Frag doch den Undertaker

Name falsch und Sterbedatum ungewiss

Leserin T. wendet sich verzweifelt an das Bestatterweblog. Wegen ihrer Ängste und Nöte habe ich ihr aber schon vorab vom Handy aus geantwortet. Nun tue ich das nochmal etwas ausführlicher. Doch zunächst die Zuschrift:

Vorab mit einer *anonymisierten* Veröffentlichung bin ich einverstanden.

Hallo Herr Wilhelm,

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hoffentlich können Sie mir helfen, das Geschehene zu verstehen.

Ich bin bestürzt und sprachlos zugleich über die Ausstellung der Sterbeurkunde meines Vaters und frage mich, ob das seine Richtigkeit hat.

Mein Vater ist in seiner Wohnung verstorben.
Er lebte zurückgezogen, Telefon und Hilfe bzw Unterstützung zur Änderung seiner Lebensumstände lehnte er ab. Ich hatte es irgendwann zu akzeptieren und somit pflegten wir über 350 km Entfernung unregelmäßigen Briefkontakt und einige Besuche im Jahr.

Irgendwann war es so, daß mich ein ungutes Gefühl beschlich, da ich nichts mehr hörte und wegen der Pandemie und eigenem KH-Aufenthalt nicht selbst nach ihm schauen konnte. Schließlich ging die Hausverwaltung mit der Polizei in seine Wohnung und sie fanden am 18.06. meinen Vater tot im Bett liegend vor. Keine Spuren auf gewaltsamen Tod. Allerdings schon länger liegend. Kein Nachbar will etwas bemerkt haben. Als Indiz nahm die Polizei das noch nicht abgerissene Kalenderblatt vom 15. Februar. Die Staatsanwaltschaft verzichtete auf eine Obduktion. Nun lautet die Sterbeurkunde auf „zwischen den 15.02. zu unbekannter Uhrzeit und 18.06.um 16.08 Uhr“ …

… Ist das denn rechtens das das Standesamt diesen Zeitraum so ausstellt? Wonach richtet sich der in der Sterbeurkunde beurkundete Todestag? Aus der Freigabe der Staatsanwaltschaft oder dem Totenschein oder Ermittlungen?
Wie soll ich jetzt den Sterbetag angeben wie z. B. bei GEZ Abmeldung oder gegenüber Rechnungen mit Mahngebühr? Februar oder Juni? Die Versicherungen Privathaftpflicht endet mit Tod, nur mit welchen Zeitpunkt in diesem Fall konnte man mir nicht sagen. Die Rente würde zurückgebucht werden nur wieviel bzw. nach welchem Zeitpunkt konnte mir keiner sagen. Die Bankfrau meinte Februar.
Ich bin verzweifelt, da ich nun a) nicht wirklich den Tag für mich weiß und mich frage ob, eine Obduktion in dem Fall mehr Klarheit gebracht hätte. Bringt Aufschluss der Totenschein bzw. Wie kann ich das erfahren? Und kann sich denn Jeder jetzt den für ihn günstigsten Zeitpunkt aussuchen?

Das nächste ist die Schreibweise des Vornamens in der Sterbeurkunde. Mein Vater unterschrieb mit Günther, steht auch so im Personalausweis und der Scheidungsurkunde. Auch bei der Bank und den Versicherungen, Kfz Papieren. Beurkundet wurde nun Günter ohne h. auf Grundlage Eheschließung wurde mir mitgeteilt. Geburtsurkunde hatte man nicht heranziehen können, da aus dem Sudetenland.
Tatsächlich habe ich in den Unterlagen zuhause seine Geburtsurkunde gefunden. Günter steht da. Ich verstehe das nicht.
A) wie kann es unterschiedliche Schreibweisen in Beurkundungen geben? Wie kommt es zu Übertragungsfehler?
B) und ist das Vorgehen des Standesamts ok nach Heiratsurkunde zu gehen (auch wenn es im Zusammenhang mit der Geburtsurkunde zum selben Ergebnis kommt).

Werde ich Probleme bekommen beim Erbschein mit der unterschiedlichen Schreibweise? Oder bei Kfz Behörde? Reicht dort Sterbeurkunde + Heiratsurkunde+ plus Hinweis ausgewiesen mit Personalausweis mit th aus oder ist das Standesamt verpflichtet mir dazu etwas auszustellen? z. B. es handelt sich um die selbe Person?

Vielleicht hört sich das nun alles sehr sachlich an, doch ich bin im Autopilot. Trauer und Wut kommen nicht zum Ausdruck da ich sonst keine Kraft hätte diese Bürokratie durchzustehen.

Danke für die Antwort im Voraus.

