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Sonntagsgeld

Ich bin ja noch in einer Zeit groß geworden, in der Kinder ihr Taschengeld nicht einklagen konnten und man mit 50 Pfennig Sonntagsgeld zufrieden war. Taschengeld habe ich erst mit 15 oder so bekommen, zunächst ganz stolze 10 Mark im Monat (für Uneingeweihte: Mark = echtes Geld). Dann kam die großartige Zeit als ich ledig, jung und frei war, da hatte ich manchmal sogar mehr als 10 Mark in der Geldbörse.
Heute als Ehemann und Familienvater bin ich wieder bei den 50 Pfennig angekommen. Na gut, ich will ehrlich sein, es sind 50 Cent.

Aber was wollte ich eigentlich erzählen? Ach ja:

Sonntags gehen die Leute gerne mal auf den Friedhof und das macht auch Frau Stingelmann. Sie muß sich an die Gepflogenheiten erst noch gewöhnen, sie ist noch nicht besonders lange Witwe und muß das alles erst kennenlernen, deshalb war sie auch am Donnerstag und am Freitag auf dem Friedhof und letzten Sonntag gar nicht. Ach stimmt ja, da war ihr Mann auch noch nicht beerdigt.
Weil sie aber auf dem Weg zum Friedhof bei uns vorbei muß, klingelt sie mal eben und will ihre Rechnung bezahlen.

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Die haben wir aber noch gar nicht ausgedruckt, so kurz nach der Beerdigung schicken wir die noch nicht raus.

„Macht nichts, dann gehe ich jetzt erst auf den Friedhof und komme anschließend wieder.“

Nun ja, was soll ich machen? Rechner hochfahren, Druckerpapier nachfüllen, Akte ziehen, alles durchkontrollieren, Rechnung ausdrucken, eintüten, Quittung vorbereiten, warten.

Eine gute Stunde später kam sie dann, bedankt sich ausführlich für die gute Betreuung, schaut die Rechnung durch, findet alles in Ordnung und schaut auf den Betrag.

„1.695 Euro, kein Problem.“

Sie hat das Geld in bar in einem Umschlag in ihrer Handtasche und zählt mir 34 Stück 50-Euro-Scheine auf den Tisch.
Ich zähle nach und sie sagt:

„Stimmt so!“

Ach, das freut mich aber. So ein kleines Trinkgeld freut einen doch immer, ganz ehrlich und ohne Sarkasmus. Also bedanke ich mich artig und will gerade die Scheine in meine Schublade schieben, da meldet sich Frau Stingelmann nochmals:

„Aber Moment, wenn ich recht überlege, dann sind sie ja der Chef hier und einem Chef gibt man kein Trinkgeld.“

Ich selbst beherzige diese Regel zwar nicht, aber gut, wenn es so sein soll… So bekommt sie also fünf Euro zurück, die sie auch brav in ihre Handtasche steckt. Ich schreibe ihr noch die Quittung aus und dann öffnet sie den Clips ihres kleinen Geldbeutels und legt mir mit abgespreiztem kleinen Finger 50 Cent hin: „Für sie!“

Na, hat also doch noch geklappt mit dem Sonntagsgeld.

Fehler durch Lektorin Anya bereinigt.

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Ich habe zur besseren Orientierung noch einmal die wichtigsten Schlagwörter (Hashtags) dieses Artikels zusammengestellt:

#Lektorin A #sonntagsgeld

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(©si)