Bürokratie verhindert Körperspende
(Der 61-jährige) Werner M. hat keine (…) Verwandten, möchte aber (…) nach seinem Tod seinen Körper der medizinischen Forschung zur Verfügung stellen. Doch das ist schwieriger als gedacht.
Das Anatomische Institut (…) verlangt von Körperspendern eine Garantie für die Übernahme der Bestattungskosten von mindestens 1050 Euro.
Die kann Werner M. sich nicht leisten. Zwar springen bei Zahlungsunfähigkeit Sozial- oder Ordnungsamt für eine Bestattung ein, aber eine schriftliche Zusage dafür bekommt Werner M. von den Behörden nicht.
Viele haben den Wunsch, ihren Körper nach dem Tode der Wissenschaft zu übereignen. Einige verbinden damit einen ethischen Spendergedanken, anderen möchten Geld sparen.
Denn hartnäckig hält sich der Irrglaube, in einem solchen Fall müsse man für seine Bestattung nichts bezahlen.
Um es vorweg zu sagen: Ja, das war früher einmal so, und das ist heute auch noch bei ganz wenigen wissenschaftlichen Einrichtungen so.
Aber der Großteil der universitären Einrichtungen, die Körperspenden annehmen, verlangen eine vorherige Absicherung der später entstehenden Bestattungskosten.
Das hat man früher nicht in diesem Maße wahrgenommen, weil die Krankenkassen bis 2004 ein Sterbegeld für jeden gesetzlich Krankenversicherten zahlten. Und das war dann in diesem Fall für eben genau diesen Zweck weg.
Heute gibt es diesen Zuschuß nicht mehr und somit müssen die Institute auch sehen, wo sie bleiben.
Mit 1050 Euro, so wie im o.g. Beispiel kommt man natürlich noch vergleichsweise günstig weg, im wahrsten Sinne des Wortes.
Und soviel kostet es aus, die dann noch verbliebenen Überreste einzuäschern und in einer Urne zu bestatten.
Zum Zwecke des Sparens lohnt sich also die Körperspende nur bedingt.
Der Witz an der obigen Geschichte ist, daß das Sozialamt die Bestattungskosten für Werner M. selbstverständlich übernimmt, aber eben nur wenn er dann auch tot ist.
Die Zahlung der Bestattungskosten an das anatomische Institut hat in diesem Fall aber zu Lebzeiten zu erfolgen, und so lange Herr M. noch lebt, zahlt das Amt nicht.
Natürlich könnten seine Angehörigen nach seinem Tod die Kostenübernahme – auch für das anatomische Institut – beantragen, aber wir wissen ja: Herr M. hat keine Verwandten. Also scheidet auch das aus.
Nun, was würde passieren, wenn sich gar keiner kümmert? Dann würde selbstverständlich das Ordnungsamt von Amts wegen tätig und würde die Bestattung organisieren und auch finanzieren. Aber eben nur eine Bestattung und nicht die Übereignung an das Institut.
Wie man es auch dreht und wendet: Hier wiehert der Amtsschimmel.
Einzige Lösung: Herr M. adoptiert noch schnell einen Erwachsenen, der dann nach seinem Tod den entsprechenden Antrag stellen kann. Aber auch der müßte mittellos sein, denn sonst steht er als Angehöriger für die Bestattungskosten ein…
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Schlagwörter: bestattungskosten, Körper, Werner M
Wie mir ein Leiter eines anatomischen Instituts mal erzählte, ist das Geld weniger, weil sich das Institut die Beerdigung nicht leisten kann (in betreffendem Institut werden die Spender in einem Spendergrab auf dem Unifriedhof bestattet), sondern vielmehr, weil man vermeiden möchte, dass sich Menschen aus reiner „Armut“ und eben nicht weil sie es gerne möchten, an das Institut „verkaufen“ – jeder Körperspender soll sich aus wirklich freien Stücken dazu entschließen können. Die meisten Unis nehmen auf Jahre sowieso keinen mehr, da der Bedarf an Spendern gedeckt ist.
Ich hab‘ da mal ein Verständnisproblem: Das Amt würde doch für eine Bestattung einspringen, dafür ist doch auch ein Betrag fällig.
In einem Artikel von Dir ( http://bestatterweblog.de/billigbestatter-und-sozialbestattungen/ ) finde ich eine „Hausnummer“: „Für eine Erdbestattung berechnet Pösl knapp 480 Euro und eine Feuerbestattung wickelt er für knapp 830 Euro ab.“ Die Differenz betrüge also ca. 200 Euro. Sicherlich sind die Kassen der Sozialämer nicht pral gefüllt, aber kostet eine Bearbeitung des Antrages mit Ablehnung, Widerspruch etc. nichts? Will sagen: hier sollte doch der Amtsschimmel über seinen Schatten springen.
Ja, ich weiss, dass ich hier die teurere Version herangezogen, aber so what?
@hajo: So lange der Mann lebt, wird ihm bei Bedürftigkeit Unterstützung gewährt. Er möchte jetzt einen Betrag über mehr als 1.000 € haben, um die Kosten des anatomischen Instituts im Voraus zu begleichen. Das sieht das Sozialgesetzbuch aber nicht vor.
Er beansprucht also einen Betrag, der ihm derzeit so nicht zusteht.
Stirbt er eines Tages, sind normalerweise die Angehörigen für die Bestattungskosten zuständig. Gibt es diese nicht, dann kümmert sich das Ordnungsamt um die Bestattung. Hierfür wird dann das Stadtsäckel oder der Sozialhilfeträger einspringen müssen.
