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Frag den Bestatter

Grabstein, wem gehört der?

Wem gehört der Grabstein? Wir haben unseren Vater vor 26 Jahren bestatten lassen, letztes Jahr ist das Grab abgelaufen und heuer haben wir einen Schrieb der Verwaltung gekriegt, damit das Grab abgeräumt wird.
Das wollen wir einem Gärtner übertragen. Aber was geschieht mit dem Grabstein? Der ist doch noch gut. Der Friedhofsarbeiter sagt, der gehöre jetzt der Stadtverwaltung.

Das ist ganz einfach: Derjenige, der den Grabstein bezahlt hat, bzw. seinen erben gehört der Grabstein. Ohne Wenn und Aber.
Dadurch, daß man den auf ein angemietetes Grundstück gestellt hat, mehr ist das Grab ja zunächst einmal nicht, hat man ihn ja nicht dem Grundstückeigentümer übereignet.
Es gab schon mal Friedhofsverwaltungen, die argumentierten, es handele sich bei einem Grabstein um eine Art Immobilie, die fest mit dem verpachteten Grundstück verbunden sei.
Die Befestigung des Grabsteins erfolgt aber nicht zum Zwecke des dauernden Verbleibs, auch über die eigentliche Grabnutzung hinaus, sondern aufgrund öffentlicher Vorschriften, die ein Umfallen des Denkmals verhindern sollen.
Insbesondere die Tatsache, daß die so argumentierenden Friedhofsverwaltungen anschließend, den Stein ja ebenfalls wegnehmen wollen, was in diesem Fall auch die Grabsteineigentümer tun wollten, führte regelmäßig dazu, daß ganz eindeutig dem Grabnutzungsberechtigten auch das ohnehin vorhandene Eigentum am Stein gerichtlich bestätigt wurde.

Mit anderen Worten, man kann den Stein entfernen und nach Hause transportieren.

Erfahrungsgemäß gerät man bei größeren Steinen an logistische Grenzen. Gewicht und Größe machen oft den Transport mit einem PKW unmöglich. Aber grundsätzlich darf man den Stein mitnehmen und z.B. im Garten aufstellen.
Auch eine Umarbeitung in eine Tischplatte oder so ist möglich.

In aller Regel steht man dann aber vor dem Problem, daß immer noch das Fundament des Grabsteins und der Sockel vorhanden sind. Beides muß von einem Steinmetz entfernt werden oder wird von der Friedhofsverwaltung (oft gegen Gebühr) entfernt.
Kümmert sich niemand, oder gibt man gegenüber der Verwaltung den Grabstein auf (verzichtet also auf seine Besitzansprüche) wird der Stein wahrscheinlich mit vielen anderen zu Schotter oder Granulat verarbeitet.

Man kann den Grabstein aber auch einem Steinmetz anbieten. Grabsteine unterliegen in den allermeisten Fällen einer nur sehr geringen Abnutzung und können zumeist problemlos wieder abgeschliffen und erneut verkauft werden.
Das machen auch viele Steinmetze so. Nur darf man nicht erwarten, den einst für den Stein entrichteten Preis auch beim späteres Rückverkauf an den Steinmetz wieder zu erzielen. Das Abschleifen ist nicht immer möglich, in jedem Fall zeitaufwendig und auch im Grabstein sind, wie beim Sargverkauf, noch weitere Kosten eingerechnet.

Theoretisch, wenn man auf tief eingeschlagene Schriften oder eingebohrte Schriftzüge verzichtet, könnte man einen Grabstein über zig Generationen immer wieder, ja fast endlos lang, wiederverwenden.
Das wäre insbesondere in Hinblick auf die Ressourcen und den oft ungeklärten Aspekt der Kinderarbeit sehr wichtig. Auch könnten Grabsteine dadurch etwas günstiger werden.

