Hallo ich melde mich bei Ihnen da Sie mir in einen anderen Forum empfohlen wurden. Es geht um folgendes.
Vor einem Monat ist meine Mutter verstorben. Da ich woanders wohne, haben sich mein Vater und mein älterer Bruder (berufstätig) um alles gekümmert und ein Beerdigungsinstitut engagiert.
Da mein “Vater“ noch nie in seinen Leben gearbeitet hat und er irgendwo gehört hat, dass er nichts zahlen müsse, meint er nun, ich müss alles zur Hälfte mittragen.
Aber ich muss mit meinem Einkommen haushalten und habe nicht viel.
Obendrein macht er das genaue Gegenteil von dem, was meine Mutter wollte. Meine Mutter wollte alles ganz einfach und sie wollte eingeäschert werden. Ein Testament, wo sie ihren Willen notiert hat, gibt es nicht.
Ich weiß nicht viel über die Beerdigung, hatte auch keine Möglichkeit mit dem Institut zu spechen, ja theoretisch weiß ich nicht einmal, ob meine Mutter wirklich tot ist, da ich nicht angeschrieben oder auch nur eine Sterbeurkunde bekommen habe.
Darum meine frage. Ich hab gelesen das man die Beerdigung entsprechend des Lebensstil ausrichten soll. Wenn mein “Vater“ also Leistungen beruft, die dessen nicht entsprechen. Muss ich dann dafür zahlen? Aus meiner sicht muss man nicht für 4 leute eine große feier veranstalten….Lieder schmetern die eigentlich nichts mit meiner Mutter zu tun haben sowie eine verlogene feier zu tätigen. Muss ich da eigentlich aus zwang hin? Sicher sie ist meine mutter aber ich verstehe nicht wieso ihre wünsche und bedürfnisse so im schatten gestellt werden. Das macht mich einfach nur wütend.
Gibt es da eine Richtlinie/tabelle was wem welche Leistungen zusteht?
Hätte ich nicht ein amtliches schreiben oder eines vom Bestatter bekommen müssen, wo man mich informiert?
Und muss ich trotz abschlagen des Erbes die Beerdigung bezahlen? Ich finde dies nämlich ziemlich gemein. Da ich nichts mitbestimmen /entscheiden durfte. Nur ich selbst kann ja einschätzen welches geld ich aufbringen kann.
Es ist doch so Sie können ja auch nicht ein Auto kaufen und ohne die einwilligung ihres neffen sagen , “der zahlt das schon“.
Ich danke Ihnen dass sie sich den ganzen Text duchgelesen haben und hoffe sie können mir helfen.
Zunächst einmal die Sachlage: Bestattungen sind Familiensache. So wie Familien intern Jubiläen und Konfirmationen ausrichten, so richten sie auch intern Beerdigungen aus. Es ist eben eine reine Familiensache. Hat man kein Geld, um einen runden Geburtstag groß zu feiern, kann man eben nur eine kleine Feier ausrichten. Niemand kann dann vom Staat verlangen, dass die Allgemeinheit die Kosten übernimmt.
Es sei denn, jemand ist mittellos und bekommt Unterstützung vom Amt. Da kann es dann sein, dass ihm eine kleine Beihilfe zu beispielsweise einer Kommunion gewährt wird, weil die Ausrichtung eine kleinen Feier zu den allgemeinen Gepflogenheiten gehört.
Etwas höher hängt der Gesetzgeber die Bedeutung einer Bestattung. Einmal weil die Pietät gewahrt werden soll und dann, weil es natürlich zwingend erforderlich ist, die Verstorbenen irgendwo unterzubringen, sprich zu bestatten.
So hat der Gesetzgeber eines jeden Bundeslandes im jeweiligen Landesbestattungsgesetz genau festgelegt, wer die Bestattungspflichtigen und Totenfürsorgeberechtigten sind. Das ist meist ähnlich wie bei der Erbfolge geregelt. Erst der Ehepartner, dann die Kinder, dann die Geschwister, Eltern, Großeltern usw.
In Ihrem Fall ist Ihre Mutter verstorben. Ihr Vater ist überlebender Ehegatte und hat sich -verkürzt und vereinfacht erklärt- um alles zu kümmern und letztlich auch alles zu bezahlen.
Er hat die Inanspruchnahme des Bestatters beauftragt, seine Unterschrift steht unter dem Vertrag.
Bei Bestattungen ist es so, wie oben beschrieben. Wenn jemand nicht die erforderlichen Mittel hat, kann er eine Beihilfe zu den Bestattungskosten bei seinem Sozialträger beantragen. Übernommen wird dann eine einfache, ortsübliche Bestattung.
Bestellt der Betroffene eine umfangreichere Ausstattung, wird er für die höheren Kosten selbst einstehen müssen.
Ich sehe hier zunächst einmal keine Verpflichtung für Sie, sich an den Kosten zu beteiligen.
Mein Rat: Warten Sie es ab, ob jemand Ihnen eine Rechnung schickt. Zahlen Sie diese ggfs. nicht und reagieren Sie erst, wenn ein Mahnbescheid kommt und zwar in Form eines Widerspruchs. Das führt dann dazu, dass ggfs. ein Gericht sich der Sache annimmt und abklärt, ob überhaupt eine Verpflichtung zur Zahlung besteht. Ich bin aber kein Anwalt und kann nur aus meiner Expertise und Erfahrung heraus beraten. Suchen Sie im Zweifelsfall den Rat eines Anwalts.
Es kann durchaus sein, dass die Sozialbehörde Ihnen einen Bescheid schickt. Dort könnte man der Auffassung sein, dass Sie als Tochter für Ihren Vater einzustehen haben. Wenn der nun Hilfe des Amtes in Anspruch nimmt, könnte man versuchen, sich dieses Geld bei den Kindern wiederzuholen.
