Du schriebst in diesem Artikel hier, man könne die Trauerfeier zur Kosteneinsparung auch in anderen Räumen, zum Beispiel in einer Kirche durchführen. Ich weiß aber von einem Fall, da fand die Trauerfeier in der Kirche statt und die Beerdigung auf dem kirchlichen Friedhof nebenan. Nach einigen Tagen kam die Rechnung und die war nicht gerade niedrig.
Die Friedhofsbetreiber haben in der Regel recht hohe Sätze für die Benutzung ihrer Räumlichkeiten zum Zwecke einer Trauerfeier. Dabei spielt es keine Rolle, ob es sich um einen kommunalen Friedhofsträger mit einer Friedhofskapelle oder einen kirchlichen Friedhofsträger mit einer Kirche handelt.
Die von mir beschriebene Kostenersparnis ist nur dann wirksam, wenn in dieser Gegend Trauerfeiern nicht regelmäßig in Kirchen stattfinden.
Es ist regional sehr verschieden, wie üblich solche kirchlichen Trauerfeiern sind und ob ein Sarg mit dabei sein kann oder nicht.
Hier bei uns ist mir keine Kirche bekannt, in der man (ohne besondere Genehmigung) eine Trauerfeier mit Sarg durchführen könnte. Um aber nun Kosten zu sparen, verzichtet man auf die Feier am Sarg in der Friedhofskapelle und bittet im Pfarrbüro um eine zeitnahe kirchliche Trauerfeier ohne Sarg. Selbst wenn man dafür 50-80 Euro zahlen muß, stehen ansonsten zwischen 250 und 500 Euro für die städtische Halle gegenüber.
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Kapier ich nicht! Wenn mir mein Lebtag lang Mitgliedsbeiträge in Form von Kirchensteuern abgezogen wurden, wieso muß man dann extra für eine kirchliche Trauerfeier zahlen, komm ich dann nicht ins Paradies? Und wenn das Geld im Kasten klingt, die Seele in den in den Himmel schwingt!
Bei uns im Dekanat ist es völlig egal, ob mit oder ohne Sarg in der Kirche. Der Gottesdienst ist selbstverständlich ohne Kosten für die Angehörigen (incl. Messdiener, Organist).
In der städtischen Trauerhalle sieht das aber in der Tat auch hier anders aus, die kostet „extra“.
Ich weiss, dass wir für die Trauerfeier zur Beerdigung meines Opas kein Geld an die Kirche zahlen mussten. Wär ja auch noch schöner nach 50 Jahren Kirchensteuer. Allerdings, wenn man nicht mehr „in der Kirche“ war, dann müssen die Angehörigen zahlen.