Ich beobachte ja den Bestattungsmarkt mit besonders wachsamen Augen. Seit geraumer Zeit flattern mir immer wieder Angebote von Urnenanbietern auf den Schreibtisch, die Miniurnen und Schmuckgegenstände anbieten, die man mit einem klitzekleinen Teil der Totenasche befüllen kann und so bei sich tragen und daheim aufbewahren kann.
Für viele ist das der Kompromiss zwischen der Beisetzungspflicht und dem persönlichen Wunsch nach Inbesitznahme der Asche.
Nun fragt man sich, ob man da eine Gesetzesänderung verpasst hat, lautete die einschlägige Auskunft doch immer, daß Totenaschen in Deutschland beigesetzt werden müssen und zwar ausdrücklich auf einem Friedhof in einem Beisetzungswald oder auf hoher See.
Wer Totenasche daheim aufbewahren wollte oder einen Teil davon, der mußte einen umständlichen Weg über ausländische Beisetzungen gehen. Man gab dann vor, die Asche in den Niederlanden oder der Schweiz beisetzen zu wollen, die Urne wurde dorthin überstellt und für die deutschen Behörden galt der Verstorbene damit als bestattet. In Wirklichkeit rückten die Niederländer, die Schweizer oder findige deutsche Unternehmer die Asche dann wieder heraus und sandten sie aus dem Ausland wieder zurück nach Deutschland.
Machbar und ein durchaus gangbarer Weg. Jedoch gilt mit dem Eintreffen der Asche hierzulande wieder die Friedhofspflicht und der Besitzer der Urne macht sich einer Ordnungswidrigkeit ohne Strafbehaftung schuldig. Im schlimmsten Fall droht die Beschlagnahme der Urne und die Zwangsbeisetzung durch die Behörden.
Wie ist das aber nun mit den Kleinstmengen an Asche, die für die Anfertigung von Schmuckstücken, Glasobjekten und die Befüllung von Amuletten und Miniurnen benötigt wird?
Nun, so wie es aussieht, macht man sich hier in den meisten Fällen eine etwas unklare Formulierung in den Landesbestattungsgesetzen zu Nutze.
In der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen heißt es dazu:
Zwar ist im Hessischen Bestattungsgesetz die Bestattungspflicht festgeschrieben. Die Entnahme von kleinen Mengen Kremations-Asche sei jedoch nicht explizit verboten. Entscheidend sei für ihn die Duldung durch die Kasseler Friedhofsverwaltung. Die bestehe zwar auf einer gesetzeskonformen Beisetzung auf einem Friedhof, respektiere aber den Wunsch von Angehörigen, ein wenig Asche, etwa für eine Mini-Urne, zu entnehmen.
http://www.hna.de/nachrichten/stadt-kassel/kassel/mini-urne-fuers-wohnzimmer-1496346.html
Nun hat natürlich auch die Kirche mal wieder eine Meinung zu dem Thema. Im gleichen Artikel meldet sich die Dekanin zu Wort:
Die geschäftsführende Dekanin Barbara Heinrich sagt, sie kenne den Wunsch vieler Menschen, etwas Asche in einer persönlichen Kapsel aufzubewahren. Sie warnt jedoch: „Es muss dringend darüber nachgedacht werden, was mit der Asche geschieht, wenn die Trauerarbeit abgeschlossen ist.“ Welchen Ort finde dann eine Mini-Urne, ohne dass die Würde des Verstorbenen verletzt wird? „Ich befürchte, dass Trauerphasen durch derartige Praktiken eher noch verlängert werden.“
In gewisser Weise hat die Dame auch Recht. Das gilt aber nur für die wenigen Fälle, in denen Menschen einfach nicht loslassen können und wollen. In den allermeisten Fällen, so meine Erfahrung, hat der Wunsch, die Totenasche oder Teile davon behalten zu können, ganz andere Ursachen.
Oftmals liegt der Grund darin, daß man für die Asche einen angemesseneren Ort zu kennen glaubt, als den örtlichen Friedhof.
Oder aber man möchte die Asche einfach für eine geraume Zeit von der Beisetzung verschont wissen, bis man im Alter einen letzten Wohnort gefunden hat.
In den meisten Fällen ist es aber so, daß die Angehörigen die Asche ohne Pathos und krankhafte Totenverehrung einfach nur bei sich haben wollen.
Was dann dereinst einmal mit der Asche passieren soll, das steht auf einem anderen Blatt und wurde hier auch schon ausführlich diskutiert.
Mein Vorschlag wäre, daß man bei legaler Aushändigung der Asche einen Betrag von sagen wir 250-300 Euro kassiert und damit die Beisetzung von Urnen finanziert, die später keiner mehr haben will.
Damit würde fast jede Asche irgendwann dann genau da landen, wo der Gesetzgeber es haben will, auf dem Friedhof.
Und die sterile Asche, die irgendwo am Flußufer oder Garten vergraben wurde, die gibt es dann auch schon lange nicht mehr und stellt sowieso kein „Problem“ mehr dar.
