diese verblieben sind. Ihm wurde gesagt man hätte sagen müssen das man diese zurück haben möchte.
Ich bin aber der Meinung das dokumentiert werden MUSS was die Toten getragen haben. Diese einfach weg zu werfen kann doch eigentlich auch nicht rechtens sein. Irgendwie fühlt man sich ziemlich im Stich gelassen mit allen Fragen. Jetzt mal ehrlich im gegensatz zu Bestattern hat ein Mensch im alltag nicht täglich kontakt mit dem tot und weiß nicht was man alles machen muss.
Ich weiß der Schmuck war nicht viel Wert aber er ist viel Wert im Sinne das es ein Erinnerungsstück ist und das „letzte“ was einem von einer geliebten Person geblieben ist.
Ich hoffe sie können mir irgendwie weiter helfen.
Mit freundlichen Grüßen
T.
Die Eigentumsverhältnisse sind einfach
Das ist ganz einfach: Das Eigentum am Besitz des Verstorbenen geht auf die erben über.
Das bedeutet im Klartext und bezogen auf diesen Fall, dass Kleidungsstücke und vor allem Schmuckstücke den Erben gehören.
Sie waren, wie Immobilien, Aktien, Bargeld und Juwelen, ja Eigentum des Verstorbenen. Also gehören diese Sachen den Erben.
Es ist überhaupt nicht erforderlich, dass die Hinterbliebenen Ihren Anspruch auf diese Gegenstände beim Bestatter geltend machen.
Kleidung ist zu vernachlässigen
In der Praxis ist es aber so, dass nach einem Unfall und der evtl. erfolgten ärztlichen Behandlung sowie den Maßnahmen des Bestatters mit den Kleidungsstücken nichts mehr anzufangen ist. Bestatter entsorgen solche Sachen in den allermeisten Fllen. Eine Rückgabe an die Angehörigen erfolgt nur, wenn die Kleidungsstücke erhaltenswürdig sind, beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt, in dessen Verlauf jemand verstorben ist.
Kleidungsstücken dürfte aber insgesamt in diesem Zusammenhang keine große Bedeutung beizumessen sein. Sie werden oft von Rettungskräften zerschnitten, sind verschmutzt oder aus sonstigen Gründen nicht mehr zu verwerten. Wie bereits gesagt werfen Bestatter diese Sachen weg.
Korrekt wäre es aber, wenn der Bestatter auch die Bekleidung in einem Beutel aufbewahrt und erst nach Rückfrage bei den Angehörigen entsorgt.
Wertvolles muß registriert und aufbewahrt werden
Etwas anders sieht das mit den übrigen Gegenständen aus, die ein Verstorbener mit sich führte. Das reicht vom Schlüsselbund, über das Portemonnaie und das Handy bis hin zu Uhren und Schmuck.
All diese Gegenstände hat der Bestatter bei „Einlieferung“ des Verstorbenen zu erfassen und zu dokumentieren.
Das kann in einem Beiblatt zur Sterbefallakte geschehen, in seiner Bestattersoftware oder im sogenannten Schmuckbuch.
Jeder einzelne Gegenstand ist exakt zu erfassen. Das Vier-Augen-Prinzip ist tunlichst anzuwenden. Beide Bestattermitarbeiter unterzeichnen den Eintrag und sind auch für die Gegenstände verantwortlich.
Der Bestatter hat die Artikel ordnungsgemäß aufzubewahren, was auch das Einschließen von wertvollem Gut beinhaltet.
Im nächsten Schritt hat der Bestatter mit den Angehörigen den Verbleib der Sachen abzuklären.
Man darf nicht vergessen, dass viele Verstorbene oft nur Gegenstände von geringem Wert, wie beispielsweise Kaugummis, Tempo-Tücher und Krimskrams mitführten.
Hier entscheiden sich die Angehörigen dann meist für eine Entsorgung.
Die Aushändigung erfolgt an den Bestatterkunden – Bestatter muß keine Erben ermitteln
Sobald der Auftraggeber des Bestatters signalisiert, dass er die Gegenstände haben möchte, übergibt der Bestatter die Sachen und vermerkt das in seinem vorher angelegten Beleg. Am besten läßt er den übernehmenden Angehörigen quittieren.
Dem Bestatter ist es allerdings nicht zuzumuten, auch noch die exakten Besitz- oder Erbverhältnisse zu klären.
Es genügt, wenn er die Sachen der Person aushändigt, die bei ihm die Bestattung in Auftrag gegeben hat.
