Frag doch den Undertaker

Grabstein, wem gehört der?

Wem gehört der Grabstein? Wir haben unseren Vater vor 26 Jahren bestatten lassen, letztes Jahr ist das Grab abgelaufen und heuer haben wir einen Schrieb der Verwaltung gekriegt, damit das Grab abgeräumt wird.
Das wollen wir einem Gärtner übertragen. Aber was geschieht mit dem Grabstein? Der ist doch noch gut. Der Friedhofsarbeiter sagt, der gehöre jetzt der Stadtverwaltung.

Das ist ganz einfach: Derjenige, der den Grabstein bezahlt hat, bzw. seinen erben gehört der Grabstein. Ohne Wenn und Aber.
Dadurch, daß man den auf ein angemietetes Grundstück gestellt hat, mehr ist das Grab ja zunächst einmal nicht, hat man ihn ja nicht dem Grundstückeigentümer übereignet.
Es gab schon mal Friedhofsverwaltungen, die argumentierten, es handele sich bei einem Grabstein um eine Art Immobilie, die fest mit dem verpachteten Grundstück verbunden sei.
Die Befestigung des Grabsteins erfolgt aber nicht zum Zwecke des dauernden Verbleibs, auch über die eigentliche Grabnutzung hinaus, sondern aufgrund öffentlicher Vorschriften, die ein Umfallen des Denkmals verhindern sollen.
Insbesondere die Tatsache, daß die so argumentierenden Friedhofsverwaltungen anschließend, den Stein ja ebenfalls wegnehmen wollen, was in diesem Fall auch die Grabsteineigentümer tun wollten, führte regelmäßig dazu, daß ganz eindeutig dem Grabnutzungsberechtigten auch das ohnehin vorhandene Eigentum am Stein gerichtlich bestätigt wurde.

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Mit anderen Worten, man kann den Stein entfernen und nach Hause transportieren.

Erfahrungsgemäß gerät man bei größeren Steinen an logistische Grenzen. Gewicht und Größe machen oft den Transport mit einem PKW unmöglich. Aber grundsätzlich darf man den Stein mitnehmen und z.B. im Garten aufstellen.
Auch eine Umarbeitung in eine Tischplatte oder so ist möglich.

In aller Regel steht man dann aber vor dem Problem, daß immer noch das Fundament des Grabsteins und der Sockel vorhanden sind. Beides muß von einem Steinmetz entfernt werden oder wird von der Friedhofsverwaltung (oft gegen Gebühr) entfernt.
Kümmert sich niemand, oder gibt man gegenüber der Verwaltung den Grabstein auf (verzichtet also auf seine Besitzansprüche) wird der Stein wahrscheinlich mit vielen anderen zu Schotter oder Granulat verarbeitet.

Man kann den Grabstein aber auch einem Steinmetz anbieten. Grabsteine unterliegen in den allermeisten Fällen einer nur sehr geringen Abnutzung und können zumeist problemlos wieder abgeschliffen und erneut verkauft werden.
Das machen auch viele Steinmetze so. Nur darf man nicht erwarten, den einst für den Stein entrichteten Preis auch beim späteres Rückverkauf an den Steinmetz wieder zu erzielen. Das Abschleifen ist nicht immer möglich, in jedem Fall zeitaufwendig und auch im Grabstein sind, wie beim Sargverkauf, noch weitere Kosten eingerechnet.

Theoretisch, wenn man auf tief eingeschlagene Schriften oder eingebohrte Schriftzüge verzichtet, könnte man einen Grabstein über zig Generationen immer wieder, ja fast endlos lang, wiederverwenden.
Das wäre insbesondere in Hinblick auf die Ressourcen und den oft ungeklärten Aspekt der Kinderarbeit sehr wichtig. Auch könnten Grabsteine dadurch etwas günstiger werden.

Ich selbst habe übrigens auf dem Wohnzimmertisch eine wunderschöne, fast 5 cm dicke grüne, schön gemaserte, Tischplatte aus Grabstein. Der Steinmetz hat mir den Stein, den er in Zahlung genommen hatte, für 150 Euro auf Maß geschnitten, die Kanten abgeschrägt, vollkommen glatt geschliffen, die Oberseite glänzend poliert und noch das Familienwappen eingraviert.

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(©si)