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Sterbehilfe im Bestattungshaus? Ich halte das für falsch

Es gibt so Sachen, die passen einfach nicht zusammen. Nehmen wir als Beispiel mal den Verkauf von Cannabis und den Betrieb eines Kindergartens. Auch der Genuss von Alkohol und das Autofahren gehören sicher dazu.

Ich würde sogar so weit gehen, zu sagen, dass der Konsum von Zeug wie Ticktocktack und anderen Kurzvideodiensten nicht mit Personen zusammenpasst, deren Gehirn sich noch in der Entwicklung befindet.

Um die Kurve zu kriegen: Ich fand es auch vor einigen Jahren nicht gut, dass sich Lebens- und Sterbegeldversicherungen, Bestattungskonzerne und Seniorenheime in gewisser Weise zusammengetan haben.

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Hinweis zu sensiblen Themen

Dieser Artikel befasst sich unter anderem mit den Themen Sterbehilfe, Suizid und Tod. Manche Leserinnen und Leser können solche Inhalte als belastend empfinden.

Wenn Sie selbst Gedanken haben, sich etwas anzutun, sich zu verletzen oder Ihr Leben zu beenden, bleiben Sie bitte nicht allein. Sprechen Sie mit vertrauten Menschen und holen Sie sich Unterstützung.

Kostenlose und anonyme Hilfe erhalten Sie rund um die Uhr bei der Telefonseelsorge:

Telefon: 0800 1110111
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In akuten Notfällen wenden Sie sich bitte an den Rettungsdienst unter 112 oder suchen Sie die nächstgelegene Notaufnahme auf.

So ganz und gar nicht will mir in den Sinn, wie der Betrieb eines Bestattungshauses und die Sterbehilfe zusammenpassen sollen.

Sterbehilfe, das ist eine gesetzlich streng geregelte Ausnahme, bei der Menschen, die nicht mehr leben möchten, unter kontrollierten Bedingungen aus dem Leben scheiden können.
Gesetzlich geregelt ist das, damit dieser Wunsch würdevoll erfüllt werden kann, und die Sterbewilligen nicht seltsame Umwege gehen, und eventuell die Hilfe von Scharlatanen in Anspruch nehmen müssen, die am Ende auch noch horrende Preise dafür verlangen.

Schauen wir uns erst einen anderen Aspekt an, bevor ich weiter darauf eingehe.

Ein Bestatter erfüllt eine Aufgabe, die von der Gesellschaft eher akzeptiert, als denn im Allgemeinen positiv konnotiert wird.
Keiner sagt: „Boah Klasse, Du bist Bestatter, ich freu mich drauf, wenn ich mal sterbe, dann komm ich zu Dir!
Mit dem Bestatterberuf sind eher so Aussagen wie „Muss sein“ und „Muss es auch geben“ oder „Ohne geht’s ja nicht“ verbunden.

Abgesehen davon, dass Bestatter immer im Mittelpunkt des Interesses stehen, wenn es darum geht, dass Menschen gerne mehr über den Beruf erfahren möchten, ist es doch so, dass man mit dem Thema an und für sich eher lieber nichts zu tun hat.
Niemand will gerne mit der eigenen Endlichkeit konfrontiert werden.

Der Bestatter kann sich aber stets auf eine recht kurze Formel zurückziehen: „Wir machen sie ja nicht tot.“

So zumindest habe ich das manchmal schon kurz und prägnant auf den Punkt gebracht, wenn Leute mir mit vorwurfsvollem Getue auf den Senkel gegangen sind.
Diese Aussage bedeutet, schöner formuliert: Wir kommen ja immer erst ins Spiel, wenn ein Mensch bereits verstorben ist. Mit seinem Leiden, dem Unfall, der Tat, damit haben wir nichts zu tun.
Wir holen ab, wir räumen auf, wir nehmen Sorgen ab.

Manchmal, eher selten, aber doch immer mal wieder, haben Bestatter es auch mit einer Verquickung der Themen „selbständiger Abschied aus dem Leben“ und „Besorgung des letztendlichen Verbleibs“ zu tun.
Das ist immer dann der Fall, wenn ein Mensch zum Bestatter kommt, um seine dereinstige Bestattung vorauszuplanen und zu bezahlen. Und wenn dieser Mensch dann im Beratungsgespräch äußert, dass er beabsichtigt, alsbald oder zu gegebenem Zeitpunkt Schluss zu machen, dann rückt das bewusst herbeigeführte Sterben sehr nahe an die Arbeit des Bestatters heran.

Das kann im dramatischsten Fall ja so weit gehen, dass dieser Kunde seine Bestattungsplanung nicht für irgendwann bestimmt, sondern quasi dem Bestatter auch schon ziemlich genau das WANN mitteilen könnte.

Nun erhalten Bestatter Mails wie diese hier:

Könnten Sie sich vorstellen mit uns zu kooperieren in Sachen Sterbehilfe?
Denn Sie als Bestatter werden im Rahmen der Bestattungsvorsorge häufig mit Lebenssattheit oder Fragen zur Sterbehilfe konfrontiert – hier können Sie ab sofort gut beraten.
Sterbehilfe ist in Deutschland seit nunmehr 6 Jahren nicht nur legal, sondern ein Grundrecht (Bundesverfassungsgericht 26.02.26). (...)
Der Bedarf ist derzeit enorm wachsend, viele Menschen haben Angst vor Apparatemedizin und suchen einen Notausgang. Hier ergibt sich für uns immer wieder das Problem, dass ein großer Teil der Anfragenden in Heimen leben, die der Sterbehilfe zumeist aus institutionellem Andersdenken entgegenstehen. Daher suchen wir Kooperation und dezentral Örtlichkeiten, die besser sind als ein „Hotelzimmer“ für den letzten Weg.
Wir würden uns freuen, mit Ihnen eine Kooperation dahingehend einzugehen, dass Sie bei entsprechenden Anfragen einen liebevoll gestalteten Raum zur Verfügung stellen und sich um das Thema Bestattungsvorsorge etc. kümmern, wir treten als Ihr Kooperationspartner auf und können legale Sterbehilfe in Ihrem liebevoll gestalteten Räumen vornehmen.
(...)