Herzlichst,
T

Es sind zwei Probleme, die T. hier beschreibt:

  1. Das Sterbedatum ist nicht fest auf einen Tag und eine Uhrzeit beurkundet, sondern auf einen Zeitraum
  2. Die Schreibweise des Vornamens auf der Sterbeurkunde entspricht nicht exakt der, die der Mann zu Lebzeiten verwendete

Schauen wir uns zunächst einmal Punkt 1 an, auch wenn erfahrene Bestatterweblog-Leser und -Leserinnen das Thema vielleicht schon kennen.

1. Sterbedatum oder Zeitraum

Jeder Mensch stirbt zu einem exakten Zeitpunkt. Das ist eben der Zeitpunkt, ab dem er tot ist. Bei den meisten Verstorbenen ist es auch kein Problem, ein Datum und eine exakte Uhrzeit anzugeben. Doch problematisch wird das schon, wenn ein Mensch im Krankenhaus oder Seniorenheim verstirbt, und sein Tod erst „irgendwann“ entdeckt wird. Ganz exakt weiß dann niemand, wann dieser Mensch gestorben ist. Lebend gesehen wurde er vielleicht gegen 21 Uhr am Abend und tot aufgefunden wurde er sagen wir um 23 Uhr.
Es ist dann die Sache des leichenschauenden Arztes, anhand der Todeszeichen (Totenstarre, Restwärme des Körpers, Totenflecken usw.) festzustellen, wie lange der Eintritt des Todes zurückliegen mag. So kommt man dann meist zu einem plausiblen Zeitpunkt.

Nicht immer aber liegen die Zeit des „Zuletztlebendgesehenwerdens“ und des Auffinden des Toten nur wenige Stunden auseinander, wie in unserem obigen Beispiel. Wenn Wochen oder gar Monate vergangen sind, können kaum noch Anhaltspunkte gefunden werden, die Rückschlüsse auf den genauen Todeszeitpunkt zulassen.

Es ist dann schlicht und ergreifend nur bekannt, wann der Mensch mit Sicherheit zuletzt lebend gesehen wurde und wann er mit Sicherheit zuerst tot gesehen wurde. Irgendwo dazwischen muss der Tod eingetreten sein. Und so wird das dann auch vom Standesamt beurkundet. Etwas anderes kann und darf der Standesbeamte nicht in die Sterbeurkunde schreiben, denn etwas anderes ist nicht bekannt.

Doch welcher Zeitpunkt kann dann von den Hinterbliebenen als Todestag angegeben werden? Nun, für private Zwecke, etwa das Totengedenken, könnten sich die Angehörigen jedes Datum innerhalb des beurkundeten Zeitraums aussuchen. Tatsächlich bestünde dann aber die Möglichkeit, dass man des Toten gedenkt, obwohl er vielleicht doch an diesem Tag noch gelebt hat.

So ist der richtige anzugebende Todestag der Tag, an dem der Tod mit Sicherheit festgestellt wurde; in dem Fall also das letzte Datum auf der Sterbeurkunde. Etwas anderes weiß man nicht und etwas anderes kann auch niemand beweisen.
Wie sich das jetzt auf die Rentenzahlung auswirkt, kann ich nicht sagen.

2. Schreibweise des Vornamens

Als vor Jahren Herr Möhrendonk von mir bestattet wurde, hatten wir die Konstellation, dass dieser Herr im Laufe seines Lebens einen mehrfachen Wandel seines Vornamens hat hinnehmen müssen (oder hat haben wollen). Er stammte aus einem mittel- oder osteuropäischen Land und war auf den Namen Filip getauft.

Aus dem Filip wurde schon nach erfolgreicher Flucht nach Deutschland Philipp. Doch bei der Einschulung machte eine Behörde kurzerhand Phillip daraus. Statt zwei P bekam er also zwei L.
Und so unterzeichnete Phillip Möhrendonk sein ganzes Leben lang. So stand es auch in seinem Ausweis, auf dem Ingenieursdiplom und in der Heiratsurkunde.

Als er dann im Jahr 2001 verstarb, kramte die Verwandtschaft von irgendwoher eine Geburtsurkunde hervor. Und so staunten alle anderen nicht schlecht, als auf der Sterbeurkunde dann auf einmal der Filip auftauchte.

