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Ich bin nur der Lebensgefährte

Es ging mit gleich zwei Fehlern los: Herr Gibnich stellte sich als Teilzeitgefährte der Verstorbenen vor und wollte die Feuerbeerdigung seiner ‚Frau‘ bestellen. Es stellte sich dann heraus, daß er der Lebensgefährte ist und ihm das beknackte Wort „Lebensabschnittspartner“ nicht eingefallen war. Außerdem kann man entweder feuerbestattet oder beerdigt werden, aber nicht feuerbeerdigt.

Das verstand er auch und tippte mit dem Zeigefinger auf eine der Urnen im Regal: „Hauptsache sie passt dann nachher da rein.“

Insgesamt entschied sich Herr Gibnich für eine ganz ordentliche Bestattung,…

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der Sarg war nach meinem Geschmack zu teuer und zu wuchtig um ihn zu verbrennen, aber Herr Gibnich schien über ausreichende Mittel zu verfügen und genau zu wissen was er tat. Dieser Eindruck erfuhr dann seine Bestätigung, als er nach dem Zusammenrechnen aller Posten sagte: „Ja, und die Rechnung, die schicken Sie mal schön an die Kinder meiner Frau.“

So geht das aber nicht. Wenn mehrere Personen zu mir kommen und gemeinsam aussagen, daß sie sich die Rechnung teilen wollen, dann haben wir kein Problem damit. Normalerweise lassen sich die Leute dann dazu bringen, daß wir an den Wortführer die Rechnung versenden und sich die Angehörigen untereinander wegen der Bezahlung einigen. Das macht am wenigsten Arbeit.

Wir haben dann einen Auftraggeber und Zahlungspflichtign. Früher war das immer die sicherste Sache, denn bei aufgeteilten Rechnungen war oft ein Wackelkandidat dabei. Eine aufgeteilte Rechnung bedeutet, daß wir mehrere Rechnungen über Teilbeträge erstellen und an verschiedene Personen versenden. Es kann z.B. sein, daß -wie neulich hier berichtet- ein Teil der Familie Friedhofsgebühren, Grab und Grabmal bezahlen und ein anderer Angehöriger für die Bestatterrechnung einsteht. Sind es aber noch mehr Leute, zum Beispiel sechs Geschwister, dann machen wir einen Zusatzvertrag in sechsfacher Ausfertigung, der in etwa besagt, daß sich der Unterzeichner als Mitauftraggeber zur Bezahlung von soundsoviel Euro bzw. Prozent verpflichtet.
Das machen wir eigentlich nicht gerne, es ist mit Aufwand verbunden, nervt die Buchhalterin und verkompliziert alles.

Mittlerweile ist aber die Zahlungsmoral so miserabel geworden, daß mir persönlich eine auf möglichst viele Personen verteilte Rechnung am Liebsten ist. Die kleineren Beträge können leichter bezahlt werden und wenn dann ein Nichtzahler darunter ist, betrifft es nur einen kleineren Teilbetrag und nicht die ganze Summe.

Was aber nicht geht: Daß einer hier bei uns auftaucht und die Rechnung dann an mir völlig unbekannte Dritte gehen soll. Ich brauche die Unterschrift, sonst redet man sich hinterher raus.

Herr Gibnich sieht das aber anders: „Äh, nee, wieso das denn? Ich bin ja nur Gefährte, nichma‘ verlobt. Die Kinder sollen sich mal fein selbst um ihre Mutter kümmern.“

„Dann müssen die Kinder hier vorbeikommen und mir das unterschreiben.“

„Machen die nicht, nee, das machen die nie und nimmer, wissen Sie, die sind ja schon alle seit Jahren zerstritten. Ich glaub‘ die Jenny und der Marlon haben noch manchmal Kontakt, aber die anderen nicht.“

„Das ist jetzt aber, ehrlich gesagt, nicht mein Problem. Wenn Sie hier den Auftrag erteilen und unterschreiben, dann bezahlen Sie mir auch die Rechnung. Wie Sie das dann mit Marlon, Jenny und den anderen Kindern verrechnen, das ist Ihre Sache.“

„Ich habe ja mit Nathalie gesprochen, das ist die Älteste, die hat gesagt, daß sie keinen Cent bezahlt, weil ich ja der Erbe bin. Aber ich hab im Internet nachgelesen, daß es gesetzliche Bestattungsverpflichtete gibt, das sind die Kinder, weil meine Frau ja keinen Mann hatte, ich bin nur der Lebensgefährte.“

„Und ich bin kein Anwalt. Aber meine Erfahrung zeigt, daß derjenige der erbt, auch die Bestattung bezahlen muß.“

„Dann schlag ich das Erbe jetzt aus, schreiben Sie das ruhig auf. Dann fällt das ja an die Kinder und die müssen bezahlen.“

„Bei mir hier können Sie das sowieso nicht machen, gehen Sie am Besten zum Nachlassgericht oder lassen Sie sich von einem Anwalt beraten. Man kann da leicht in Teufels Küche kommen.“

„Hmm, daß das aber auch alles so kompliziert ist. Können wir nochma‘ wegen dem Sarg gucken gehen? Wenn ich es mir so recht überlege, dann ist der doch ein bißchen arg wuchtig. Meine Frau hat den ganzen Firlefanz ja gar nicht gewollt.“

Klar doch!

