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Tatort Ludwigshafen – Ungereimtheiten ohne Ende

Tatort, Titelbild

Die meisten von uns kennen Polizeiarbeit nur aus dem Fernsehen. In Wirklichkeit ist vieles anders.

Die Realität ist eine Sache und das, was uns auf der Mattscheibe erzählt wird, ist eine andere Sache. Das wissen wir. Meist dienen diese Realitätsverdrehungen der Dramaturgie und der Verkürzung. Krimis sollten dicht erzählt werden und da bleibt nicht viel Raum für umfangreiche Erklärungen.

Auch die gute deutsche Qualitätsarbeit, der öffentlich-rechtliche Tatort ist nicht frei von solchen Verkürzungen. Fachleuten, oder auch jedermann, der sich auskennt, treibt das manchmal die Schamesröte in die Haarspitzen…

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Im letzten SWR-Tatort vom Sonntag vor acht Tagen gab es eine Schlüsselszene gleich zu Beginn, die viele Bestatterweblog-Leserinnen und -Leser zu Mails an mich veranlasst hat.

Ein Bestatter fährt vor einem Krematorium vor, lädt einen Sarg aus und schiebt diesen direkt und allein in den Ofen. Beim Aufflammen des Feuers erhebt sich eine Hand aus dem Sarg und der Bestatter drückt den Not-Aus-Knof, woraufhin durch die ganze Anlage ein lautstarker „Atom-Alarm“ dröhnt.
Der Einzuäschernde war gar nicht tot, als er ins Feuer geschoben wurde, sondern nur betäubt.

Nun fragen viele, ob so etwas überhaupt denkbar ist, dass jemand, weil betäubt / im Koma liegend lebendig im Krematorium landet und dann auch noch verbrannt wird.
Im Film gab es dann noch den netten Hinweis: „Erzählen Sie das bloß niemand, was hier passiert ist, sonst läßt sich ja niemand mehr feuerbestatten.“

Der Geschichte des Krimis folgend lag der Fehler bei dem Bereitschaftsarzt, der nicht gründlich genug untersucht hatte.

Ich denke, dass alle Bestatterweblog-Leser wissen, weshalb die Geschichte so nicht stimmen kann. Das Zauberwort heißt: Zweite Leichenschau.

Wenn ein Mensch gestorben ist, ruft man den Hausarzt oder den Bereitschaftsarzt (nicht unbedingt den Notarzt). Dieser Arzt nimmt die Leichenschau vor.
Im Normalfall entkleidet der Arzt die Leiche vollständig und besichtigt den kompletten Leichnam inkl. aller Körperöffnungen. Im Allgemeinen kreuzt er dann „natürliche Todesursache“ an.

Damit steht einer Beerdigung nichts mehr im Weg. Der Verstorbene kann in den Sarg gelegt und in einem Grab beigesetzt werden.
Bei der Feuerbestattung ist das aber anders. Bevor der Tote eingeäschert werden darf, muss der Amtsarzt eine weitere Leichenschau durchführen. Diese dient dem Zweck, festzustellen, dass der Mensch auch wirklich tot ist, und dass keinen bis dahin übersehenen Hinweise auf eine nicht-natürliche Todesursache vorhanden sind.
Der Grund ist klar: Nach der Kremierung ist nichts mehr übrig, was noch untersucht werden könnte. Die Asche ist nicht geeignet, um kriminologisch untersucht zu werden.

Diese zweite Leichenschau hat aber im Krimi nicht stattgefunden.

Bildquellen:

  • tatort: pixabay

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