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Kommunale Bestattungskosten

orgel

Zum Thema ‚kommunale Bestattungsgebühren‘ schrieb ein Kommentator angesichts der Übersicht über die Bestattungsgebühren im ’stern‘:

Wenigstens hält (die Übersicht)… den Leuten mal vor Augen was die Gemeinde so alles abzockt.
Vielleicht sind die Leute dann ein wenig netter zu den Bestattern wenn sie sehen das die „total überteuerte“ Beerdigung hauptsächlich auf den Gebühren der Stadt begründet ist.

Das stimmt. Tatsächlich ärgere ich mich manchmal, wenn es heißt, dieser oder jener Bestatter sei besonders teuer und sich dann bei der Kontrolle der Rechnung herausstellt, daß diese Kosten nur ein Viertel der Gesamtsumme ausgemacht haben.

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Das ist auch mit ein Grund dafür, daß ich hier im Weblog immer wieder darauf verweise, daß man durch die Wahl des Grabes, die Gestaltung und Größe des Grabsteins und durch das ganze Drumherum die Kosten ganz schön nach oben treiben kann.

Diese ganzen Nebenkosten sind es letztlich, die einen Hauptteil der Bestattungskosten ausmachen. Ganz weit oben stehen da die kommunalen Bestattungsgebühren.

Allerdings wendet sich meine Aufmerksamkeit gegen das pauschale Vermengen von Bestatterkosten und kommunalen sowie Nebenkosten, nicht gegen die kommunalen Gebühren an sich. Denn man darf natürlich nicht unberücksichtigt lassen, daß die Kommunen mit ihren Friedhöfen, Leichenhallen und Trauerhallen eine notwendige Einrichtung und Logistik zur Verfügung stellen, die hohe Pflege- und Personalkosten verursachen.
Überdies stellen die Friedhöfe nicht zu unterschätzende Grünflächen dar.

Deshalb kann und will ich nicht grundsätzlich etwas gegen die kommunalen Gebühren sagen.
Als störend empfinde ich, daß viele Kommunen sich scheuen, die erforderlichen Grundgebühren für Bestattungen hoch genug anzusetzen und diese künstlich niedrig halten, indem sie Teile der Gebühren in Nebengebühren verstecken. Da verlangt eine Gemeinde 100 Euro für das Orgelspiel, gibt aber nur 25 Euro an den Organisten weiter. Eine andere Gemeinde verlangt eine Grabschließungsgebühr und wieder andere Kommunen lassen sich eine „Sonderverwaltungsgebühr“ einfallen.
Da soll man lieber Roß und Reiter nennen, dann werden die Preise auch vergleichbar und transparent.

Auf der anderen Seite kann man natürlich nicht verschweigen, daß gerade die kommunalen Eigenbetriebe und Dienststellen nicht immer nach betriebswirtschaftlich klugen Gesichtspunkten geführt werden. Anders ist es z.B. nicht zu erklären, daß wir bei Haussterbefällen mit zwei Mann auskommen und kommunale Bestatter mit vier oder gar fünf Leuten ausrücken müssen.
Auch bleibt fraglich wofür die zwölf Leute an der Trauerhalle dies Friedhofs Süd alle da sind. Die meisten stehen, so mein Eindruck, mehr herum als unter Zeit- und Arbeitsdruck.

Hashtags:

Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#bestattungskosten #kommunale

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(©si)