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Mini Urnen, Kleinurnen online kaufen – Teile der Asche privat aufbewahren

Ich beobachte ja den Bestattungsmarkt mit besonders wachsamen Augen. Seit geraumer Zeit flattern mir immer wieder Angebote von Urnenanbietern auf den Schreibtisch, die Miniurnen und Schmuckgegenstände anbieten, die man mit einem klitzekleinen Teil der Totenasche befüllen kann und so bei sich tragen und daheim aufbewahren kann.

Für viele ist das der Kompromiss zwischen der Beisetzungspflicht und dem persönlichen Wunsch nach Inbesitznahme der Asche.

Nun fragt man sich, ob man da eine Gesetzesänderung verpasst hat, lautete die einschlägige Auskunft doch immer, daß Totenaschen in Deutschland beigesetzt werden müssen und zwar ausdrücklich auf einem Friedhof in einem Beisetzungswald oder auf hoher See.
Wer Totenasche daheim aufbewahren wollte oder einen Teil davon, der mußte einen umständlichen Weg über ausländische Beisetzungen gehen. Man gab dann vor, die Asche in den Niederlanden oder der Schweiz beisetzen zu wollen, die Urne wurde dorthin überstellt und für die deutschen Behörden galt der Verstorbene damit als bestattet. In Wirklichkeit rückten die Niederländer, die Schweizer oder findige deutsche Unternehmer die Asche dann wieder heraus und sandten sie aus dem Ausland wieder zurück nach Deutschland.

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Machbar und ein durchaus gangbarer Weg. Jedoch gilt mit dem Eintreffen der Asche hierzulande wieder die Friedhofspflicht und der Besitzer der Urne macht sich einer Ordnungswidrigkeit ohne Strafbehaftung schuldig. Im schlimmsten Fall droht die Beschlagnahme der Urne und die Zwangsbeisetzung durch die Behörden.

Wie ist das aber nun mit den Kleinstmengen an Asche, die für die Anfertigung von Schmuckstücken, Glasobjekten und die Befüllung von Amuletten und Miniurnen benötigt wird?
Nun, so wie es aussieht, macht man sich hier in den meisten Fällen eine etwas unklare Formulierung in den Landesbestattungsgesetzen zu Nutze.

In der Hessisch-Niedersächsischen Allgemeinen heißt es dazu:

Zwar ist im Hessischen Bestattungsgesetz die Bestattungspflicht festgeschrieben. Die Entnahme von kleinen Mengen Kremations-Asche sei jedoch nicht explizit verboten. Entscheidend sei für ihn die Duldung durch die Kasseler Friedhofsverwaltung. Die bestehe zwar auf einer gesetzeskonformen Beisetzung auf einem Friedhof, respektiere aber den Wunsch von Angehörigen, ein wenig Asche, etwa für eine Mini-Urne, zu entnehmen.

http://www.hna.de/nachrichten/stadt-kassel/kassel/mini-urne-fuers-wohnzimmer-1496346.html

Nun hat natürlich auch die Kirche mal wieder eine Meinung zu dem Thema. Im gleichen Artikel meldet sich die Dekanin zu Wort:

Die geschäftsführende Dekanin Barbara Heinrich sagt, sie kenne den Wunsch vieler Menschen, etwas Asche in einer persönlichen Kapsel aufzubewahren. Sie warnt jedoch: „Es muss dringend darüber nachgedacht werden, was mit der Asche geschieht, wenn die Trauerarbeit abgeschlossen ist.“ Welchen Ort finde dann eine Mini-Urne, ohne dass die Würde des Verstorbenen verletzt wird? „Ich befürchte, dass Trauerphasen durch derartige Praktiken eher noch verlängert werden.“

In gewisser Weise hat die Dame auch Recht. Das gilt aber nur für die wenigen Fälle, in denen Menschen einfach nicht loslassen können und wollen. In den allermeisten Fällen, so meine Erfahrung, hat der Wunsch, die Totenasche oder Teile davon behalten zu können, ganz andere Ursachen.
Oftmals liegt der Grund darin, daß man für die Asche einen angemesseneren Ort zu kennen glaubt, als den örtlichen Friedhof.
Oder aber man möchte die Asche einfach für eine geraume Zeit von der Beisetzung verschont wissen, bis man im Alter einen letzten Wohnort gefunden hat.
In den meisten Fällen ist es aber so, daß die Angehörigen die Asche ohne Pathos und krankhafte Totenverehrung einfach nur bei sich haben wollen.

Was dann dereinst einmal mit der Asche passieren soll, das steht auf einem anderen Blatt und wurde hier auch schon ausführlich diskutiert.
Mein Vorschlag wäre, daß man bei legaler Aushändigung der Asche einen Betrag von sagen wir 250-300 Euro kassiert und damit die Beisetzung von Urnen finanziert, die später keiner mehr haben will.
Damit würde fast jede Asche irgendwann dann genau da landen, wo der Gesetzgeber es haben will, auf dem Friedhof.
Und die sterile Asche, die irgendwo am Flußufer oder Garten vergraben wurde, die gibt es dann auch schon lange nicht mehr und stellt sowieso kein „Problem“ mehr dar.

Insgesamt finde ich es einen durchaus guten Weg, nur einen kleinen Teil der Asche an die Angehörigen auszuhändigen. Das entbindet zwar zunächst einmal nicht von der Pflicht und den Kosten für die Beisetzung des Großteils der Asche, ermöglicht aber doch das Behalten im häuslichen Umfeld oder wenigstens das Ausstreuen eine kleinen Teils am gewünschten Ort.
Unterm Strich wahrscheinlich der bislang beste und kostengünstigste Kompromiss.
Man darf sich also wünschen, daß noch mehr Bestatter diesen Weg gehen und bewußt in diesem Punkt die Landesbestattungsgesetze locker auslegen. So wird vielleicht eine Selbstverständlichkeit geschaffen, der dann irgendwann die Gesetzgebung einfach folgen muß.

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