Man muß als Bestatter dann selbst herausfinden, was dem watschelnden Dickmops nicht gefällt, auf Verdacht irgendwas vermeintlich in Ordnung bringen und hoffen, daß beim nächsten Klingeln der nicht artikulierte Mißstand beseitigt ist. Hat man Glück, tritt der Mops dann wortlos an die Seite und gibt den Weg ins Allerheiligste frei.
Manchmal stößt man aber in anderen Städten auf noch seltsamere Gesellen der einäschernden Fraktion.
Der Vater eines Lesers war im Alter von nur etwas über 50 Jahren plötzlich verstorben, hatte einen gewissen Leidensweg gehabt und die Familie war verständlicherweise nicht für un- oder schlecht artikulierende Krematoren empfänglich. Nein, in so einer Situation möchte man, daß der letzte Weg des Verstorbenen von einer störungsfreien, sozusagen geschmeidigen Reibungslosigkeit begleitet ist. Damit das so ist, bedient man sich eines erfahrenen Bestatters, der sich auskennt und alles, was den Angehörigen wie Ecken, Kanten, Hürden und Unüberwindlichkeiten vorkommt, aus dem Weg räumt, damit sie Zeit zum Trauern haben und nicht durch subalterne Figuren, die sich in dieser Situation gerne wichtig machen, gestört werden.
Auf eine solche subalterne, aber wohl auch von Selbstüberschätzung strotzende Person traf man im Krematorium einer Ruhrgebietsstadt. Und bei dieser Bewertung dieser Person handelt es sich nicht um die Bewertung der Frage, ob sie in der Sache Recht hat oder nicht, sondern um die Bewertung des geschilderten Tonfalls und der Wortwahl.
So schildert uns ein Leser des Bestatterweblogs die Begebenheiten:
„Weil meine Mutter nach Jahrzehnten als Beamtin im Staatsdienst irgendwann in der Unterschrift ihren Namen Christa Jaroslaczinky* etwas verschliffen hatte, war eine Unterschrift dabei herausgekommen, die sich gerade noch als Chr…. Jaros…. entziffern lässt, der Rest geht in einer Schlangenlinie unter.
Dieser Herr S. vom Krematorium meinte nun also sich anmaßen zu müssen, er dürfe entscheiden, das dies keine Unterschrift sei und rief prompt beim Bestatter an, um der Dame das mitzuteilen.
Diese rief daraufhin bei mir an und schilderte mir diesen Sachverhalt, nicht ohne klar zu machen, wie albern sie das ganze findet. Daraufhin rief ich bei besagtem Herrn an, um ihn zu bitten, mir zu erklären, was denn genau sein Problem sei. Wohlgemerkt alles in freundlichem Tonfall.
Das folgende ist ein Gesprächsprotokoll:
Herr S.: „Ja, also dieses Geschmiere, das geht ja gar nicht, da kann man nicht den Namen lesen, da könnte auch “Schei**” stehen oder sonst was. Nein, das kann ich nicht akzeptieren, da verliere ich ja meine Reputation wenn ich das so akzeptiere!“
Ich: „Entschuldigen Sie, aber finden Sie es nicht etwas anmaßend, dass Sie sich hier über das Land NRW stellen, die diese Unterschrift seit 35 Jahren auf dem Ausweis meiner Mutter akzeptieren? Außerdem würde ich Sie bitten, doch etwas pietätsvoller mit mir zu sprechen. Wir reden schließlich gerade über die Verbrennung meines Vaters.“
Er: „Ich geb’ Ihnen was mit Pietät! Das ist eine rein geschäftliche Angelegenheit, da kann mich die Pietät mal sonst wo knutschen! Und da sieht man ja das Sie nur ein Dummschwätzer sind und keine Ahnung haben, verbrennen können Sie den Kerl im Lagerfeuer, hier wird nur eingeäschert!
Ne, das kann ich nicht akzeptieren, da verliere ich ja meine Reputation und könnte eine Dienstaufsichtsbeschwerde riskieren, wer bin ich denn!“
Ich, deutlich angesäuert über das eben Gesagte: „Hören Sie mir mal gut zu, Herr S., die Dienstaufsichtsbeschwerde riskieren Sie gerade auch so. Warten Sie nur bis meine Mutter das zu hören kommt, da brennt ihnen der Ar***!“
Er, mit ignorantem Tonfall: „Ja, soll se doch versuchen, hab ich keine Angst vor! Das Geschmiere akzeptiere ich jeden falls nicht! Ende des Gesprächs! *klick*“
Nachdem ich mich dann beruhigt hatte erzählte ich meiner Mutter von dem Vorfall, worauf sie nochmals dort anrief. Herr S. lies sich aber nicht überzeugen, maulte auch meine Mutter an, er verlange eine Legitimation, sonst würde er die Kremation ablehnen.
