Fundstücke

Mann kann seinen Körper nicht der Wissenschaft spenden – er ist zu arm

Bürokratie verhindert Körperspende

(Der 61-jährige) Werner M. hat keine (…) Verwandten, möchte aber (…) nach seinem Tod seinen Körper der medizinischen Forschung zur Verfügung stellen. Doch das ist schwieriger als gedacht.
Das Anatomische Institut (…) verlangt von Körperspendern eine Garantie für die Übernahme der Bestattungskosten von mindestens 1050 Euro.
Die kann Werner M. sich nicht leisten. Zwar springen bei Zahlungsunfähigkeit Sozial- oder Ordnungsamt für eine Bestattung ein, aber eine schriftliche Zusage dafür bekommt Werner M. von den Behörden nicht.

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Viele haben den Wunsch, ihren Körper nach dem Tode der Wissenschaft zu übereignen. Einige verbinden damit einen ethischen Spendergedanken, anderen möchten Geld sparen.
Denn hartnäckig hält sich der Irrglaube, in einem solchen Fall müsse man für seine Bestattung nichts bezahlen.
Um es vorweg zu sagen: Ja, das war früher einmal so, und das ist heute auch noch bei ganz wenigen wissenschaftlichen Einrichtungen so.
Aber der Großteil der universitären Einrichtungen, die Körperspenden annehmen, verlangen eine vorherige Absicherung der später entstehenden Bestattungskosten.

Das hat man früher nicht in diesem Maße wahrgenommen, weil die Krankenkassen bis 2004 ein Sterbegeld für jeden gesetzlich Krankenversicherten zahlten. Und das war dann in diesem Fall für eben genau diesen Zweck weg.
Heute gibt es diesen Zuschuß nicht mehr und somit müssen die Institute auch sehen, wo sie bleiben.
Mit 1050 Euro, so wie im o.g. Beispiel kommt man natürlich noch vergleichsweise günstig weg, im wahrsten Sinne des Wortes.
Und soviel kostet es aus, die dann noch verbliebenen Überreste einzuäschern und in einer Urne zu bestatten.

Zum Zwecke des Sparens lohnt sich also die Körperspende nur bedingt.

Der Witz an der obigen Geschichte ist, daß das Sozialamt die Bestattungskosten für Werner M. selbstverständlich übernimmt, aber eben nur wenn er dann auch tot ist.
Die Zahlung der Bestattungskosten an das anatomische Institut hat in diesem Fall aber zu Lebzeiten zu erfolgen, und so lange Herr M. noch lebt, zahlt das Amt nicht.
Natürlich könnten seine Angehörigen nach seinem Tod die Kostenübernahme – auch für das anatomische Institut – beantragen, aber wir wissen ja: Herr M. hat keine Verwandten. Also scheidet auch das aus.
Nun, was würde passieren, wenn sich gar keiner kümmert? Dann würde selbstverständlich das Ordnungsamt von Amts wegen tätig und würde die Bestattung organisieren und auch finanzieren. Aber eben nur eine Bestattung und nicht die Übereignung an das Institut.

Wie man es auch dreht und wendet: Hier wiehert der Amtsschimmel.
Einzige Lösung: Herr M. adoptiert noch schnell einen Erwachsenen, der dann nach seinem Tod den entsprechenden Antrag stellen kann. Aber auch der müßte mittellos sein, denn sonst steht er als Angehöriger für die Bestattungskosten ein…

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