Sonderfall Einäscherung oder Grabbeigabe
In vielen Fällen entscheiden sich die Angehörigen, den Ehering am Finger des Verstorbenen zu belassen. „Er hat ihn 33 Jahre getragen, das soll auch so bleiben“, könnte die Anweisung an den Bestatter lauten. Das kann auch für anderen Schmuck und Uhren gelten.
Korrekt handelt der Bestatter, wenn er sich diesen speziellen Wunsch/Auftrag auf einem kleinen Formblatt vom Auftraggeber unterschreiben läßt.
Diese Gegenstände gehen dann mit ins Feuer oder in die Erde. Die Angehörigen haben dann keine Möglichkeit mehr, diese Sachen zurückzubekommen.
Schmuck und Edelmetalle gehören in die Urne
Ich weise nochmals darauf hin, dass alles, was bei der Einäscherung übrig bleibt, auch in die Urne muß.
Vergleiche hierzu diesen Artikel hier: https://bestatterweblog.de/jetzt-kommt-alles-in-die-dose-bgh-sorgt-mit-urteil-fuer-probleme-in-den-krematorien/
Nach einem BGH-Urteil gehört alles was in und am Verstorbenen war und bei der Einäscherung nicht verbrannt wurde, in die Urne.
Da das beispielsweise bei großen Implantaten erhebliche technische Probleme mit sich bringt, wird dieses Urteil immer noch nicht von allen Krematorien umgesetzt.
Früher war es üblich, die Metallreste zu sammeln und an Fachunternehmen zu verkaufen. Um sich vom Vorwurf der „Leichenfledderei“ zu befreien und erst gar keine Mißverständnisse aufkommen zu lassen, werden die Erlöse vielfach mildtätigen Zwecken zugeführt. In machem städtischen Haushalt waren/sind die Einnahmen aus diesen Verkäufen ein regulärer Einnahmeposten.
Das dürfte heute nicht mehr so sein, ist aber vielfach immer noch so.
Es gibt keinen Unterschied zwischen Wertvollem und Wertlosem
Alles, was der Verstorbene bei sich trug, gehört den Erben.
Alles was er zum Zeitpunkt der Einäscherung in und am Körper trug, gehört in die Urne.
Alles was einmal mit begraben wurde, kann nicht zurückgeholt werden.
Das gilt für Wertvolles, wie für Wertloses.
Kaputte oder verschmutzte Kleidung kann der Bestatter entsorgen.
Alles andere ist zu dokumentieren und es ist damit nach Wunsch der Angehörigen zu verfahren.
Diese können:
- die Herausgabe fordern
- das Eigentum daran aufgeben
- das Miteinäschern/-begraben verlangen
Ob die Gegenstände wertvoll oder nach Ansicht des Bestatters wertlos sind, spielt keine Rolle.
Selbst Gegenstände von scheinbar geringem Wert können ein wertvolles Erinnerungsstück sein.
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Bei am Verstorbenen gesicherten Gegenständen aller Art werden diese von einem guten Bestatter gesichert, dokumentiert auf einem Übergabeprotokoll und aufgehoben um diese an die Angehörigen zu übergeben. Jedoch Kleidung die der Verstorbene zum Zeitpunkt des Todes trug, wird, wenn nicht im Trauergespräch anders gewünscht, immer entsorgt. Bei allen mir bekannten Krematorien sortiert ein Automat Wertstoffe aller Art immer automatisch aussortiert. Ehrliche Krematoriumsbetreiber bieten den Angehörigen dabei die Auswahl, ob sie das Gold zurückerhalten wollen und wenn nicht, dann wird der Golderlös gegen öffentlich einsehbaren Nachweis an eine kommunale Einrichtung gespendet. Ich kenne aber auch einen Krematoriumsbetreiber, welcher sich das Geld hiervon klammheimlich einschiebt. Darauf gekommen bin ich, weil eine Familie das vermeintlich in der Urne zurückgebliebene Gold nun doch wollte und das einäschernde Krematorium nicht dazu bereit war die Asche danach auszusortieren. Als ich dann zu einem Konkurrenzkrematorium wollte um das dort machen zu lassen, rief der Betriebsleiter vom ersten Krematorium mich an und gestand mir dass ich mir die Mühe nicht machen müsse, da keinerlei Gold in der Asche sei, weil man es schon… Weiterlesen »
Vorweg: ich bin „Laie“, also nicht irgendwie von Berufs wegen mit der Thematik befaßt. Jedoch stellt sich mir hinsichtlich Dokumentation die Frage, ob die Sachen (Handy, Geldbörse, bei Frauen ggf Handtasche) überhaupt beim Bestatter ankommen. Daher würde mich interessieren, wie das Procedere bei einem Unfall / Unglücksfall ist. Wenn zum Beispiel mir mal unterwegs etwas passieren würde, sagen wir mal, ich würde als Fußgängerin angefahren werden, so hätte ich eine Handtasche oder Rucksack mit den „wichtigsten Sachen“ dabei, namentlich Handy, evtl Ebookreader, Fotokamera, Geldbörse, Etui mit diversen Karten, Fahrzeugpapiere und Führerschein, Hausschlüssel. Die Sachen befänden sich entweder in einer Tasche (die ich dann als Crossbag trage) oder im Rucksack, dh sind schon „ersichtlich“ mit dem Körper verbunden, mehr, als wenn die Tasche in der Hand getragen würde (wo ich mir eher vorstellen kann, dass so etwas bei einem Unglück irgendwie verloren gehen kann). Nun würde ich bewußtlos irgendwo rumliegen, KTW gerufen werden und kommen – nähmen die dann auch meine Handtasche mit? Passiert es bei einem Unfall eigentlich nicht auf oft, dass so was geklaut… Weiterlesen »
@Christina:
Wie es real abläuft weiß ich auch nicht. Aber ich bin mir sicher, dass es reichlich Pestesel gibt, die auch Verletzte und/oder Tote beklauen.