Etwas anders sieht es im vorliegenden Fall aus. Irgendwann ist dem Günter ein H untergejubelt worden. Das war früher oft so, wenn Standesbeamten meinten, es besser zu wissen. Oder aber es lag einfach Nachlässigkeit vor.
Das Standesamt hat aber nach meiner Einschätzung alles richtig gemacht. Private Gewohnheiten oder ein von einem Gericht ausgestelltes Scheidungsurteil wiegen für einen Standesbeamten nicht so viel, wie die letzte bekannte standesamtliche Urkunde.
Und die lautete auf Günter ohne H (Heiratsurkunde). Vermutlich hat bei der damaligen Eheschließung die jetzt auch wiedergefundene Geburtsurkunde eine Rolle gespielt.
Im täglichen Leben und bei Geschäften, wie Versicherungen, Autosteuer, Bankkonto usw. spielen diese Umstände keine Rolle. Hier gilt mal zunächst das, was man mit seinem Personalausweis belegen kann. Letztlich war der Personalausweis aber falsch.
Da es sich aber nur um ein stummes H handelt, das die Aussprache und den Sinn des Vornamens nicht verändert, wird sich auch jetzt nach dem Tod vermutlich niemand mehr darum scheren. Schwierigkeiten bei der Bank, beim Erbe usw., denke ich, sind nicht zu erwarten.


Ich habe noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels für Sie zusammengestellt, damit Sie sich besser orientieren können:

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Ich erteile Auskünfte ausschließlich aufgrund meiner Erfahrung und erbringe keine Rechts-, Steuer- und Medizinberatung.

Lesezeit ca.: 9 Minuten | Tippfehler melden | Peter Wilhelm: © 1. Juli 2020

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Bertl
4 Jahre zuvor

Die Todeszeitpunkte spielen in Hinblick auf das Erbberechtigt sein jedoch eine große Rolle wenn durch das gleiche Ereignis -meinetwegen Doppelmord oder Unfall- mehrere Personen versterben. Auch da wird nur ein ungefährer Zeitpunkt angegeben und das weitere der Erbauseinandersetzung überlassen.

turtle of doom
Reply to  Bertl
4 Jahre zuvor

Fälle von Gleichzeitigkeit sind ausgesprochen rar, so zum Beispiel bei einem Flugzeugabsturz. Menschen, die gleichzeitig versterben, vererben einander nichts – so zumindest in der Schweiz. Und es wird nie ein ungefährer Zeitpunkt angegeben. Es gilt immer der letzte Zeitpunkt, an welchem die Person noch gelebt haben könnte.

Wenn bei einem Unfall der Notarzt und zwei Sanis sich um zwei kritische Patienten kümmern müssen, wird der Notarzt zwangsläufig beim einen Patienten den Tod ein paar Minuten früher feststellen als beim anderen. So gilt die eine Person erbrechtlich als vorverstorben.

Bei einem Mehrfachmord könnte man im Prinzip von den Tatortspuren ausgehen (z.B. eine Person wurde an Ort und Stelle getötet, die andere Person beim Weglaufen). Aber dann könnte die zuerst verletzte Person später versterben als die andere.

Reply to  turtle of doom
4 Jahre zuvor

Es ist ja häufig so, dass sich Angehörige einen genauen Zeitpunkt wünschen zu dem jemand gestorben sein muss. Das dies aber häufig schlicht nicht mehr nachvollziehbar ist, macht die Sache trotzdem nicht einfacher.
Rentenkasse und Co müssen sich auf den Zeitpunkt des Ableben beziehen. Bei einem Zeitraum ist das aber der letzte Tag des Zeitraums.

Rosalie
4 Jahre zuvor

Oh je… als ich den Artikel las, musste ich an den Tod meiner Schwiegergroßmutter denken. Diese Dame hat einen Herrn geheiratet, dessen Nachname in Geburtsurkunde, Wehrmachtsausweis, Personalausweis und Heiratsurkunde auch unterschiedlich geschrieben wurde. Die Dame hat seit ihrer Hochzeit immer dieselbe Schreibweise des Namens geführt. Posthum wurde dann festgestellt, dass es diese Schreibweise nie so hätte geben dürfen. Deshalb wurde für die Sterbeurkunde eine andere Schreibweise (interessanterweise die aus dem Wehrmachtsausweis) gewählt. Danach waren alle Kündigungen bei Telefongesellschaft usw. ein Problem. Es gab eine Anzeige, weil die Leiche angeblich nicht ordnungsgemäß beerdigt wurde. Und am schwierigsten war es, das Haus der verstorbenen Dame zu verkaufen. Dieses hatte sie bereits vorher an ihr Kind übergeben, hatte aber selbst ein lebenslanges Wohnrecht. Dieses Wohnrecht ließ sich aber nicht „austragen“, weil es für die Schreibweise in diesem Wohnrecht keine Sterbeurkunde gab. So konnte dies nicht entfernt werden. Das war beim Verkauf des Hauses schwierig, da Käufer Sorge hatten, dass plötzlich eine alte Dame mit Wohnrecht hervorspringt und wieder einziehen will… Insgesamt hat dieses Theater die Familie über Jahre… Weiterlesen »




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