Allgemein

Kommunale Bestattungskosten

orgel

Zum Thema ‚kommunale Bestattungsgebühren‘ schrieb ein Kommentator angesichts der Übersicht über die Bestattungsgebühren im ’stern‘:

Wenigstens hält (die Übersicht)… den Leuten mal vor Augen was die Gemeinde so alles abzockt.
Vielleicht sind die Leute dann ein wenig netter zu den Bestattern wenn sie sehen das die „total überteuerte“ Beerdigung hauptsächlich auf den Gebühren der Stadt begründet ist.

Das stimmt. Tatsächlich ärgere ich mich manchmal, wenn es heißt, dieser oder jener Bestatter sei besonders teuer und sich dann bei der Kontrolle der Rechnung herausstellt, daß diese Kosten nur ein Viertel der Gesamtsumme ausgemacht haben.

Werbung

Das ist auch mit ein Grund dafür, daß ich hier im Weblog immer wieder darauf verweise, daß man durch die Wahl des Grabes, die Gestaltung und Größe des Grabsteins und durch das ganze Drumherum die Kosten ganz schön nach oben treiben kann.

Diese ganzen Nebenkosten sind es letztlich, die einen Hauptteil der Bestattungskosten ausmachen. Ganz weit oben stehen da die kommunalen Bestattungsgebühren.

Allerdings wendet sich meine Aufmerksamkeit gegen das pauschale Vermengen von Bestatterkosten und kommunalen sowie Nebenkosten, nicht gegen die kommunalen Gebühren an sich. Denn man darf natürlich nicht unberücksichtigt lassen, daß die Kommunen mit ihren Friedhöfen, Leichenhallen und Trauerhallen eine notwendige Einrichtung und Logistik zur Verfügung stellen, die hohe Pflege- und Personalkosten verursachen.
Überdies stellen die Friedhöfe nicht zu unterschätzende Grünflächen dar.

Deshalb kann und will ich nicht grundsätzlich etwas gegen die kommunalen Gebühren sagen.
Als störend empfinde ich, daß viele Kommunen sich scheuen, die erforderlichen Grundgebühren für Bestattungen hoch genug anzusetzen und diese künstlich niedrig halten, indem sie Teile der Gebühren in Nebengebühren verstecken. Da verlangt eine Gemeinde 100 Euro für das Orgelspiel, gibt aber nur 25 Euro an den Organisten weiter. Eine andere Gemeinde verlangt eine Grabschließungsgebühr und wieder andere Kommunen lassen sich eine „Sonderverwaltungsgebühr“ einfallen.
Da soll man lieber Roß und Reiter nennen, dann werden die Preise auch vergleichbar und transparent.

Auf der anderen Seite kann man natürlich nicht verschweigen, daß gerade die kommunalen Eigenbetriebe und Dienststellen nicht immer nach betriebswirtschaftlich klugen Gesichtspunkten geführt werden. Anders ist es z.B. nicht zu erklären, daß wir bei Haussterbefällen mit zwei Mann auskommen und kommunale Bestatter mit vier oder gar fünf Leuten ausrücken müssen.
Auch bleibt fraglich wofür die zwölf Leute an der Trauerhalle dies Friedhofs Süd alle da sind. Die meisten stehen, so mein Eindruck, mehr herum als unter Zeit- und Arbeitsdruck.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

Schlagwörter: ,

Allgemein

Die Artikel in diesem Weblog sind in Rubriken / Kategorien einsortiert, um bestimmte Themenbereiche zusammenzufassen.

Da das Bestatterweblog schon über 20 Jahre existiert, wurde die Blogsoftware zwei-, dreimal gewechselt. Dabei sind oft die bereits vorgenommenen Kategorisierungen meist verlorengegangen.

Deshalb stehen über 4.000 Artikel in dieser Rubrik hier. Nach und nach, so wie ich die Zeit finde, räume ich hier auf.

Lesezeit ca.: 3 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 1. Mai 2008 | Revision: 28. Mai 2012

Hilfeaufruf vom Bestatterweblog

Das Bestatterweblog leistet wertvolle journalistische Arbeit und bietet gute Unterhaltung. Heute bittet das Bestatterweblog um Ihre Hilfe. Es fehlen in diesem Jahr noch über € 7.500,- um den Server, IT, Redaktion und um die anderen Kosten zu decken. Bitte beschenken Sie uns mit einer Spende, sonst müssen wir in Zukunft die meisten Artikel kostenpflichtig bereitstellen. Das wäre schade, auch weil das weitere unkreative Arbeiten erfordert, die wir zeitlich kaum stemmen wollen. Vielen Dank!




Lesen Sie doch auch:


Abonnieren
Benachrichtige mich bei
4 Kommentare
Inline Feedbacks
Alle Kommentare anzeigen
MacKaber
16 Jahre zuvor

Folgende Milchmädchenrechnung:
Nehmen wir an die Orgel hat 27000 € gekostet.
Abschreibung auf 20 Jahre.
Rücklage für Neue 27000 €
Reparaturen und Wartung 500 im Jahr.
36 Beerdigungen im Jahr sind 2700 € Orgelgewinn
das sind 54000 € in 20 Jahren. Da hat die arme Gemeinde für die Wartungskosten noch 10 000 € Miese gemacht.

16 Jahre zuvor

Das ist deshalb eine Milchmädchenrechnung, weil auf den meisten Friedhöfen hier Geräte aus den 60er und 70er Jahren stehen. 40 bis 50 Jahre alt, nie gewartet, höchstens mal repariert.

Und es geht auch überhaupt nicht darum, daß die Gemeinde Geld für die Orgelbenutzung verlangt. Dafür gibt es extra einen Posten in der Kostensatzung, der dann zur Anwendung kommt, wenn ein Angehöriger oder ein mitgebrachter Organist in die Tasten greift.
Es geht darum, daß auf der städt. Rechnung steht: Orgelspieler Herr Meier 100 Euro.
Da denken die Angehörigen, daß der Mann mit 8 Beerdigungen in der Woche ja ganz gut verdient und geben dem Armen nichtmal ein Trinkgeld.

Pedro
16 Jahre zuvor

@MacKaber
Oben drein ist die Milchmädchenrechnung leider noch falsch. Da werden nämlich zwei Orgeln finanziert und nicht nur eine.

Mac Kaber
16 Jahre zuvor

Hallo Pedro, ich hab auch 2 Orgeln gerechnet, ich bin ein vorausschauendes Milchmädchen




Rechtliches


4
0
Was sind Deine Gedanken dazu? Kommentiere bittex