Was die Ausstattung der Bestattung bestimmt, so gilt natürlich, dass der letzte Wille bzw. die persönlichen Wünsche des Verstorbenen zu berücksichtigen sind. Gibt es hierüber keine verlässlichen, beweiskräftigen Unterlagen oder Zeugenaussagen, können sich diejenigen, die den Bestatter beauftragen, natürlich immer darauf berufen, die Verstorbene habe das ihnen gegenüber so gewünscht.
Man muss es also nicht nur wissen, sondern im Zweifelsfall auch beweisen können.
Darum meine frage. Ich hab gelesen das man die Beerdigung entsprechend des Lebensstil ausrichten soll.
Nein, da rüber gibt es keine Richtlinien. Ein armer Mensch kann eine fürstliche Bestattung bekommen und eine hochgestellte Persönlichkeit eine ganz ärmliche.
Es gibt lediglich einen Punkt, wo ein bestimmter Status der Bestattung eine Rolle spielt. Das trifft in Ihrem Fall aber nicht zu. Ich will es Ihnen trotzdem erklären, damit Sie wissen, woher diese urbane Legende kommt, man müsse jemandem eine Bestattung finanzieren, die seinem Lebensstil entspricht.
Wenn ein Verstorbener sein Vermögen einem anderen vererbt, wird dieser sein Erbe. Das kann durchaus eine dritte Person außerhalb der Familie sein. Die Angehörigen bekommen dann oft nur den Pflichtteil.
Das Bestattungsgesetz besagt aber nun, dass die Familie die Bestattung ausrichten muss. Hier wäre es ungerecht, wenn die Familie die Kosten der Bestattung zu tragen hätte, während sich ein anderer das Erbe einsteckt.
Genau hier greift § 1968 BGB. Dieser Paragraph besagt, dass dann der Erbe die Bestattung zu zahlen hat. Und damit der Erbe sich nicht mit einer Billigbestattung aus der Affäre ziehen kann, ist in diesem Zusammenhang von einer „standesgemäßen Bestattung“ die Rede.
Wenn mein “Vater“ also Leistungen beruft, die dessen nicht entsprechen. Muss ich dann dafür zahlen? Aus meiner sicht muss man nicht für 4 leute eine große feier veranstalten….Lieder schmetern die eigentlich nichts mit meiner Mutter zu tun haben sowie eine verlogene feier zu tätigen.
Hat der Verstorbene keine belegbaren letzten Wünsche diesbezüglich gehabt, bestimmen die Auftraggeber der Bestattung, wie diese abläuft.
Muss ich da eigentlich aus zwang hin?
Nein. Es gibt keine Verpflichtung, an einer Bestattung teilzunehmen.
Sicher sie ist meine mutter aber ich verstehe nicht wieso ihre wünsche und bedürfnisse so im schatten gestellt werden. Das macht mich einfach nur wütend.
Dann würde ich da nicht hingehen. Suchen Sie sich andere Wege der persönlichen Trauer.
Gibt es da eine Richtlinie/tabelle was wem welche Leistungen zusteht?
Welche Leistungen Sozialhilfeempfängern zustehen ergibt sich aus dem Sozialgesetzbuch und obliegt der Entscheidung des jeweiligen Sozialträgers.
Hätte ich nicht ein amtliches schreiben oder eines vom Bestatter bekommen müssen, wo man mich informiert?
Nein. Im Falle eines Erbes kann es sein, dass das Nachlassgericht Sie anschreibt. Auch wenn Sie verpflichtet wären, Friedhofskosten zu übernehmen, würde Sie das Friedhofsamt ausfindig machen und anschreiben.
Aber eine amtliche Benachrichtigung über den Tod eines Menschen gibt es allgemein nicht.
Und muss ich trotz abschlagen des Erbes die Beerdigung bezahlen?
Das Ausschlagen eines Erbes befreit nicht grundsätzlich von der Verpflichtung zur Übernahme der Kosten.
Weshalb ich persönlich meine, dass Sie nichts bezahlen müssen, habe ich aber weiter oben erläutert.
Ich finde dies nämlich ziemlich gemein. Da ich nichts mitbestimmen /entscheiden durfte. Nur ich selbst kann ja einschätzen welches geld ich aufbringen kann.
Das spielt aber hierbei keine Rolle. Die Verpflichtung zur Zahlung ergibt sich für die Betroffenen aufgrund ihres verwandtschaftlichen Verhältnisses zum Verstorbenen, nicht aufgrund der Frage, wer das am besten bezahlen könnte. Es könnte ja sein, dass bei einem Verstorbenen die Angehörigen erst ermittelt werden müssen. Dann kann auch eine dritte Person, etwa ein Freund oder die Stadtverwaltung die Bestattung in Auftrag geben. Die Angehörigen können dann aus sachlichen Gründen nicht mitentscheiden, wie das abläuft. Die Kosten müssen sie aber in den meisten Fällen trotzdem übernehmen.
Es ist doch so Sie können ja auch nicht ein Auto kaufen und ohne die einwilligung ihres neffen sagen , “der zahlt das schon“.
Es gibt aber auch keine gesetzliche Verpflichtung, sich ein Auto zu kaufen. Sehr wohl gibt es aber eine Verpflichtung, die Verstorbenen zu bestatten. Hier ist auch immer eine gewisse Eile geboten.
Ich hoffe, ich habe alle Ihre Fragen ausführlich genug beantwortet.
Sollten noch Fragen offen sein, wenden Sie sich gerne nochmals an mich.
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