Gut, sollte er bekommen. Muttern füllt also alle Formulare beim Bestatter nochmal aus und unterschreibt in Druckbuchstaben wie ein Erstklässler die Formulare. Dienstaufsichtsbeschwerde beim Oberbürgermeister der Stadt ist bereits raus. Mal sehen wer am längeren Hebel sitzt.
Soweit die Schilderungen des Lesers.
Damit man sich eine Meinung dazu bilden kann, hier der entsprechende Passus zum Stichwort „Unterschrift“ aus Wikipedia:
Anforderungen an die Lesbarkeit
Der Personenname muss als Name erkennbar sein, mindestens müssen Andeutungen von Buchstaben zu erkennen sein, sonst fehlt es am Merkmal einer Schrift. Schrift sind alle Zeichen, die dazu bestimmt sind, einen beliebigen Gedankeninhalt für andere lesbar zu machen. Dabei ist die vollständige Lesbarkeit einer Unterschrift jedoch nicht erforderlich. Die Unterschrift muss bei Unleserlichkeit wenigstens einen individuellen Charakter aufweisen. Das Schriftzeichen muss einzelne individuelle Merkmale enthalten. Nicht rechtswirksam sind senkrechte oder schräg nach oben oder unten gezogene Striche, Wellenlinien oder gekrümmte Linien. Erforderlich, aber auch ausreichend ist ein die Identität des Unterschreibenden hinreichend kennzeichnender individueller Schriftzug, der einmalig ist, entsprechend charakteristische Merkmale aufweist und sich als Wiedergabe eines Namens darstellt. (…)
Der BGH hat die Bedingungen, die an eine Unterschrift zu stellen sind, wie folgt zusammengefasst: „Eine Unterschrift setzt ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde voraus, das nicht lesbar zu sein braucht. Erforderlich, aber auch genügend ist das Vorliegen eines die Identität des Unterschreibenden ausreichend kennzeichnenden individuellen Schriftzuges, der einmalig ist, entsprechende charakteristische Merkmale aufweist, sich als Wiedergabe eines Namens darstellt und die Absicht einer vollen Unterschriftsleistung erkennen lässt.“ Unterschiedlich beurteilt wird die Frage, ob und inwieweit einzelne Buchstaben – wenn auch nur andeutungsweise – erkennbar sein müssen, weil es sonst am Merkmal einer Schrift fehlt. Wenn lediglich ein Buchstabe erkennbar ist und darüber hinaus keine ausreichenden individuellen Merkmale hervortreten, erfüllt das nicht die Voraussetzungen einer Unterschrift. Wird eine Erklärung mit einem Handzeichen unterschrieben, das nur einen Buchstaben verdeutlicht, oder mit einer Buchstabenfolge, die erkennbar als bewusste und gewollte Namensabkürzung erscheint, liegt keine Namensunterschrift im Rechtssinne vor. Ob ein Schriftzeichen eine Unterschrift oder lediglich eine Abkürzung (Handzeichen, Paraphe) darstellt, beurteilt sich nach dem äußeren Erscheinungsbild; dabei ist ein großzügiger Maßstab anzulegen, sofern die Autorenschaft gesichert ist. Steht nach § 440 ZPO die Echtheit der Namensunterschrift fest, so hat die über der Unterschrift stehende Schrift die Vermutung der Echtheit für sich.
* Name sinnvoll geändert
Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:
Keine Schlagwörter vorhanden
Wenn man selber nur Malen nach Zahlen kennt, müssen alle anderen Pfuscher sein, ist doch klar.
Meine Unterschrift kann man übrigens überhaupt nicht entziffern, sie ist aber klar als individuelle Unterschrift mit eindeutigen Merkmalen zu erkennen. Da hat sich noch keiner beschwert (soll er es mal versuchen).
Leider halten sich aber viele Menschen im öffentlichen Dienst für Halbgötter im Staatsdienst (nicht alle natürlich)…
Doch ich schon 🙂 hihi
Meine Unterschrift ist seit meiner Heirat aber nur noch ein L mit Kringel 😉
Etwas Aehnliches hatte ich mal, als ich meinen Reisepass beantragt hatte. Da wurde meine normale Unterschrift auch mit dem Hinweis, man muesse ja bestimmte Buchstaben erkennen koennen, abgelehnt.
Eine Anfrage beim BMI diesbezueglich gab dann allerdings eine erstaunliche Antwort:
Es bestehen keine Anforderungen an die Form einer Unterschrift. Die Unterschrift bei der Beantragung eines Reisepasses muss lediglich innerhalb des vorgesehenen Feldes mit einem schwarzen Faserschreiber erfolgen.