Insgesamt finde ich es einen durchaus guten Weg, nur einen kleinen Teil der Asche an die Angehörigen auszuhändigen. Das entbindet zwar zunächst einmal nicht von der Pflicht und den Kosten für die Beisetzung des Großteils der Asche, ermöglicht aber doch das Behalten im häuslichen Umfeld oder wenigstens das Ausstreuen eine kleinen Teils am gewünschten Ort.
Unterm Strich wahrscheinlich der bislang beste und kostengünstigste Kompromiss.
Man darf sich also wünschen, daß noch mehr Bestatter diesen Weg gehen und bewußt in diesem Punkt die Landesbestattungsgesetze locker auslegen. So wird vielleicht eine Selbstverständlichkeit geschaffen, der dann irgendwann die Gesetzgebung einfach folgen muß.
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
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Also Chemisch und Physikalisch ist an der Totenasche nix dran was jemand iritieren könnte.
Wenn also jemand ein Stück Tesafilm nimmt, damit etwas Asche aufnimmt und das Stück Film auf einen Brief klebt, den er vor langer Zeit von dem Verstorbenen bekommen hat, so ist da nix vor dem man sich ekeln müsste oder was gar Krankheiten überträgt. Also ich hätte das gern, wenn mein Vater mal verstorben ist. (voher nich, is klar 😉
Nun sind wir aber in Deutschland da gibts nunmal Vorschriften…
… die kann man aber ändern, wie in jeder Demokratie müssen nur genug Leute sagen „wir wollen das so“.
Solange das nicht passiert hab ich keinerlei Probleme mit Leuten die Asche/Urne nach den Niederlanden „ex“portieren lassen… ich würds genau so machen wenn es soweit wäre…
Irgendwann wirds ja doch mal in die Köpfe gehen, daß es „die Kirche“ nicht gibt, außer in Ländern mit Staatsreligion, wie dem Vatikanstaat.
Die Dame ist Vertreterin der Evangelischen Kirche in Kurhessen und Waldeck und Stadtdekanin von Kassel. Und was sie sagt, ist zurückhaltend, aber wichtig – und betrifft m.M.n. auch genau das, was du als „ohne Pathos und krankhafte Totenverehrung einfach nur bei sich haben wollen“ bezeichnest. Denn es ist schlicht und einfach nicht normal, Reliquien von seinen lieben Verstorbenen anzufertigen.
Es macht für mich und für viele andere keinen Unterschied, ob man im allgemeinen Sprachgebrauch „die Kirche“ sagt oder eine spezielle Glaubensgemeinschaft oder Organisation im Bereich der christlichen Gemeinschaften mit Namen und Ort bezeichnet. Für die Menschen gibt es „die“ katholische Kirche und „die“ evangelische Kirche und zusammen ist das ugs. „die Kirchen“. Mir selbst ist die Ungenauigkeit bewußt, aber es geht hier darum Inhalte leichtverständlich und leicht lesbar zu vermitteln. Folgt man dem korrekt angegeben Link findet man die Angaben zu der kirchlichen Dame sofort. Ob es nun aber „schlicht und einfach nicht normal“ ist, einen kleinen Teil der Totenasche aufzubewahren, wird die Zeit zeigen. Derzeit ist es ungewöhnlich, vielen unbekannt und für viele meinetwegen auch unvorstellbar. Aber wenn die Menschen es so wollen, werden sie es evtl. eines Tages als vollkommen normal empfinden. Mit dem Wort Reliquie ist für mich auch immer eine Art der Verehrung verbunden. Insbesondere im Hinblick auf den, teils auch durch die kath. Kirche geförderten, internationalen Handel mit echten und vermeintlichen Bestandteilen vor Jahrhunderten zermarterter Menschen, sehe ich jegliche… Weiterlesen »
„Die Kirche“ zielt in der weit überwiegenden Mehrheit der Fälle auf die römisch-katholische Kirche ab. Und genau so wirds auch verstanden. Wenn du auf die Straße gehst und fragst Leute nach ihrer Meinung über „die Kirche“, erzählen sie dir was vom Papst. In mindestens neun von zehn Fällen. Dabei sind bloß dreieinhalb von zehn Deutschen katholisch, aber dreieinhalb evangelisch… Die evangelischen Kirchen halten sich aus vielen ethischen Fragen ja weitgehend heraus, so daß da zusätzlich der Eindruck sich festsetzt, „die Kirche“ wäre immer Rom. Und siehe, ein erstaunlich hoher Anteil der Kirchenaustritte aus der evangelischen Kirche wird mit den Äußerungen des Papstes begründet – also ob nicht die evangelischen Kirchen genau deshalb existierten, damit man dem Papst nicht mehr zuhören muß, auch als CHrist… 😉 Im Artikel hinter dem Link steht übrigens NICHT, welcher Kirche die Dekanin angehört. Das Wort Reliquie habe ich verwendet in seinem Wortsinn: Überrest. Ob das nun ein materiell erkennbarer Finger ist oder ein Fingerhut voll Asche, macht vielleicht einen Unterschied im Grusel-Faktor für Dritte, aber nicht an der Tatsache, daß… Weiterlesen »
Wolfram. Du scheißest wieder klug.
Und das ist immer noch mein Job. 😛
Du machst das ehrenamtlich, ich habs in meiner Dienstanweisung stehen. 😛
Machts nich besser. *g*