In einem Land, wo selbst die Notarzttasche sowie der Krankenwagen kein Hindernis vor Dieben darstellen. Schon des Öfteren wurde in der Vergangenheit über die Medien vor den darin befindlichen Medikamenten gewarnt wurde.
Obwohl die Klauer vermutlich genau wußten, was sie klauen bzw. eben genau wegen des Inhalts an „herrlich wegpfeifenden Medikamenten“ darauf zugriffen.
Retter/innen, Helfer/innen werden z. B. von Gaffern bedrängt, oder gar geschlagen usw. Was soll da eine Tasche wohl sein? Eine leichte Beute im Gedränge.
@Christina:
Hallo Christina,
üblicherweise werden die Sachen (die eindeutig zuordenbar sind) vom Rettungsdienst ins Krankenhaus mitgenommen und spätestens dort in großen Plastiktüten mit der Aufschrift Patienteneigentum gesammelt und gekennzeichnet (z.B. mit Aufklebern mit dem Namen). Größere Dinge (z.B. Fahrrad oder größere Koffer) werden normalerweise von der Polizei sichergestellt.
Spontane „Eigentumsübertragungen“ durch Schaulustige können aber nicht verhindert werden.
Veit
Soso. Der Bestatter meiner toten Mutter erklärte mir dass für die Einäscherung das Krematorium über körperfremde Ersatzteile Bescheid wissen müsse. Leuchtet ein, technisch. Ich sagte, ja, ein paar Goldzähne und eine neue Lauffläche im linken Kniegelenk aus Platin. Diese Sachen will ich hinterher ausgehändigt bekommen. Der Bestatter meinte, das geht nicht, das gehört automatisch dem Krematorium, die werden das dann aber netterweise für einen guten Zweck spenden.
Hm. Soso. Das war in NRW.
Ich fordere einen verbindlichen Paragrafen, rechtlich vorgeschrieben, in Bestattungsverträgen, der die Möglichkeit der Rückgabe der Ersatzteile an die Erben fakultativ ermöglicht.
Hallo zusammen,
ich hätte eine Frage in die Runde.
Mein Vater ist vor einer Woche von meiner Tante Ihrem Man tod aufgefunden worden. Er’s hat mir zwei Fotos gemacht für den Fall, dass ich sehen möchte wie er dagelegen ist! Da mir auf einem Foto aufgefallen ist, dass mein Vater seine heißgeliebte Halskette, die er immer doppelt um das Handgelenk trug, bei seinem Ableben ebenfalls trug, stellte ich mir die Frage wo diese Abgeblieben ist! Die Bestatterin sagte als ich auf den Verbleib der Kette gefragt habe:„Ihr sei kein schmuck aufgefallen und es war ja schon dunkel und er war schon so aufgeschwemmt gewesen, dass ihr nichts aufgefallen ist. Das kann doch nicht Ihr ernst sein.
Was kann ich jetzt tun?
Mir geht es nicht um den Geldwert der Kette sondern darum das mein Papa diese gehütet hat wie seinen Augapfel und is Sie aus diesem Grund zurückhaben haben möchte!
Die Situation seinen Vater zu verlieren ist schon schwer genug.
Dane für Eure Hilfe
Gruß Alex
Wird die letzte Kleidung der Verstorbenen einfach in einer normalen Mülltonne entsorgt?
Gruß – Wolfgang