Da die Ausführung der passrechtlichen Vorschriften durch die Bundesländer in eigener Verantwortung erfolgt, empfehle ich Ihnen, Ihr Anliegen an die Senatsverwaltung für Inneres und Sport des Landes zu richten.
Na toll,auf meinem BPA sind nur Striche-quer und längs- heisst das nun das mein BPA ungültig ist???
Was macht so ein Hein Wichtig denn nun bei einem Bürger der in seiner Heimatschrift,z.B. Arabisch oder Kyrillisch, unterschreibt????
Des Staatsdieners Sonnenschein
Treten und getreten sein…
oder so
Die drei F einer Dienstaufsichtsbeschwerde: Formlos, fristlos, fruchtlos. *seufz*
Dem wird höchstens mal ein Klaps aufs Handgelenk gegeben und danach vielleicht in eine Ecke ohne Telefon versetzt.
Aber mehr passiert nicht.
Also ich habe eine Unterschrift, die nur aus meinem Nachnamen besteht, unleserlich ist aber eindeutig ist.
Sämmtliche Ausweise usw. sind so unterschrieben und ist auch alles kein Problem, bis auf Unterschriften beim Notar.
HIer musste ich beim Haus/Grundstückskauf nochmals leserlich mit Vor und Zuname unterschreiben.
Da ich nun keine sehr schöne Handschrift habe, fällt eine leserliche Unterschrift in die Gruppe „2. Klasse Schönschrift“!
Echt lächerlich!!!!!!
Der Mann sollte sich mal die Unterschrift von Willy Brand ansehn.
http://upload.wikimedia.org/wikipedia/commons/thumb/9/99/Willy_Brandt_signature.svg/410px-Willy_Brandt_signature.svg.png
Naja eigentlich hiess er ja mal Herbert Ernst Karl Frahm,da hatte er später halt Schwierigkeiten seinen Ex-Decknamen vernünftig zu schreiben 🙂
Willy Brands Unterschrift hat was Arabisches … 🙂
Das dachte ich mir auch gerade, was wohl Abu Brandt sich dabei dachte?
Oha, zum Thema Unterschrift habe ich auch in kurzer Zeit zwei unschöne Erlebnisse gehabt. Und ich weiß nicht mal, ob man das zu Recht so mit mir gemacht hat (habe die Definition von „Unterschrift“ ja gerade gelesen). Mein Nachname ist nicht besonders lang, meine Unterschrift also auch nicht. Der Anfangsbuchstabe des Namens ist gut zu erkennen, der Rest sind zugegebenermaßen Schlangenlinien verschiedener Form. So ist es halt schon seit Jahren. So. Nun musste ich aufs Amt, einen neuen Ausweis beantragen, da der alter bald abgelaufen wäre. Also, schön brav vor Ort die Formulare ausgefüllt, und Unterschrift drunter gesetzt. Der Kommentar der Sachbearbeiterin dort: „Äh, ne so geht das nicht, man kann ja ihren Namen gar nicht erkennen, sie müssen schon leserlich unterschreiben“ – „Aber so ist meine Unterschrift immer, ich muss mich doch mit der überall identifizieren können?“ – „Egal, man kann sie nicht lesen. Sie bekommen nur einen Ausweis, wenn sie leserlich unterschrieben haben“ – „Und was ist, wenn ich irgendwo z.B. beim Postidentverfahren oder beim Zahlen mit Karte gebeten werde, meinen Ausweis zu… Weiterlesen »
Es ist den Postmitarbeitern verboten, eine abweichende Unterschrift zu akzeptieren. Punkt, aus. Darauf werden sie in aller Regelmäßigkeit getrimmt. Irgendwelche Logik von Kundenseite hat den Leuten dabei wurscht zu sein. Alles, was in den Perso bzw Pass gemalt wurde, ist verbindlich, und wenns ein Smiley ist (bei Schreibunkundigen).
Das Problem mit der Unterschrift in Ausweis ist, dass dies nun bis zum nächsten Ausweis deine rechtsgültige Unterschrift ist. Unterschreibst du irgendeinen Vertrag anders, so ist dieser nicht gültig. Das wiederum ist die Krux deiner (hoffentlich) neuen Bank.
*Grummel* Ok dann muss ich vermutlich demnächst nochmal zum Bürgeramt tigern. Danke an die Unbekannte die mir das eingebrockt hat. Bei meinem Pech sitz ich ihr das nächste mal wieder gegenüber.
Neuen Ausweis beantragen und solange beschweren, bis du nichts für deinen Ausweis zahlen must.