Ich selbst habe übrigens auf dem Wohnzimmertisch eine wunderschöne, fast 5 cm dicke grüne, schön gemaserte, Tischplatte aus Grabstein. Der Steinmetz hat mir den Stein, den er in Zahlung genommen hatte, für 150 Euro auf Maß geschnitten, die Kanten abgeschrägt, vollkommen glatt geschliffen, die Oberseite glänzend poliert und noch das Familienwappen eingraviert.


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Lesezeit ca.: 4 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: | Peter Wilhelm 15. Mai 2014

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Herr T.
9 Jahre zuvor

Davon würde ich ja gerne mal ein Foto sehen …

melancholia
Reply to  Herr T.
9 Jahre zuvor

… hatte gerade den gleichen Gedanken!

pansy
9 Jahre zuvor

Familienwappen …? Das interesseirt mich aber jetzt. 😉

coffin corner
9 Jahre zuvor

Als meine Schwester 1970 starb, bekam Sie einen schönen hellen Grabstein.
Das Reihengrab lief dann im Jahr 2000 ab und konnte nicht verlängert werden. Wir haben den Stein abgeholt und bei meinen Eltern in die Garage gelegt. Als später meine Mutter starb, haben wir ihren Namen dazu reinmeisseln lassen und den Stein auf einem anderen Friedhof wieder aufstellen lassen, weil meine Eltern inzwischen weggezogen waren.
Daß meine Schwester da jetzt nicht liegt, wissen nur Wenige. Und es gab auch keine Probleme mit irgendwelchen Bürokraten.

ein anderer Stefan
9 Jahre zuvor

Eher am Rande zum Thema, aber nicht völlig abseitig, ist dieses Projekt hier:
http://grabsteine.genealogy.net/
Es geht darum, Grabsteine fotografisch und dann in einer Datenbank zu erfassen, um die genealogischen Daten zu sichern. Ich habe es mir noch nicht genau angesehen, halte es aber für eine gute Idee. Ein ähnliches Projekt gibt es seit langem mit den Kriegerdenkmälern:
http://www.denkmalprojekt.org/index.htm

Der Tisch und das Wappen fände ich auch interessant – und auch die Geschichte des Wappens. Wird ja wohl keine Schaufel drauf sein 😉

coffin corner
9 Jahre zuvor

In Irland gibt es keine Ruhefristen auf dem Friedhof. Da findet man uralte Gräber und Grabsteine. Wir hatten mal eine Bildungsreise in Irland, die spielte sich dann zum grossen Teil auf Friedhöfen ab. Es gab so wertvolle Steine, daß sie zum Schutz vor der Witterung überdacht wurden.

Rosinante
9 Jahre zuvor

Hallo!
Das ist sehr interessant:
Ein Freund von uns hat auf dem Friedhof Ohlsdorf ein Familiengrab, mit Steinen die aus Elbesandsetin in form von Büchern gearbeitet sind (in den 50ger Jahren etwas besonderes)
Die Grabpacht ist schon lange abgelaufen, und das Grab soll jetzt in Patenschaft gehen, da die Steine unter Denkmalschutz stehen sollen (Hat sich herausgestellt, das dem nicht so ist).
Die Familie hätte die Steine gerne gehabt, und sie auf ein anderen Friedhof gebracht, wo es ein Familiengrab gibt, das Eigentum der Familie (alter Adel) ist…
Friedhofsverwaltung in Ohlsdorf, will die Steine aber nicht her geben, obwohl die andere Friedhofsverwaltung, schon grünes Licht gegeben hat!
Darf Ohlsdrof also das Grab in Patenschaft geben, obwohl die Angehörigen der dort liegenden verstorbenen Anspruch auf die Steine erheben?

Reply to  Rosinante
9 Jahre zuvor

Das ist eine interessante Fragestellung.
Der Nutzungsvertrag für das Grab ist lange abgelaufen.
Der Grabstein bzw. die Steine sind an Ort und Stelle verblieben, warum auch immer.
Nun, viele Jahre später, gibt die Friedhofsverwaltung solche alten Gräber, die sie für erhaltenswert hält in Patenschaft. Grabsteine sollen quasi als Denkmal erhalten bleiben, um den historischen Charakter dieses Friedhofsteils zu erhalten.

