Geschichten

Nehmt den da bitte auch noch mit! -III-

zu erlaubt: Ich habe leider keine aussage gefunden worauf sich die 2m beziehen. Auf das was im Fahrzeugschein als Fahrzeugbreite eingetragen ist oder die tatsächliche breite.

Maßgeblich ist die tatsächliche Breite.
Nehmt als Beispiel einfach statt der Breite mal die Höhe. Denn bei dem hier besprochenen Fall mit einer Autobahnbaustelle und der Breite des Fahrstreifens mag es ja noch funktionieren, wenn man mit einem etwas zu breiten Fahrzeug die 2 m-Spur befährt. Anders sieht das jedoch sogleich bei Unterführungen mit einer maximalen Durchfahrtshöhe von 3 Metern aus. Da hilft es keinem, wenn im Kfz-Schein etwas von 2995 mm steht, das Fahrzeug mit Ladung oder Hängeraufbau 3220 mm hoch ist.

Das gebietet doch schon die Logik, daß sich die Durchfahrverbote nicht auf irgendwelche technischen Angaben beziehen, vor allem weil in manchen Kfz-Scheinen wegen mehrerer typischer Ausführungsvarianten Von-bis-Werte oder Auch-Werte angegeben sind. Das was nur zählen kann, ist die tatsächliche Fahrzeugbreite.

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Oder liege ich da mit meinem gesunden Menschenverstand so falsch?

Es kann doch nicht sein, daß man sich darauf beruft, wie breit das Fahrzeug „eigentlich“ wäre; es muß doch so sein, daß das zählt, was de facto vorliegt.

Im Übrigen: Interessant, welche Diskussionen sich aus dem Ursprungsartikel ergeben, zumal dort keine Fahrbahnbreiten angegeben sind. Mir ist nichts anderes bekannt, als daß der Sprinterfahrer dort fahren durfte. Vermutlich war die schmale linke Seite also doch für mehr als 2 m freigegeben, vielleicht 2,5 Meter, ich weiß es nicht. Inzwischen ist die Baustelle längst verändert, jetzt fährt man in einem weiten Bogen viel weiter rechts über den neuen Standstreifen.

Es wird trotzdem mal Zeit, daß sich unsere Verkehrsplaner mal Gedanken über die Breite von Fahrstreifen, Ein- und Ausfahrten, Garagen und Parkplätzen machen.
War der erste Golf 1974 noch gute 1,60 breit, bringt es die aktuelle Version schon auf knapp 1,80 Meter.

Auch der Trend weg vom Kleinwagen für die kinderbefördernde Mama hin zum Familienvan bringt größere Fahrzeugmaße mit sich. So maß ein Ford Fiesta einmal 1,57 m Breite. Heute fahren Muttis gerne mal einen Renault Espace oder einen Kia Carnival, nur um mal zwei wahllos herausgegriffene Beispiele zu nennen, die es auf knapp 1,90 Meter bringen.

Obwohl die Autos ja immer leichter und ökonomischer werden sollen, will man doch dem gesteigerten Sicherheitsbewußtsein und dem Wunsch nach mehr Innenraumkomfort durch eine große Fahrgastzelle Rechnung tragen.

Ich behaupte mal, daß ich ein ganz passabler Autofahrer bin, erliege nicht dem urdeutschen Männerphänomen, zu glauben, ich sei der Beste, kann aber mit Stolz sagen, nur in sehr wenige Unfälle -und niemals schuldhaft- verwickelt gewesen zu sein und bis heute -nach mehreren Jahrzehnten- noch nie einen Flensburgpunkt gehabt zu haben.

Egal was für eine unübersichtliche Mühle das ist, nach ganz kurzer Eingewöhnungszeit parke ich das Geschoss überall ein, für Bestatter, die elendlich lange Leichenwagen fahren müssen, ein Muss!
Aber wenn man in einem ganz normalen städtischen Parkhaus mit einer herkömmlichen Limousine der Oberklasse nicht mehr ohne Rangieren um die Ecken kommt, dann stimmt was mit den Maßen nicht.

Gestern erst mußte ich (mit einem ganz ordinären Passat) auf einem Parkplatz halten und auf jemanden warten. Die Parkbuchten waren so, daß die Autos nebeneinander standen. Die Parkplätze waren aber so schmal, daß selbst bei ganz normalem und sauberem Einparken sich die Spiegel der nebeneinanderstehenden Autos beinahe berührten. Um meinen Fahrgast einsteigen lassen zu können, mußte ich erst aus der Parkbucht herausfahren.
Dann lieber einen Parkplatz weniger, dafür aber dann in der richtigen Breite.

Gut, die Amis haben mehr Platz, aber die deutschen Verkehrsplaner könnten sich dennoch mal eine Scheibe davon abschneiden und endlich einsehen, daß Sinn und Zweck einer Verkehrs- und Straßenplanung nicht die Bestrafung des Autofahrers an sich sein sollte.

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(©si)