War ja klar. Da die Vertragsunterschrift natürlich immer noch von der Legitimationsunterschrift abweicht soll ich nun beides nochmals unterschreiben. Und dann wird der oder die Angestellte der Post wieder darauf bestehen, dass ich eine Unterschrift drauf setze, die ich nie so schreibe, nur weil diese dämliche UNterschrift auf meinem Ausweis ist. Und dann wird die natürlich wieder nicht akzeptiert, weil sie jedes mal anders aussieht, da ich diese Unterschrift nun mal nie so schreibe.
Ich könnte KOTZEN. Werde nun versuchen, die in der Post zu überreden, einfach zu akzeptieren dass meine Unterschrift eine andere ist, ausweisen kann ich mich schließlich mit Ausweis und Passfoto…die sollen sich nicht anstellen *knurr*
Die Leute haben Probleme….
Was macht der gute Mann denn, wenn jemand kommt, der beide Hände verloren hat ? Oder jemand, der vom Hals abwärts gelähmt ist ?
In USA hat sich kürzlich einer der Amish-People (lehnen alles „moderne“, auch Fotografie, ab) gerichtlich einen Reisepass ohne Foto erstritten – trifft ihn dann der Schlag ?
Ich wünsche dem guten Mann viele arabische, griechische, hebräische, armenische, kyrillische, chinesisische und indische Unterschriften 😉
diesen Herrn würde ich da auch mal gerne vorbeischicken:
http://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Datei:Unterschrift_von_Hadhrat_Hakim_Malawi_Nuur_ud-Din.jpg&filetimestamp=20091116000606
Ich glaub der lebt nich mehr, aber seinen Geist vorbei schicken wär sicher witzig.
*Halloweeeeen*
Für was brauchen die denn einen Reisepass, wenn sie alles Moderne ablehnen? Mit dem Segelschiff über’n Atlantik glaube ich nicht. Höchstens Kanada und Mexiko würden mir als Nachbarländer einfallen.
Aber wie machen die das mit dem Chip im Reisepass oder den modernen Druckverfahren …. ?
Die Chips würde ich einfach vorm Fernseher aufessen.
Ich hätte ihn ein Selbsportrait malen lassen.
*ggg*
„Du sollst dir kein Bildnis noch irgendein Abbild machen von dem, was im Himmel, noch
von dem, was unten auf der Erde ist: Bete sie nicht an und diene ihnen nicht! Denn ich, der
Herr. Dein Gott, bin ein eifernder Gott, der die Sünden der Väter heimsucht bis ins dritte und
vierte Glied an den Kindern derer, die mich hassen, aber Barmherzigkeit zeigt an vielen
tausenden, die mich lieben und meine Gebote halten“ (Exodus 20, 4-6)
Ich bin weder bibelfest noch gottesfürchtig, doch wenn man Deine Ausführungen mal weiterdenkt, wäre damit jedes Gemälde verboten, jedes Kind, was malt, wäre ein Sünder. Es geht hier m.E. vielmehr darum, daß man keine Gottes-/Götzenbilder haben und anbeten soll.
Die Amish lehnen die moderne Technik ab, sicher nicht das Bild an sich. Wobei sich dabei in der Tat die Frage stellt, was er denn mit einem (sicher modernen) Reisepass will – Passpflicht in den USA?
Zum Thema BGH & „„Eine Unterschrift setzt ein aus Buchstaben einer üblichen Schrift bestehendes Gebilde voraus, das nicht lesbar zu sein braucht“ – das gilt anscheinend auch für Arztrezepte 😉
PS: Meine Unterschrift sieht auch dem Kürzel verdammt ähnlich 😀 Meine auch. Nach einem Jahr im Dienst musste ich zu meiner Bank, weil die meine Unterschrift auf den Überweisungsträgern nicht mehr akzeptiert haben. Die haben bei einer Stichprobe die Unterschrift auf dem Überweisungsträger mit der Unterschrift bei Einrichtung des Kontos (vor dem Studium) verglichen und gar keine Gemeinsamkeiten gefunden. Also musste ich hin und eine neue Unterschriftsprobe hinterlegen. War bei mir genauso! Mich hat sogar mal einer von der Bank angerufen, wegen einer Unterschrift auf einem Scheck. 2 Wochen vorher hatte sich komischerweise noch keiner an meiner Unterschrift gestört. 😡 Meine vollständige Unterschrift ist von 7 Buchstaben auf klägliche 2 (in der ausgeschriebenen Form 😀 ) geschrumpft. Kann mir auch nicht erklären, wie das passieren konnte. Aber nach einigen Jahren Mahn- und Vollstreckungsabteilung offensichtlich nicht zu vermeiden. Dafür stempel ich aber immer brav meine Beschlüsse und Verfügungen mit Namen und Rechtspflegerin ab.