Wie bitte?

Der Bestatter, der diese Mail erhalten hat, ist entgeistert.

„Wir sollen einen Raum hübsch herrichten und liebevoll gestalten, damit da ein Mensch sterben kann? Im Bestattungshaus? In unserer Wohnung? Was hat denn freiwilliges Sterben mit der Arbeit eines Bestatters zu tun? Wir jedenfalls können uns das nicht vorstellen.“Bestatter O.G. NRW

Dem Bestatter wird also das Geschäftsmodell vorgeschlagen, dass er seinen Kunden eine Bestattungsvorsorge anbietet, an der er dann verdient, wenn der Kunde sich zum Sterben in den „liebevoll gestalteten Raum“ legt.

Irgendwie passt das für mich nicht zusammen. Ich denke, dass es da geeignetere Orte und Kooperationspartner gibt.

Nachtrag 18. Mai 2026:

Ein Pater hat mich darauf aufmerksam gemacht, dass man ja noch ganz andere Aspekte zu berücksichtigen hat.
Wenn ein Beerdigungsinstitut nun tatsächlich Zimmer einrichtet, in das Leute kommen, die durch einen Narkosearzt mit einer tödlichen Dosis eines Narkosemittels aus dem Leben scheiden, wie ist das denn gewerberechtlich zu bewerten?

Man müsste ja nach dem Beherbergungsgesetz quasi eine Art Hotelzimmer oder Fremdenzimmer anmelden, mit allen rechtlichen und versicherungstechnischen Bedingungen, die dafür zu erfüllen sind.
Was, wenn die Sterbekandidaten schon krank und pflegebedürftig, aber alleinstehend sind? Wer soll die Pflege in den letzten Tagen übernehmen?
Oder soll das ein sozusagen ambulanter Dienst sein, bei dem das Zimmer nur stundenweise für den Sterbeakt genutzt wird?

Mich erinnert das ein wenig an den Film „… Jahr 2022 … die überleben wollen“, in dem Edward G. Robinson in der Rolle des Sol Roth zum Sterben „in die öffentliche Tötungsanstalt geht, um sich „einschläfern“ zu lassen. Das Personal der staatlichen Einrichtung sorgt dafür, ihm das Ableben so angenehm wie möglich zu gestalten.“1

Viele Bestattungsunternehmer wohnen mit ihren Familien in dem Gebäude, in dem sich auch ihr Unternehmen befindet. Ich könnte es mir nicht vorstellen, in meiner Wohnung ein unbeschwertes Leben führen zu können, wenn ich wüsste, dass in einem anderen Teil des Gebäudes gerade jemand mit fremder Unterstützung sterben muss.

Wenn als Argument angeführt würde, dass durch die räumliche Anbindung an ein Bestattungshaus Kosten eingespart würden, dann würde ich im Rahmen einer Kooperation gerne anbieten, bei Abholungen von solchen Verstorbenen die Überführungskosten nicht zu berechnen.

Ein weiterer Aspekt: Der Umgang mit dem Tod ist für jeden Menschen schwer. Bestatter kommen professionell gut damit klar, weil sie die Verstorbenen in den meisten Fällen nicht kannten, oder doch zumindest keine engere Beziehung zu ihnen hatten. Stirbt jemand aus der eigenen Familie oder aus dem Freundeskreis, sieht die Sache schon gewaltig anders aus. Auch dann wird ein Bestatter das gut und professionell abwickeln, aber emotional ist das dann doch eine andere Hausnummer.
Diese Menschen, die in das „liebevoll gestaltete“ Sterbezimmer kommen, und die vorher sinnvollerweise noch eine Bestattungsvorsorge abgeschlossen haben, kommen nicht, wie normale Vorsorgekunden, mit der Absicht, in möglichst weiter Ferne liegendes Versterben vertraglich abzusichern. Diese Menschen kommen mit einer anderen Absicht, kommunizieren die ja auch dem Bestatter gegenüber, und ich finde, das führt zu einer ganz besonderen emotionalen Belastung des Personals im Bestattungshaus.

Ich verstehe, dass Menschen, die dem Gedanken des assistierten Sterbens positiv gegenüberstehen, diese Idee gut finden. Das sind verständlicherweise auch diejenigen, die hier Kommentare abgeben, die signalisieren, der Einrichtung solcher Sterbezimmer positiv gegenüberzustehen.

In den letzten Tagen brummt es aber in meinem Posteingang. Ich bitte die Mailschreiber jedes Mal, doch ihre Gedanken bitte auch in den Kommentaren auszudrücken. Ich weiß nicht, weshalb man das nicht macht.
Doch in den Mails ist das Entsetzen groß und eine breite Ablehnung des Gedankens herauszulesen.

Wie denkst Du denn darüber?

Bildquellen:

  • sthi_800x500: Peter Wilhelm ki

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(©si)