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Hausaufbahrung im Testament verfügen?

Vor ein paar Tagen ist der Vater meines Lebensgefährten verstorben, an sich ja nichts Schlimmes, aber was mir so Gedanken macht ist dass sie den Leichnam superschnell aus der Wohnung haben wollten, er war noch nicht mal kalt. Ich finde sowas fürchterlich. Ich finde es besser, wenn die Verstorbenen daheim aufgebahrt werden und alle kommen und feiern, es gibt Essen und jeder hat die Zeit in Ruhe Abschied zu nehmen.
So hätte ich das auch gerne, nicht schnellschnell wegbringen. Aber es nützt mir ja nix wenn ich das im Testament vermerke, da ist das Ding ja schon gelaufen. Gibt es irgendeine Möglichkeit, das vorher vermerken zu lassen dass man eine Hausaufbahrung wünscht, wenn ja wo und wie?

Ach menno, ich kenne Dich schon so lange als Kommentatorin meines Weblogs. Du müßtest doch als regelmäßige Lesern wissen, daß ich immer wieder davor warne, Verfügungen bezüglich der Bestattung ins Testament zu schreiben. Du hast es richtig erkannt, daß das Testament erst lange nach der bereits erfolgten Bestattung eröffnet wird. Verfügungen bezüglich der Bestattung kommen dann einfach zu spät.

Solche Wünsche gehören in eine Bestattungsvorsorge. Diese kann man jederzeit, auch in jungen Jahren, bei einem Bestatter abschließen. Er wird dann darauf achten, daß die geäußerten Wünsche, sofern möglich, eingehalten werden.

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Wichtig ist es aber auch, bei den Angehörigen für die nötige Akzeptanz der eigenen Wünsche zu sorgen. Sie sollten nicht urplötzlich mit sehr absonderlichen Wünschen konfrontiert werden, die sie vielleicht überfordern.
Der Bestatter kann ja später von Leuten, die das rundweg ablehnen, nicht verlangen, daß sie ihre Wohnung für die Aufbahrung einer Leiche zur Verfügung stellen, das müssen die dann auch schon wollen und akzeptieren.

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#hausaufbahrung #testament #verfügen?

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