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Lesezeit ca.: 5 Minuten | Tippfehler melden | © Revision: 28. Mai 2012 | Peter Wilhelm 28. Mai 2012

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J.
15 Jahre zuvor

Jaja, als Lebensgefährte der Erbe sein wollen, aber nichts bezahlen. Das sind die Richtigen.

Lui
15 Jahre zuvor

Warum nicht nach § 421 BGB?

MacKaber
15 Jahre zuvor

Ich ging bisher immer davon aus, dass die Bestattungskosten zuerst von der Erbmasse bezahlt werden. Erst wenn das nicht reicht, kommen die Bestattungspflichtigen. Egal, ob sie noch was erben oder nicht, oder etwa das Erbe ausschlagen. Wer seine auswärtigen Geschwister ärgern will, macht eine solch teure Bestattung, dass nichts mehr vom Erbe übrig bleibt. Sollte noch ein Rest übrig sein, fällt der Grabstein entsprechend aus.
Hauptsache die Anderen bekommen nichts. Selbst wenn ich auch in die Röhre schaue.

15 Jahre zuvor

@MacKaber (3): Hat es überhaupt was mit dem Erbe zu tun? Ob man aus dem geerbten Vermögen oder vom eigenen zahlt, ist doch jedem Erben selbst überlassen.

Ganz so einfach ist es allerdings nicht, etwas in Auftrag zu geben und andere bezahlen zu lassen: Die müssen schon dem Auftrag zustimmen und spätestens da hinkt Deine tolle Rache-Idee.

MacKaber
15 Jahre zuvor

@4: Das ist Ansichtssache. Natürlich kann ich die Bestattungskosten und alles Andere was darum herum so anfällt, in Höhe von 5000 € von meinem Konto bezahlen.
– Vorläufig –
Danach wird mit dem Restvermögen der Verstorbenen abgerechnet.
Wenn sie nur noch 5000 € Vermögen hatte, die sie ihrem Lebensgefährten vermacht hat, sieht es dumm für ihn aus. Das Erbe ist das, was nach Abzug aller restlichen Kosten noch übrig bleibt. Und wenn das nur noch 23.67 € sind, hat er halt Pech.
So bekomme ich nun die 5000 € als Kostenersatz. Hab ich jetzt das Geld geerbt oder nur meine Auslagen zurück erhalten? Oder bin ich ein Erbschleicher, der den Lebensgefährten um „sein“ Erbe gebracht hat?

15 Jahre zuvor

@2: Ganz genau, war auch mein erster Gedanke!

Zur Erläuterung: Wenn die Auftraggeber (zB die 6 Geschwister) als Gesamtschuldner haften, kannst du von jedem die gesamte Summe fordern – natürlich nur, bis der Gesamtbetrag einmal bezahlt ist. Wie die sich dann untereinander einigen, ist nicht mehr deine Sache. Das minimiert auch die Gefahr von Zahlungsausfällen: Selbst wenn 5 Geschwister pleite sind, kannst du dir vom sechsten die gesamte Summe holen.

Jurist
15 Jahre zuvor

§ 1968 BGB Beerdigungskosten
Der Erbe trägt die Kosten der Beerdigung des Erblassers.

Tja, schade für den Lebensgefährten. Wird wohl nix mit dem Alleinerbe.
Übrigens hast Du ganz Recht mit dem Grundsatz, Dich an Deinen Auftraggeber zu halten: Wer Dein Vertragspartner ist, hat zu zahlen, und an ihn kannst Du Dich halten. Der Rest muss Dich nicht interessieren. Hoch lebe die Relativität der Schuldverhältnisse!

pünktchen
15 Jahre zuvor

Marlon, Jenny und Natalie heißen in Wirklichkeit Käwin, Schantal und Schakkeline, oder …

Sensenmann
15 Jahre zuvor

Hehe, das war aber ein schneller Sinneswandel am Ende 😉

15 Jahre zuvor

Klasse – das probiere ich auch mal. Ich bestelle irgendwo die Karte rauf und runter und sag dann dem Wirt er soll die Rechnung an Herrn XYZ schicken.




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