Eine Übergabe an die Anatomie wird dann nicht möglich sein, weil ja eine entsprechende Abmachung mangels vorheriger Bezahlung nicht erfolgte.
Sicher, pragmatisch würde ich sagen: Zahlt diese 1000 € doch direkt an die Anatomie, dann habt ihr die später sicherlich höheren Bestattungskosten von der Backe.
Aber so läuft es eben nicht.
Welche Kosten ein Verwaltungsakt erzeugt, darf nicht entscheidend dafür sein, ob er durchgeführt wird.
So sehen es wenigstens die Beamten und das Recht.
@Peter Wilhelm: meine Fresse, lieber Peter, als ob das Leben nicht schon kompliziert genug ist .. 🙁
@hajo: Eventuell könnte der Mensch ja vor seinem Tod was erben, gewinnen, finden, oder was auch immer. Bei den Behörden stirbt die Hoffnung auf Nichtzahlung zuletzt.
Ganz abgesehen davon, benötigen Behörden auch seeeehr viel Geld für den vielen Unsinn, den sie davon bezahlen. 😉
Schöne neue Welt.
Geht voran, es geht bergab. 😉
Hajo, warum kompliziert? Warum soll ein Amt zu Lebzeiten etwas zahlen, was noch nicht eingetreten ist? Eine Versicherung zahlt auch nur im Schadensfall, nicht, die passieren könnten. Was würde passieren, wenn der Körperspender es sich anders überlegt? Oder irgendwie zu Geld kommt? Denn das Geld zurückzubekommen wäre auch ein Verwaltungsakt, der Geld kostet.
Nein, wieso sollte irgendein Amt über den Schatten springen? Man will Geld sparen und rückt es nur ungern raus. So ist das..
Ich habe auch immer gedacht, ich werde eines Tages meinen Körper der Wissenschaft spenden. Bis meine Schwester im Medizinstudium an einer Autopsie arbeitete. Sie und ihre Kommilitonen sprachen vollkommen respektlos über den Verstorbenen, machten Witze über sein Körpergewicht und andere Dinge. Ich möchte nicht, dass irgend jemand so über mich oder meine Familienmitglieder redet.
@Exilschwabe:
Verständlich.
Es gibt da allerdings auch so einen Mechanismus der Psyche, mit solchen Albernheiten oder einem bewusst abgebrühten Jargon eine gewisse Betroffenheit zu überspielen oder zu kompensieren.
Das sind Studenten. Junge Leute. Nicht zu vergleichen mit jemandem wie z.B. einem erfahrenen Bestatter.
Die meinen nicht dich. Sie suchen nur ihre eigene Hilflosigkeit zu kaschieren.
Ich hätte es nicht besser sagen können. Und bei Bestattern kann das u.U. auch so sein.
@Christians Ex:
Danke. Das ist natürlich möglich, und ich werde mit meiner Schwester darüber sprechen.
@Exilschwabe: Mein Beitrag obendrüber ging natürlich an dich, nicht Christians Ex…
@Christians Ex: Ich glaube auch, dass da ein gewisses, notwendiges Maß an Schutzreaktion dabei ist- der Jungmediziner (m/w) DARF den Leichnam im Prinzip gar nicht als Mensch ansehen. Das Problem ist schlicht, dass wir alle eine Blockade bezüglich Selbstverletzung und eine ethische Sperre haben, einen anderen Menschen zu verletzen. Man bedenke einfach, wie schwierig es für viele Menschen ist, sich eine Spritze zu setzen oder einen tiefsitzenden Splitter mit einem leichten Schnitt in die Haut zu entfernen. Ebenso hat ein psychisch normaler Mensch zu Anfang sicher Schwierigkeiten, einen Menschen mit einem Messer zu verletzen- auch wenn das medizinisch sinnvoll ist. Ich kann mir gut vorstellen, dass das unterbewusst mit reinspielt. Generell sollte man nicht mithören, wenn Mediziner (Sanis, etc.) ihren Stress humoristisch mit Kollegen aufarbeiten, das kann auch dem größten Zyniker zu derb werden… Persönlich stelle ich mir eher die Frage, was das Umfeld nach meinem Tod über mich denkt, falls überhaupt. Wenn ein pickeliger Medizinstudent im Grundstudium meint, mein Kadaver wäre Anlass für blöde Witze, dann möge er wenigstens was lernen, der respektlose …..… Weiterlesen »
Irgendwann las ich auf Facebook – was ich für einen verspäteten Aprilscherz hielt! – „Organe von Toten gehören dem Staat!“ Ist doch Klasse! In dem Moment, wo ich dann 100%ig tot bin, also alles eingesetzt hat, was da sein muß (Leichenstarre und hast du nicht gesehen..):“Bitte sehr, lieber Staat, dann nimm mich aus, wie eine Weihnachtsgans..“ Aber vermute, dieser eine „Experte“ hofft: irgendwelche Organe nach dem Fast-Ableben könnten noch einem anderen Menschen was nützen? Dann bin ich aber nicht wirklich tot, wie man auf dieser Webseite weiß. Verschimmelte Organe nutzen höchstens Fliegen was..
@mesie: Auch wenn wir hier in alten Kommentaren sind: Die Meldung taugt nicht mal als Aprilscherz, die ist einfach nur dumm.
Zunächst mal ist Facebook ja eine weltweit anerkannte zuverlässige Quelle. (sarcasm off)
Ein weiterer Punkt ist aber viel gewichtiger: In unseren demokratischen Gefilden kann niemand, auch der Staat nicht, Eigentum an Menschen oder Verstorbenen erwerben. Erst recht nicht an Teilen davon.
Damit sollte zu dem Thema alles gesagt sein.