Branche/Kommune

Von der Wiege bis zur Bahre

In vielen Bereichen gibt es Regeln bis ins kleinste Detail. Eine Grabmal- und Bepflanzungssatzung für einen kirchlichen Friedhof, ein Zusatz zur Friedhofssatzung, umfasst neun Seiten. Zwei sind den Grabmaßen gewidmet, drei listen „heimische, standortgerechte Pflanzen“ auf, die verwendet werden dürfen. Für den städtischen Parkfriedhof gibt es einen achtseitigen Plan, auf dem für einzelne Abschnitte aufgeführt wird, ob eine Hecke zulässig ist und falls ja, welche.

Diesem Regelungswahn und der Frage, warum manchmal Verstorbene eine Bestattungsrechnung erhalten, geht ein Artikel im Solinger Tageblatt nach.

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(©si)