Nun ist die Frage, wem die Grabsteine gehören.
Das zu klären, dürfte die Aufgabe eines Gerichts sein.
Man weiß nicht, warum die Steine nicht mit Ablauf der Nutzungszeit schon entfernt wurden.
Eigentum kann man auch ersitzen, d.h., man erlangt irgendwann Eigentum an Gegenständen, die der eigentliche Eigentümer nicht mehr zurückgefordert hat.
Wie das bei Grabsteinen ist, weiß ich auch nicht.

Ich würde der adeligen Familie empfehlen, die Sache durch einen Anwalt prüfen und klären zu lassen.

Smilla
Reply to  Peter Wilhelm
9 Jahre zuvor

Ersitzung kommt hier wohl nicht in Betracht.
§ 937 BGB
Voraussetzungen, Ausschluss bei Kenntnis
(1) Wer eine bewegliche Sache zehn Jahre im Eigenbesitz hat, erwirbt das Eigentum (Ersitzung).
(2) Die Ersitzung ist ausgeschlossen, wenn der Erwerber bei dem Erwerb des Eigenbesitzes nicht in gutem Glauben ist oder wenn er später erfährt, dass ihm das Eigentum nicht zusteht.

Es muss ja in dem Nutzungsvertrag von der Grabstelle schauen, ob da was bezüglich der Grabsteine geregelt ist oder in der Friedhofssatzung/ordnung etwas drinsteht… Welche Begründung für die Nichtherausgabe der Steine gibt die Friedhofsverwaltung in Ohlsdorf denn?

Rosinante
Reply to  Smilla
9 Jahre zuvor

Ich habe mit Herrm von S. Telefoniert, und habe sie gefragt wann die Grabpacht ausgelaufen ist?
Dieser meinte das die Grabpacht das erste mal 2005 ausgelaufen und wurde von der Gräfin noch einmal verlängert, aber wie sich raus stellte nur für 5 Jahre, weil als die Gräfin 2011 verstarb wollte der Friedhof die Pacht nicht verlängern, sondern das die Grabstelle gekauft wird, und das wären mal eben 20.000€ da es sich um eine Vierer Stelle handelt…
Die Gräfin wurde denn in das andere Grab verbracht, wo im Nachhinein auch die Steine hin sollten…
Also ist die Grabstelle jetzt drei Jahre Abgelaufen, und die Familie will die Steine noch immer haben…
Ich war mit Herren von S. und seinem Sohn auf dem Friedhof, und das Grab sieht schrecklich aus, und es ist noch nichts passiert, sondern es sieht aus wie ein Unkrauthaufen!
So finden die nie jemanden der die Patenschaft will, und die könnten der Familie genauso gut die Grabsteine überlassen!

Steinmetz
9 Jahre zuvor

Nunja, Ich bin selber Steinmetz und für die Arbeit, einen Stein abschleifen,polieren, bekommt man schon heutzutage einen neuen.

(Aufgrund der Billiglohnländer China, Indien wo Grabsteine durch Kinderarbeit hergestellt werden, sowie die Kleidung die wir Deutschen anziehen.)

Oft Rufen uns Menschen an und bieten Ihre alten Grabsteine zum Ankauf an, aber das Design ist auch nicht mehr das neuste und nur sehr schwer zu verkaufen. Und wer will heutzutage schon einen Grabstein, wenn er weiß das dieser bereits über Jahre hinweg von einem anderen genutzt wurde?

Auch kommt hinzu das auf manchen Friedhöfen die Grabsteindicke vorgegeben ist z.b nur 7cm.
Schleift man dann den alten Grabstein ab, der z.b 7cm hatte, darf dieser nicht mehr aufgestellt werden auf dem Friedhof wo 7cm Vorschrift sind.

Wuffi
7 Jahre zuvor

Wir haben für unseren Grabstein 800 DM bezahlt, soviel soll das abschleifen kosten? Ist ein liegender Stein, Dicke ist also egal.




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